Dehui, Provinz Jilin: Zehn Praktizierende zu Gefängnis verurteilt, weil sie sich der Verfolgung widersetzten

(Minghui.org) Zehn Bewohner der Stadt Dehui in der Provinz Jilin sind zu Gefängnisstrafen verurteilt worden, weil sie sich weigerten, die Menschen nicht mehr weiter über die Verfolgung von Falun Gong durch das Kommunistische Regime zu informieren. Falun Gong ist eine Kultivierungsschule basierend auf den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht und wird seit 1999 in China verfolgt.

Die Polizei hatte die zehn Praktizierenden bereits seit Monaten überwacht, bevor sie sie am 21. und 22. September 2016 innerhalb von zwölf Stunden verhaftete. Keiner der Praktizierenden durfte einen Anwalt engagieren, der ihr Grundrecht auf Glaubensfreiheit verteidigte. Vom Gericht bestimmte Anwälte waren angewiesen, sie für schuldig zu erklären.

Das erste Mal standen die Praktizierenden am 24. März 2017 vor Gericht. Beim nächsten Gerichtstermin am 18. Juli 2017 befand Richter Wang Rongfu alle für schuldig und verhängte folgende Strafen:

Li Ruifeng (w): 7 JahreWang Chengshun (m): 5 JahreCui Tao (m): 4 JahreLi Shaozhen (w) und Hao Jie (w): 3,5 JahreDie drei weiblichen Praktizierenden Yang Jinyu, Ma Baofang und Zhang Fengqiu: 3 JahreHu Bo (w): 2 JahreYang Jinfeng (w, Schwester von Yang Jinyu): 1 Jahr

Yang Jinfeng wurde dazu noch zu 5.000 Yuan (ca. 630 Euro) [1] Geldstrafe und die anderen zu 10.000 Yuan (ca. 1.260 Euro) verurteilt.

Alle Praktizierenden wollten gegen ihr Urteil Berufung einlegen.

Gerichtsverhandlung: Betagte Eltern aus dem Gerichtssaal entfernt

Bei der zweiten Anhörung am 18. Juli verleumdete der Staatsanwalt Sun Yongchao Falun Gong, wie er es bereits bei der ersten getan hatte. Wang Xiuqin, Mutter der Yang Schwestern, erwiderte: „Meine Töchter sind anständige Menschen. Ich habe das große Glück, so gute Kinder zu haben. Falun Gong ist gut. Die Kommunistische Partei Chinas ist bösartig und wird nicht mehr lange existieren.“

Daraufhin zerrten etwa fünf Gerichtsdiener Wang hinaus und verletzten dabei ihren linken Arm und ihre rechte Hand.

Kurz danach wurde auch Wangs über 70 Jahre alte Mann, der wegen schwerer Augenprobleme nicht mehr gut sehen kann, aus dem Gerichtssaal geworfen.

Familien reichen Beschwerden gegen Verantwortliche ein

Am Tag vor der zweiten Anhörung reichten Wang und ihr Mann, gemeinsam mit den Familien der anderen neun Praktizierenden bei der Mittleren Staatsanwaltschaft der Stadt Changchun Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft und gegen das Gericht der Stadt Dehui ein. Sie beschuldigten die beiden Institutionen, ihre Angehörigen ohne legale Beweise angeklagt und vor Gericht gestellt zu haben. Da es kein Gesetz in China gibt, dass Falun Gong für illegal erklärt, hätten die Praktizierenden niemals verhaftet werden dürfen.

Die Familien beschuldigten den Staatsanwalt und die örtliche Polizei, ihre Familienangehörigen gedemütigt und geschlagen zu haben. Staatsanwalt Sun hatte die Polizei angewiesen, die Mutter der Yang Schwestern in Haft zu nehmen, als diese die Freilassung ihrer Töchter forderte. Sie blieb zehn Tage lang eingesperrt.

Ein Polizist schlug Cui Taos Frau (in den 60ern) ins Gesicht, als sie sich nach ihrem Mann erkundigte.

Der Abteilungsleiter der Mittleren Staatsanwaltschaft der Stadt Changchun empfing die Angehörigen. Er bestätigte, dass die Polizisten falsch gehandelt hätten, indem sie handgreiflich geworden seien. Er bat sie, die Vorfälle der Petitionsbehörde bei der Mittleren Staatsanwaltschaft zu melden.

Zhao Yongliang von dieser Behörde ließ die Familien ein Formular ausfüllen, weigerte sich aber, weitere Auskünfte zu ihrer Beschwerde zu geben.

Daraufhin suchten die Angehörigen die Petitionsbehörde der Staatsanwaltschaft der Provinz Jilin auf. Der Beamte an der Rezeption sagte, dass er es aus Angst vor Verlust seiner Anstellung nicht wage, den Fall anzunehmen. Er bat sie, beim Büro 610 zu appellieren. [2]

Die Eltern der Yang Schwestern reichten nach der Anhörung am 18. Juli eine weitere Beschwerde gegen den Staatsanwalt Sun ein, dieses Mal bei der Obersten Volksstaatsanwaltschaft.

Früherer Bericht:Zehn Bewohner Jilins dürfen keinen eigenen Anwalt engagieren, der ihr Grundrecht auf Glaubensfreiheit verteidigthttp://de.minghui.org/html/articles/2017/4/4/126277.html


[1] Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300 EUR.

[2] Eine außerrechtliche Institution, die im Jahre 1999 eingerichtet wurde, um Falun Gong auszulöschen; sie hat die Befugnis, sich über das Rechtssystem zu stellen.