Praktizierender wegen seines Glaubens vor Gericht, Anwalt fordert Freispruch (Innere Mongolei)

(Minghui.org) Ein Bewohner der Stadt Chifeng wurde unter die Anklage gestellt: „Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzugs zu unterminieren“. Diesen Paragraphen § 300 des chinesischen StGB benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun Gong-Praktizierende zu verleumden und ins Gefängnis zu bringen. Falun Gong ist ein ganzheitlicher Kultivierungsweg basierend auf den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht.

Yang Futian und seine Frau Sun Jing wurden am 25. Mai 2017 in ihrer Wohnung verhaftet. Sun wurde noch in der Nacht wieder freigelassen, während Yang immer noch in Haft ist. Bei der Verhandlung am 7. September plädierte sein Anwalt auf nicht schuldig, da es kein Gesetz in China gibt, das Falun Gong für illegal erklärt.

Der Staatsanwalt Shan Jiuxiang legte Fotos von beschlagnahmten Dingen aus Yangs Wohnung vor, wie von Falun-Gong-Büchern, Stapeln von weißem Kopierpapier, einem Drucker, einer Papierschneidemaschine, einem Computer und einem USB-Stick. Shan beschuldigte Yang, dass er mit den beschlagnahmten Dingen Informationsmaterial über Falun Gong herstellen wollte und damit das Gesetz gebrochen habe.

Yangs Anwalt erwiderte, dass diese Gegenstände im rechtmäßigen Besitz seines Klienten seien und niemandem Schaden zugefügt, geschweige denn „den Gesetzesvollzug unterminiert“ hätten. Außerdem hätte leeres Papier ohne Aufdruck niemals als Beweis gegen Yang zugelassen werden sollen.

Daraufhin erklärte Shan, dass der Besitz von Falun-Gong-Büchern illegal sei. Er zitierte zwei Erklärungen der Generalverwaltung für Presse und Publikationen aus dem Jahr 1999, worin die Veröffentlichung von Falun-Gong-Büchern verboten wurde. Der Anwalt berichtete, dass diese beiden Erklärungen jedoch bereit 2011 von derselben Behörde aufgehoben worden seien.

Shan forderte dennoch drei bis sechs Jahre Gefängnis für Yang und zitierte die gesetzliche Interpretation von Artikel 300 des Strafgesetzbuches durch das Oberste Volksgericht und durch die Oberste Staatsanwaltschaft vom November 1999, vier Monate nachdem die Verfolgung begonnen hatte. Darin steht, dass jeder, der Falun Gong praktiziert oder weiterverbreitet, im größtmöglichen Ausmaß strafrechtlich verfolgt werden solle.

Der Anwalt erklärte, dass diese bereits durch eine neue gesetzliche Interpretation des Strafgesetzes ersetzt worden sei, die am 1. Februar 2017 in Kraft getreten war. Außerdem seien das Oberste Volksgericht und die Oberste Staatsanwaltschaft keine gesetzgebenden Institutionen, deshalb sollten ihre Interpretationen niemals als Rechtsgrundlage gelten, um jemanden zu verurteilen.

Der Anwalt bewies, dass die Beamten, die Yang verhaftet hatten, niemals einen Durchsuchungsbefehl vorgewiesen hatten, als sie seine Wohnung durchsuchten. Des Weiteren hatten die Staatsanwaltschaft und das Gericht Yangs Familie nie ein Update über seinen Fall zukommen lassen.

Der Anwalt forderte einen Freispruch für Yang, der sich auch selbst verteidigte. Richter Dong Lihe unterbrach ihn dabei aber ständig.

Richter Dong bezeichnete Yang als „Wiederholungstäter“, weil er bereits einmal zu Zwangsarbeit verurteilt worden war. Yang konterte, dass er kein Gesetz gebrochen, sondern nur sein Grundrecht auf Glaubensfreiheit ausgeübt habe und dass diejenigen, die ihn verhaftet und in ein Arbeitslager geschickt hätten, angeklagt werden sollten. Auch hätte sein vergangener Aufenthalt im Zwangsarbeitslager niemals gegen ihn verwendet werden dürfen.

Richter Dong vertagte die Anhörung ohne Urteilsverkündung.

Richter Dong: +86-476-3517208, +86-13604762908Staatsanwalt Shan: +86-18547627533, +86-13514766898

Früherer Bericht:China Administration of Press and Publication Repealed Its Ban on Publication of Falun Gong Books in 2011http://en.minghui.org/html/articles/2017/6/28/164447.html