Staatsanwaltschaft zieht Anklage zurück, dennoch will Behörde Praktizierenden nicht freilassen

(Minghui.org) Liu Meng, Einwohner der Stadt Baicheng in der Provinz Jilin, stand am 15. Juni 2017 vor Gericht, weil er sich weigerte, das Praktizieren von Falun Gong aufzugeben. Die lokale Staatsanwaltschaft zog die Anklage gegen ihn nach der Verhandlung zurück, dennoch war er zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Berichts noch inhaftiert.

Der etwa 50-jährige Liu ist schon mehrmals zur Zielscheibe der Polizei geworden. Einmal war er vier Jahre lang eingesperrt und hatte seine Anstellung als Gesangslehrer verloren. Nach seiner Freilassung aus dem Gefängnis unterrichtete er Mathematik, um über die Runden zu kommen.

Am 9. Januar 2017 wurde Liu am Bahnhof der Stadt Da´an erneut festgenommen. Polizisten der Bahnhofspolizei hatten bei einem Sicherheitscheck auf seinem Handy Falun-Gong-Musik entdeckt und ihn daraufhin verhaftet. Sie schickten ihn zur Polizeiwache Xingfu in seiner Heimatstadt Baicheng zurück. Dort hielt die örtliche Polizei ihn drei Monate lang im Untersuchungsgefängnis Baicheng gefangen, bevor er ins Untersuchungsgefängnis Da`an kam.

Lius Familie wurde nie über seine Verhaftung oder seinen Gerichtstermin informiert. Erst zwei Monate später erfuhr sie von Lius Gerichtsverhandlung und dass die Staatsanwaltschaft kurz danach die Anklage gegen ihn zurückgezogen hatte.

Die Familie erkundigte sich bei der lokalen Polizei zu seinem Fall. Ein Beamter mit Nachnamen Guo erklärte ihnen, dass sein Fall eine „heiße Kartoffel“ sei, da die Behörde keine ausreichenden Beweise habe, ihn zu verurteilen, ihn aber auch nicht freilassen wolle.

Lius Angehörige waren außer sich, als sie hörten, dass Liu wegen der Ausübung seines Grundrechts auf Glaubensfreiheit eingesperrt bleibt. Sie bekräftigten, dass die Bahnhofspolizei keine Berechtigung habe, ihn wegen der Falun-Gong-Musik auf seinem Handy einzusperren und es keine Rechtsgrundlage für die Polizei gegeben habe, ihn ins Untersuchungsgefängnis zu sperren.