Zuschauer klatschen Beifall für die Verteidigung des Anwalts eines Falun-Gong-Praktizierenden

(Minghui.org) Die Zuschauer im Prozess gegen einen Falun-Gong-Praktizierenden klatschten Beifall, als sein Anwalt die Vorsitzende Richterin aufforderte, Gerechtigkeit für seinen Klienten walten zu lassen, der wegen seines Glaubens angeklagt worden war.

Zhao Yunbin aus dem Bezirk Linquan (Provinz Anhui) war am 20. Februar 2017 verhaftet worden, weil er sich weigerte, Falun Gong aufzugeben. Kurz danach durchsuchte die Polizei seine Wohnung.

Zuerst wurde Zhao in eine Gehirnwäsche-Einrichtung in der Stadt Bengbu gesperrt und später ins Untersuchungsgefängnis der Stadt Fuyang gebracht, wo er dann auch blieb.

Am 12. Dezember stand Zhao vor dem Bezirksgericht Yingzhou. Sein Anwalt plädierte auf nicht schuldig und widerlegte die Anklage gegen ihn.

Richterin Mei Guihong ordnete eine kurze Pause an, als sie bemerkte, dass der Staatsanwalt nicht in der Lage war, die Fragen des Anwalts zu beantworten. Sie nahm den Anwalt mit in ein Hinterzimmer und warnte ihn, dass die Direktiven ihrer Vorgesetzten Anwälten untersagen würden, für Falun-Gong-Praktizierende auf nicht schuldig zu plädieren.

Der Anwalt antwortete, dass er das Richtige für seinen Mandanten tun müsse.

Als die Anhörung weiterging, fragte der Anwalt Zhao, warum er Falun Gong praktiziere. Zhao betonte die Tatsache, dass die Verfassung den Bürgern das Recht auf Glaubensfreiheit garantiere und berichtete, wie er persönlich davon profitiert habe, dass er den Prinzipien von Falun Gong – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – folge, um ein guter Mensch zu sein. Er erzählte auch, wie er verfolgt wurde, weil er sich weigerte, seinen Glauben aufzugeben.

Richterin Mei ordnete eine zweite Unterbrechung an. Sie schrie den Anwalt im Hinterzimmer an: „Warum werbt ihr für Falun Gong in meinem Gericht?“ Der Anwalt erwiderte, dass er und sein Mandant lediglich die Fakten über Falun Gong dargelegt hätten.

Als die Sitzung wiederaufgenommen wurde, sagte Richterin Mei, dass der Staatsanwalt Zhao wegen Verstoßes gegen Artikel 300 des Strafgesetzes angeklagt habe. Der besagt, dass jeder, der eine Sekte benutzt, um den Gesetzesvollzug zu untergraben, im größtmöglichen Umfang strafrechtlich verfolgt werden müsse.

Der Anwalt forderte den Staatsanwalt auf anzugeben, welche Sekte sein Mandant benutzt und wie er den Gesetzesvollzug untergraben habe. Darauf hatte der Staatsanwalt keine Antwort. Der Anwalt betonte, dass es kein Gesetz in China gibt, das Falun Gong für illegal oder zur Sekte erklärt und dass die Anklage des Staatsanwalts gegen seinen Mandanten keine Rechtsgrundlage besitzen würde.

Staatsanwalt und Richterin schwiegen, so dass der Anwalt seine Verteidigungsrede fortsetzte. Er sagte, dass die Falun-Gong-Bücher, die aus der Wohnung seines Klienten beschlagnahmt und als Beweismittel für die Anklage vorgelegt worden seien, alles rechtmäßige Besitztümer seien und niemandem und auch nicht der allgemeinen Gesellschaft Schaden zufügt hätten.

Der Anwalt lobte auch Falun-Gong-Praktizierende wie seinen Mandanten dafür, dass sie ruhig und vernünftig bleiben, wenn sie vom kommunistischen Regime Chinas verfolgt werden. Er drängte die Richterin und den Staatsanwalt, dem Gesetz zu folgen und Gerechtigkeit für Praktizierende walten zu lassen. Auch warnte er sie davor, dass sie für unrechtmäßige Verurteilungen haftbar gemacht werden könnten.

Die Zuschauer klatschten Beifall als Reaktion auf die Verteidigung des Anwalts, und mehrere Gerichtsdiener taten es auch.

Richterin Mei vertagte die Verhandlung und verließ sofort den Gerichtssaal.