Anwälte verteidigen das Recht, Falun Dafa zu praktizieren

(Minghui.org) Ein 59-jähriger Falun-Dafa-Praktizierender aus der Stadt Daqing, Provinz Heilongjiang stand am 22. November 2018 zum zweiten Mal vor Gericht. Seine Anwälte verteidigten sein verfassungsmäßiges Recht, Falun Dafa zu praktizieren, und forderten seinen Freispruch.

Xu Bin war am 28. Februar 2018 mit seiner Frau und einem anderen Praktizierenden verhaftet und in der Polizeidienststelle Chengfeng festgehalten worden. Seine Frau und der andere Praktizierende wurden einen Monat später entlassen, während seine Verhaftung genehmigt wurde.

Die Staatsanwälte Ding Ning und Han Xuedong überprüften den Fall am 12. Juni, bevor sie eine formelle Anklage einreichten. Der Fall wurde dann am 28. Juni beim Bezirksgericht Ranghulu eingereicht. Am 9. August stand Xu zum ersten Mal vor den Richter.

Bei seiner zweiten Anhörung am 22. November wies Xu darauf hin, dass das Datum der Fallüberprüfung zur Anklage nicht das richtige Datum sei, an dem die Überprüfung durchgeführt worden war. Staatsanwalt Ding leugnete die Datumsdiskrepanz und behauptete, dass Xu das Überprüfungsdokument unterzeichnet und datiert habe. Er holte ein signiertes Dokument hervor, das jedoch die Unterschrift einer anderen Person trug. Daraufhin gab er zu, dass Xu das Dokument nie unterzeichnet habe.

Xu sagte auch gegen die Beamten aus, die ihn festgenommen hatten, weil diese das Rechtsverfahren verletzt hatten. Die Polizei habe beispielsweise sein Auto nicht am Tag seiner Verhaftung durchsucht, sondern später bei der Polizei. Außerdem sollte bei einer Hausdurchsuchung vor Ort ein Durchsuchungsbefehl ausgefüllt werden. Es gab weder eine Videoaufzeichnung der Durchsuchung noch eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände.

Staatsanwalt Ding zitierte die drei früheren Verurteilungen zu Zwangsarbeit und behauptete, dass Xu ein Wiederholungstäter sei. Er empfahl eine lange Haftstrafe.

Anwälte der Verteidigung haben starke Argumente

Xus Anwälte wiesen Dings Behauptung zurück und nannten drei Gründe:

Erstens war Xu damals ohne ordentliches Verfahren ins Arbeitslager geschickt worden. Er wurde nicht über sein Recht informiert, Berufung einzulegen oder eine erneute Prüfung seines Falles zu beantragen.

Zweitens war das Arbeitslagersystem von der Regierung abgeschafft worden und sollte im vorliegenden Fall nicht als zulässiges Beweismittel verwendet werden.

Schließlich verstieß das inzwischen stillgelegte Arbeitslagersystem gegen das Verwaltungsstrafrecht, und so sollten die drei früheren Haftstrafen nicht im Strafregister verwendet werden.

Die Anwälte fügten hinzu, dass kein Gesetz in China Falun Dafa kriminalisiere. Daher sei es falsch, wenn die Staatsanwälte Xu wegen Verstoßes gegen Artikel 300 des Strafgesetzbuches anklagen. Dieser sieht vor, dass diejenigen, die eine Sektenorganisation zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs einsetzen, so streng wie möglich bestraft werden sollten.

Die Anwälte wiesen auch darauf hin, dass das chinesische Ministerium für öffentliche Sicherheit in den Jahren 2000 und 2005 zwei Mitteilungen mit dem Titel „Mitteilung des Ministeriums für öffentliche Sicherheit über die Identifizierung und das Verbot von Kultorganisationen“ veröffentlicht hat (Mitteilung [2000] Nr. 39 und Mitteilung [2005] Nr. 39). Die beiden Mitteilungen führen insgesamt 14 Sektenorganisationen an, Falun Dafa ist nicht in der Liste enthalten.

Staatsanwalt Ding behauptete, dass der Besitz von Falun-Dafa-Büchern illegal sei und ein Beweise dafür, dass Xu das Gesetz gebrochen habe. Die Anwälte wiesen darauf hin, dass das staatliche Hauptamt für Presse, Publikationen, Radio, Film und Fernsehen ihr Verbot der Veröffentlichung von Falun-Dafa-Büchern im Jahr 2011 aufgehoben habe. Daher sei es für jeden völlig legal, Falun-Dafa-Bücher zu besitzen.

An der Verfolgung beteiligt:

Li Chenyong, Vorsitzender Richter des Bezirksgerichts Ranghulu: +86-133-59596120Wei Wenbin, stellvertretender Leiter des Bezirksgerichts Ranghulu: +86-459-5997575, +86-133-59596118Zhu Chihong, Leiter der Abteilung für Ermittlungen und Überwachung der Bezirksstaatsanwaltschaft Ranghulu: +86-459-5974401, +86-133-59590355