Vier Fälle der Verfolgung von Falun-Gong-Praktizierenden im Gefängnis Yunnan

(Minghui.org) Wenn Falun-Gong-Praktizierende ins Gefängnis kommen, werden sie völlig anders als die normalen Strafgefangene behandelt. Strafgefangene erhalten in den ersten drei Monaten ein Training zu den Regeln, Übungen und Gefängnisarbeit. Praktizierende dagegen werden direkt in Isolationshaft gesperrt, weil man sie damit zwingen will, ihren Glauben aufzugeben. Sie werden gedemütigt, geschlagen und misshandelt.

Folterillustration: An Handschellen aufgehängt

Dieser Bericht dokumentiert vier Fälle, in denen Falun-Gong-Praktizierende zwischen 2010 und 2015 im Gefängnis Nr. 1 in Yunnan verfolgt wurden.

Zhang Liang

Der Praktizierende Zhang wurde 2012 für drei Jahre ins Gefängnis gesperrt und zunächst für drei Monate in Isolationshaft gehalten. Er konnte die brutalen Misshandlungen nicht ertragen und schrieb eine Erklärung, in der er seinen Glauben aufgab.

Nach seiner Entlassung aus der Isolationshaft, erklärte Zhang seine Aussage für ungültig und sagte, dass er weiterhin Falun Gong praktizieren werde.

Daraufhin befahl die Polizei vier Strafgefangenen, ihn von 8 bis 22 Uhr in einem Metallkäfig für gewalttätige Häftlinge mit Handschellen zu fesseln. Seine Hände wurden hinter seinem Rücken mit zwei Handschellen gefesselt, wobei nur seine Zehen den Boden berührten.

Von 22 bis 8 Uhr am nächsten Morgen blieb Zhang mit Handschellen und Fesseln an ein metallisches Totenbett gefesselt. Dies dauerte drei Tage lang, bis er inkontinent und im Delirium war.

Folterillustration: Todesbett

Mao Danxin

Mao, in den 40ern, wurde Ende 2012 zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, wobei er die ersten vier Monate in Isolationshaft verbrachte. 15 Tage lang fesselte man ihm ein Bein und beide Hände mit Handschellen zusammen, so dass er gezwungen war, stehen zu bleiben.

Er wurde beschimpft und geschlagen. Man ließ ihn hungern, gab ihm nichts zu trinken und setzte ihn der Kälte aus. Er durfte seine Kleidung nicht waschen, sich nicht duschen und nicht die Toilette benutzen.

Drei Tage und 14 Stunden lang musste er auf einem kleinen Hocker verharren, ohne sich bewegen zu dürfen. Die Folter endete erst, nachdem er extrem geschwächt war und keine Nahrung mehr verdauen konnte. Er blieb bis zum Ende seiner Strafzeit in Isolationshaft.

Ma Xuyong

Als Ma 2012 zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, widersetzte er sich seiner Inhaftierung, indem er in einen Hungerstreik trat. Daraufhin setzte man ihn qualvollen Zwangsernährungen aus. Im Jahr 2015 kam er in einem anderen Teil des Gefängnisses in Isolationshaft, wo er gefoltert wurde. Er musste jeden Tag von 6 Uhr morgens bis 2 Uhr am nächsten Tag Schwerstarbeit leisten.

Gao Zemeng

Gao wurde 2014 zu Gefängnis verurteilt. Im Gefängnis war er so vielen verschiedenen Arten von Folter und Misshandlungen ausgesetzt, dass er den Willen zum Leben verlor. Er wollte sich mit der Klinge eines Bleistiftspitzers eine Arterie am Hals aufschneiden, doch die Klinge war zu klein. Sie konnte die Ader nicht durchtrennen und so blieb er am Leben. [Anmerkung der Redaktion: Selbstmord zu begehen, entspricht nicht den Prinzipien von Falun Gong. Praktizierende sollen nicht auf diese Weise auf die Verfolgung reagieren.]

Daraufhin durchtrennte er eine Vene an seiner linken Hand. Am nächsten Tag merkte ein Strafgefangener, dass Gao einen Selbstmordversuch unternommen hatte, als er nicht aus dem Bett kam. Man brachte ihn ins Gefängniskrankenhaus, wo man seine Wunde desinfizierte und behandelte.

Nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus befahl die Polizei fünf Strafgefangenen, Gao Handschellen anzulegen, ihn zu fesseln und in einen Metallkäfig zu sperren. Seine rechte Hand war an ein Etagenbett im Käfig gefesselt. Er musste die Fesseln auch nachts beim Schlafen tragen.

Schließlich konnte Gao die Misshandlungen nicht mehr ertragen. Gegen seinen Willen schrieb er eine Erklärung, in der er seinen Glauben aufgab. Die Fesseln wurden entfernt, sodass nur noch seine rechte Hand am Bett gefesselt blieb. Später blieb Gao bis zu seiner Freilassung in einem kleinen Raum eingesperrt.