Wegen ihres Glaubens an Falun Gong wird eine Frau erneut zu drei Jahren Gefängnis verurteilt

(Minghui.org) „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“: Diese Anklage nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun-Gong-Praktizierende ins Gefängnis zu bringen – so auch Qu Zeping aus der Stadt Ji`nan.

Die Praktizierende war am 28. September 2016 von Agenten der Bezirkspolizei Changqing verhaftet worden, gemeinsam mit drei anderen Falun-Gong-Praktizierenden: Du Enmei, 63, Li Yulan, 57, und Lin Yanling, in den 70ern.

Am 12. Juni 2017 stand Qu vor Gericht. Ihr Anwalt wies die Vorwürfe gegen sie zurück. Er betonte, dass kein Gesetz in China Falun Gong kriminalisiert oder als Sekte bezeichnet. Er forderte vom Staatsanwalt, das Gesetz anzugeben, gegen das Qu angeblich verstoßen habe. Darauf hatte der Staatsanwalt keine Antwort.

Der Anwalt argumentierte weiter, dass die Polizei Beweise gegen seine Mandantin gefälscht habe. Da Qu sich geweigert hatte, Fragen während des Verhörs zu beantworten, führte die Polizei in ihrem Protokoll die Gegenstände auf, die aus den Häusern der drei anderen Praktizierenden beschlagnahmt worden waren.

Qu verteidigte sich auch selbst. Sie berichtete von ihren Augenproblemen und dass sie nicht gut sehen konnte, ihr Sehvermögen sich aber innerhalb von nur vier Tagen verbessert habe, als sie im Februar 1999 begonnen hatte, Falun Gong zu praktizieren. So habe sie nach Beginn der Verfolgung nie gezögert, anderen Menschen von Falun Gong zu berichten. Sie argumentierte, sie hätte niemals wegen der Ausübung ihres verfassungsmäßigen Rechts auf Glaubensfreiheit verhaftet werden dürfen.

Der Vorsitzende Richter verurteilte Qu im Juli 2017 zu drei Jahren Gefängnis. Vier Monate später entschied das Mittlere Gericht der Stadt Ji'nan, das Urteil aufrechtzuerhalten. Nach Ansicht eines Richters, der nicht in den Fall verwickelt war, darf das Berufungsgericht in Bezug auf Falun Gong nur die ursprünglichen Haftstrafen aufrechterhalten.

Qu befindet sich gegenwärtig im Frauengefängnis der Stadt Ji'nan.

Es war nicht das erste Mal, dass Qu wegen ihres Glaubens zur Zielscheibe der Behörden wurde. Erstmals war sie am 1. Oktober 2000 verhaftet worden, als sie für Falun Gong in Peking appellierte. Ihre Tochter war damals erst ein paar Monate alt gewesen. Man brachte sie zurück nach Ji'nan und hielt sie einen Monat lang im Untersuchungsgefängnis Licheng fest, bevor sie in eine lokale Gehirnwäsche-Einrichtung gebracht wurde.

Ihr Mann kam sie besuchen und flehte sie an, ihren Glauben aufzugeben, damit sie freigelassen würde und sich um ihr kleines Mädchen kümmern könnte. Qu sorgte sich sehr um ihre Familie, wusste aber auch, dass sie nichts falsch gemacht hatte, indem sie Falun Gong praktizierte.

Sie weigerte sich, ihren Glauben aufzugeben und erhielt im Februar 2001 drei Jahre Zwangsarbeit. Um sie zu demütigen, behaupteten die Wärter im Frauenzwangsarbeitslager der Stadt Ji'nan, dass sie einmal mit einem Mann geschlafen habe. Ihr Mann glaubte dem Gerücht und schlug sie jedes Mal, wenn er sie im Arbeitslager besuchte. Die Wärter hinderten ihn nie daran, seine Frau zu misshandeln.

Nach Qus Entlassung verlor sie ihre Anstellung, zur gleichen Zeit verlor auch ihr Mann seine Arbeitsstelle. Er gab ihr die Schuld für alles und verprügelte sie die ganze Zeit. Sie hatte keine andere Wahl, als sich von ihm scheiden zu lassen.