Drei Praktizierende wegen ihres Glaubens zu langen Gefängnisstrafen verurteilt

(Minghui.org) „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“: Diese Anklage nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun-Gong-Praktizierende ins Gefängnis zu bringen. Aus diesem Grund verurteilte ein Gericht drei Bewohner des Bezirks Huidong zu langen Gefängnisstrafen.

Zhou Yuqin, Shi Xuemei und Liu Qingqiang waren am 24. September 2016 verhaftet und am 23. Januar 2018 gemeinsam verurteilt worden. Am Tag vor der Anhörung drohten die örtlichen Behörden damit, jeden Falun-Gong-Praktizierenden zu verhaften, der es wagen würde, am Prozess teilzunehmen.

Nur insgesamt fünf Familienmitglieder der drei Praktizierenden durften an der Anhörung teilnehmen, während der Rest der Galerie mit Polizisten und Agenten des örtlichen Büros 610 besetzt war. Vor dem Gerichtsgebäude war eine starke Polizeipräsenz zu beobachten, darüber kreisten zwei Hubschrauber.

Liu und Shi engagierten ihre eigenen Anwälte, aber die örtliche Polizei besorgte ihnen jeweils einen anderen Anwalt, ohne sie oder ihre Familien zu informieren. Die eigenen Anwälte wurden zunächst am Betreten des Gerichtsgebäudes behindert, bevor man sie schließlich doch hineinließ.

Es ist unklar, ob Zhou bei der Anhörung rechtlich vertreten war.

Die Anwälte von Liu und Shi plädierten auf nicht schuldig. Sie argumentierten, dass kein Gesetz in China Falun Gong kriminalisiert oder als Sekte bezeichnet und dass ihre Mandanten niemals wegen der Ausübung ihres verfassungsmäßigen Rechts auf Glaubensfreiheit hätten verhaftet werden dürfen.

Staatsanwalt Wang Xiaode behauptete, dass die drei Praktizierenden die beschlagnahmten Computer und Drucker zur Herstellung und Verteilung von Informationsmaterial über Falun Gong verwendet hätten. Richter Zhong Huisong fragte die Praktizierenden immer wieder, woher sie ihre Computer und Drucker bekommen und mit wem sie sonst noch Kontakt gehabt hätten, um die Materialien zu verteilen.

Die Anwälte von Liu und Shi konterten, dass es völlig legal sei, Informationsmaterial über Falun Gong zu besitzen und zu produzieren, da es niemanden schade, geschweige denn die Strafverfolgung untergrabe.

Die Familien der Praktizierenden wurden am 30. März aufgefordert, die Urteile am 2. April bei Gericht abzuholen. Sie erfuhren, dass Zhou zu zehn Jahren und 50.000 Yuan [1] verurteilt worden war, Shi zu neun Jahren und 30.000 Yuan (ca. 3.870 Euro) und Liu zu vier Jahren und 10.000 Yuan (ca. 1.290 Euro).

Alle drei Praktizierenden haben beim Mittleren Gericht der Stadt Huizhou Berufung einlegt.

Richter Zhong: +86-13927365999

Früherer Bericht:

Provinz Guangdong: An einem Tag 23 Personen festgenommenhttp://de.minghui.org/html/articles/2016/10/21/123345.html


[1] Das sind umgerechnet ca. 6.550 Euro. Zum Vergleich: Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300 Euro.