Früher schon einmal dreieinhalb Jahre inhaftiert, wurde 73-jährige Frau erneut wegen ihres Glaubens vor Gericht gestellt

(Minghui.org) Eine 73-jährige Frau aus der Stadt Hangzhou forderte den Richter in ihrem Prozess auf, dem Gesetz zu folgen und nicht denselben Fehler zu wiederholen, den er vor Jahren in ihrem Fall gemacht hatte.

Im Mai 2006 war Dong Xiangru zum ersten Mal verhaftet und zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden, weil sie sich geweigert hatte, auf Falun Gong [1] zu verzichten. Während ihrer Haft wurde sie schwer misshandelt, und mehr als einmal in die Notaufnahme gebracht, um ihre Verletzungen und gesundheitlichen Komplikationen zu behandeln. Glücklicherweise erholte sie sich vollständig, nachdem sie entlassen worden war und zu Hause wieder die Falun-Gong-Übungen machen konnte.

Die örtliche Polizei behielt sie jedoch stets den Augen. Am 7. Juni 2017 erschienen Zhu Xijun und ein anderer Polizist vor ihrer Wohnung. Sie wollten sie zwingen, ihren Glauben aufzugeben. Doch sie weigerte sich und wurde acht Tage später verhaftet.

Die Polizei verhörte sie sechs Stunden lang, bevor sie sie zum Untersuchungsgefängnis Hangzhou fuhren. Allerdings nahm das Gefängnis sie nicht auf wegen ihres hohen Blutdrucks. Am 16. Juni holte die Polizei sie um 5:00 Uhr morgens ab und ließ sie am Mittag gegen Kaution für ein Jahr frei.

Am 2. April 2018 erhielt Dong eine Kopie ihrer Anklage und erschien am 9. Mai vor Gericht. Zuerst sagte sie zu ihrer eigenen Verteidigung aus. Als nächstes trug ihr Anwalt seine Verteidigungsargumente vor. Ein Familienmitglied von Dong sagte unterstützend für ihr verfassungsmäßiges Recht auf Glaubensfreiheit aus.

Dong sagt zu ihrer eigenen Verteidigung aus

Der Staatsanwalt beschuldigte Dong, gegen Artikel 300 des Strafgesetzes verstoßen zu haben, und „eine Sektenorganisation benutzt zu haben, um den Gesetzesvollzug zu untergraben“.

Dong widerlegte die haltlosen Anschuldigungen. Da der Volkskongress (Chinas gesetzgebende Körperschaft) nie ein Gesetz erlassen habe, das Falun Gong als „Sekte“ bezeichnet, habe der ehemalige chinesische Staatsführer Jiang Zemin den Obersten Volksgerichtshof und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft im November 1999 angewiesen, eine gesetzliche Auslegung von Artikel 300 zu erlassen, wonach jeder, der Falun Gong praktiziert oder fördert, so weit wie möglich strafrechtlich verfolgt werden müsse.

Am 1. Februar 2017 sei eine neue gesetzliche Interpretation in Kraft getreten, die die Fassung von 1999 ablöste. Die neue Interpretation erwähnte Falun Gong nicht und betonte, dass jede Anklage wegen der Beteiligung an einer Sekte auf einer soliden Rechtsgrundlage beruhen müsse. Da kein Gesetz in China Falun Gong als Sekte bezeichnet, argumentierte Dong, dass die Anklage gegen sie keine Rechtsgrundlage habe.

Dong betonte, dass sie nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Justizbeamten spräche, die noch immer die Verfolgungspolitik betreiben. Sie forderte sie auf, dem Gesetz zu folgen und sie und zahlreiche andere Falun-Gong-Praktizierende freizusprechen, die wegen ihres Glaubens verfolgt würden.

Sie sagte, dass Falun-Gong-Praktizierende ihr Leben riskieren, um ihre Unschuld zu verteidigen und zu zeigen, dass die Praktik nicht so sei, wie sie von der staatlichen Propaganda dargestellt werde.

Behörden scheitern, den Rechtsanwalt zu verhindern, Dong zu vertreten

Dongs Anwalt präsentierte als nächstes seine Verteidigungsargumente. Er erklärte, warum er zu spät zur Anhörung gekommen war: Sein örtliches Justizbüro hatte versucht, ihn davon abzuhalten, Dong zu vertreten, und er habe viele Hindernisse überwinden müssen, um nach Hangzhou zu fahren und an dem Prozess teilzunehmen.

Richter Zhang unterbrach den Anwalt an dieser Stelle. Als der Anwalt wieder sprechen durfte, wies er die Anklage und die Beweise gegen seine Mandantin zurück. Er wies darauf hin, dass das angebliche Überwachungsvideo, das eine Frau zeige, wie sie 26 Stück Falun-Gong-Materialien verteilte, verschwommen sei und dass es keinen Beweis dafür gäbe, dass die Frau seine Klientin sei.

Der Staatsanwalt schlug eine Haftstrafe zwischen drei und sieben Jahren vor.

Familie verteidigt Dong

Nach dem Plädoyer des Anwalts sagte ein Familienmitglied von Dong aus und forderte das Gericht auf, sie freizusprechen. Er wies die Behauptung der Staatsanwaltschaft zurück, dass Dongs frühere Inhaftierung ein Hinweis darauf sei, dass sie eine Wiederholungstäterin sei. Er machte geltend, dass Dong niemals wegen der Ausübung ihres verfassungsmäßigen Rechts auf Glaubensfreiheit hätte verfolgt werden dürfen.

Der Familienangehörige deckte auch auf, dass Agenten der örtlichen Polizei, der Staatsanwaltschaft und des Gerichts versucht hatten, die Familie daran zu hindern, einen Anwalt zu engagieren.

Bezirksgericht Xihu: +86-571-88497960

Richter Zhang Yu und Schreiber Wang Yana

Xihu Bezirksstaatsanwalt Fan Lijuan und Ma Rui+86-571-87933726, +86-571-87933718, +86-571-87982000.

Früherer Bericht:

Nach drei Jahren Haft wird Rentnerin erneut fortwährend schikanierthttp://de.minghui.org/html/articles/2017/11/15/129633.html


[1] Falun Gong (auch bekannt als Falun Dafa) ist ein traditioneller Doppelkultivierungsweg für Körper und Geist, dessen Praktizierende seit 1999 durch die Kommunistische Partei Chinas grausam verfolgt werden.