„Strenge Disziplin“ im Frauengefängnis Nr. 2 in Yunnan
(Minghui.org) Seit Beginn der Verfolgung von Falun Dafa [1] wurden nach Minghui-Informationen mindestens 300 Falun-Dafa-Praktizierende in der Provinz Yunnan zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Diese mussten sie im Frauengefängnis Nr. 2 der Provinzhauptstadt Kunming verbringen.
Mindestens 250 von ihnen wurden während der Haft gefoltert. Die vier Praktizierenden Shen Yueping, Yang Cuifeng, Shi Xizhi und Wang Lianzhi wurden im Gefängnis zu Tode gefoltert. Andere wurden zwecks medizinischer Behandlung auf Kaution freigelassen, weil sie dem Tod nahe waren.
„Strenge Auflagen“
Praktizierende, die neu im Frauengefängnis Nr. 2 ankamen, wurden zunächst in die Abteilung Nr. 9 gebracht – sie wird auch als „Ausbildungsabteilung“ bezeichnet. Die dort inhaftierten Frauen sind einer sogenannten „strengen Disziplin“ unterworfen. Sie müssen täglich über 13 Stunden lang auf einem kleinen Hocker sitzen und die Gefängnisregeln auswendig lernen. Zudem werden ihnen Videos gezeigt, die Falun Dafa verleumden. Die Wärter zwingen die Frauen, über ihre „Verbrechen“ nachzudenken, beispielsweise in dem sie Gedankenberichte schreiben und in Erklärungen garantieren, dass sie ihren Glauben an Falun Dafa aufgeben.
Manchmal werden die Praktizierenden auch gezwungen, an Sitzungen teilzunehmen, in denen sie im Beisein anderer Häftlingen ihr eigenes Verhalten ausdrücklich rügen. Die „strenge Disziplin“ endet erst dann, wenn die Praktizierende sich „umerzogen“ benimmt, sich also nicht mehr als Falun-Dafa-Praktizierende sieht.
Wer sich nicht beugt, muss täglich viele Stunden auf einem kleinen Hocker sitzen – bis die Haftzeit abgelaufen ist. Mehrere verurteilte Praktizierende wurden bis zum Tag ihrer Freilassung einer „strengen Disziplin“ unterstellt – unter ihnen Shi Yun (7 Jahre), Wu Qihui (5 Jahre) Xiao Yuxia (5 Jahre), Deng Lihua (4 Jahre), Ma Ling (4 Jahre) Guo Lingna (3 Jahre) und Zhao Feiqiong; Letztere wurde dreimal zu insgesamt zwölf Jahren Haft verurteilt.
Folternachstellung: Sitzen auf einem kleinen Hocker
Während sie der „strengen Disziplin“ ausgesetzt waren, war es den Praktizierenden nicht erlaubt, mit anderen zu sprechen oder mit ihrer Familie in Kontakt zu treten. Sie durften auch keine Dinge des täglichen Bedarfs kaufen. Stattdessen waren die Praktizierenden – weil sie selbst nicht hinausgehen durften – auf die Verpflegung durch andere Häftlinge angewiesen, die ihnen Essen und Wasser brachten. Diese beschwerten sich darüber und beschimpften die Praktizierenden. Auf Veranlassung der Polizei mischten die Gefangenen den Praktizierenden auch unbekannte Medikamente ins Essen.
Vor 2014 durften die Praktizierenden dreimal täglich auf die Toilette gehen. Einige mussten auf einem Eimer in ihrer Zelle ihre Notdurft verrichten. Jeden Tag saßen sie von 6.30 Uhr bis 22.30 Uhr regungslos auf einem kleinen Hocker. Jede Woche durften sich die Praktizierenden einmal mit einer Schüssel Wasser waschen, wobei sie gleichzeitig auch ihre Kleidung damit reinigen mussten.
Nach 2014 gab es eine leichte Verbesserung. Die Praktizierenden konnten sechsmal am Tag zur Toilette und durften zwei Stunden im Raum umhergehen. Neben ihrer Kleidung durften sie sich einmal pro Woche waschen, auch ihre Haare.
Wenn die Praktizierenden ihre Periode hatten oder aufgrund besonderer Umstände die Toilette benutzen mussten, benötigten sie die Zustimmung der Mitgefangenen, die sie überwachten. Dabei bereiteten diese den Praktizierenden oft zusätzliche Schwierigkeiten. Viele Praktizierende vermieden es daher, auf die Toilette zu gehen und entwickelten dadurch Nierenödeme.
Beim Toilettengang mussten Praktizierende von anderen Gefangenen begleitet werden. Es war ihnen nicht erlaubt, mit anderen zu sprechen oder sich beim Gehen umzuschauen. Zudem wurde von den Praktizierenden gefordert, dass sie wöchentlich einen Gedankenbericht schreiben.
Wenn Praktizierende irgendwelche Dinge des täglichen Bedarfs kaufen wollten, benötigten sie das Einverständnis der Wärter. Das Kaufen von Lebensmitteln war jedoch verboten. Da andere Gefangene oft das Essen der Praktizierenden, wenn auch nur teilweise, zu sich nahmen, waren viele Praktizierende immer hungrig und stark unterernährt.
Mit der Überwachung einer Praktizierenden waren drei Gefangene beauftragt. Diese arbeiteten mit den Wärtern zusammen. Die Praktizierenden durften nicht notwendige Materialien holen, die sie für die Zwangsarbeit benötigten. Da sie dadurch ihre Quote nicht erfüllen konnten, wurden ihnen Punkte abgezogen. Ein Punkteabzug bedeutete gleichzeitig, dass die Praktizierenden noch länger der „strengen Disziplin“ ausgesetzt waren.
Strenge Disziplin auf drei Ebenen
Im Juli 2019 richtete die Abteilung 9 für die „strenge Disziplin“ einen Schlafsaal ein. Die Maßnahmen wurden unterteilt in erste und zweite Stufe sowie die Kontrollebene.
Praktizierende, die zum ersten Mal das Gefängnis betreten, werden in die Kontrollebene eingestuft. Wenn sie die Gefängnisregeln auswendig gelernt haben, dürfen sie Zwangsarbeit verrichten. Praktizierende, die sich weigerten oder nicht „umerzogen“ werden konnten, wurden mit Punkteabzug bestraft. Dafür nutzten die Verantwortlichen verschiedene Gründe. Wenn eine Praktizierende beispielsweise nicht die Anweisung eines Wärters befolgt, bekommt sie Punkte abgezogen und wird auf einer strengeren Disziplinierungsstufe eingeordnet. Sogar Isolationshaft konnte angeordnet werden. Oder den Praktizierenden wurde verboten, sich zu waschen. Sie erhielten keine Decken oder wurden nur mit Reis ohne Gemüse ernährt. Die Strafe hing ganz von den Wärtern ab.
Praktizierende, die in die erste Stufe der „strengen Disziplin“ eingeordnet werden, kommen in einen Schlafraum. Dort haben sie nur eine dünne Matte und eine Decke. Die Praktizierenden dürfen einen kleinen Hocker und ein Trinkglas mitnehmen. Während sie der „strengen Disziplin“ unterworfen sind, müssen sie in einem zugewiesenen Bereich sitzen und werden gezwungen, die Gefängnisregeln auswendig zu lernen. Die Mitgefangenen, die zur Überwachung abgestellt sind, werden in Schichten eingeteilt. Die Nachtschicht verhinderte mit unterschiedlichen Methoden, dass die Praktizierenden schlafen konnten. Selbst bei kaltem Wetter erhielten die Praktizierenden keine zusätzlichen Decken. Zudem standen die Fenster ständig offen.
Jeden Tag mussten die Praktizierenden um 5.40 Uhr aufstehen. Nachdem sie sich gewaschen hatten, saßen sie bis Mitternacht auf einem kleinen Hocker. Viermal am Tag durften sie zur Toilette. Sie bekamen täglich drei Tassen Wasser und eine reduzierte Portion Gemüse und Reis. Für die Praktizierenden reichte das nicht aus. Wenn die Häftlinge wussten, dass an einem Tag das Essen schlecht schmeckte, gab man den Praktizierenden manchmal absichtlich zu viel zu essen.
Wöchentlich gestand man den Praktizierenden fünf Minuten Körperpflege zu, in denen auch die Haare gewaschen werden konnten. Alle zwei Wochen gab es fünf weitere Minuten, um die Kleidung zu waschen. Über einen längeren Zeitraum durften die Praktizierenden nicht ihre Bettdecken waschen. So waren sie auf andere Gefangene angewiesen, die ihnen beim Trocknen der Kleidung und bei der Beschaffung von Waren des täglichen Bedarfs halfen. Manche Häftlinge bereiteten zusätzliche Schwierigkeiten, indem sie die Praktizierenden beschimpften oder ihre Waschschüsseln umwarfen.
Praktizierende dürfen keine Lebensmittel kaufen. Der Kauf von drei Artikeln, deren Wert bei maximal 50 Yuan (rund 6 Euro) liegen durfte, musste bei den Wärtern beantragt und auch bewilligt werden. Manchmal wurden die Anträge abgelehnt. Dann durfte eine Praktizierende beispielsweise keine Damenbinden kaufen. Wenn eine Gefangene einer Praktizierenden half, erhielten beide eine Strafe und Punkteabzug.
Die Praktizierenden, die der zweiten Stufe der „strengen Disziplin“ zugeordnet wurden, mussten auf dem Boden schlafen. Sie hatten sieben Minuten Zeit, um sich zu waschen. Wenn ihre Anträge genehmigt wurden, durften die Praktizierenden fünf Artikel des täglichen Bedarfs bis zu einem Preis von 70 Yuan (rund 9 Euro) kaufen. Die Zahl der Toilettenpausen und Essenportionen blieb unverändert wie bei der strengen Disziplin der ersten Stufe.
Gefangene, die Praktizierende verfolgen, erhalten von der Polizei privat einige Vergünstigungen – beispielsweise Haftverkürzung.
Zu den Praktizierenden, die einer „strengen Disziplin“ unterworfen waren, gehören Zhao Feiqiong (verurteilt zu viereinhalb Jahren), Liang Yun (vier Jahre), Xu Yamei (drei Jahre), Li Qun (drei Jahre), Zhang Guihe (unbekannt), Guo Qiong (sieben Jahre), He Lichun (sieben Jahre) und Deng Cuiping (sechs Jahre).
Zhao, Li und Xu kehrten nach Ablauf ihrer Gefängnisstrafe im Juni 2020 heim. Liang und Deng befinden sich derzeit auf der zweiten Stufe der „strengen Disziplin“, Guo und He auf der ersten Stufe.
Seit November 2019 durfte He keine Artikel des täglichen Bedarfs wie Toilettenpapier und Damenbinden kaufen, obwohl sie das Geld dazu hatte. Im Winter musste sie auf dem Boden schlafen und wurde gezwungen, die Toiletten und andere öffentlichen Einrichtungen zu reinigen. Wenn sie sich weigerte, durfte sie ihr Geschirr nicht abwaschen und auch nicht die Toilette benutzen. Auch Familienbesuche wurden ihr verwehrt und jegliche Kommunikation mit ihren Angehörigen unterbunden.
Ab 2018 wies die Gefängnisleitung an, dass nachts das Licht eingeschaltet bleiben musste. Die Gefangenen wurden im Turnus zur Nachtwache eingeteilt, außer die über 60-Jährigen. Diensthabende Praktizierende wurden von einer Gefangenen überwacht. Der Dienst dauerte von 22 Uhr bis Mitternacht. Erst nach Dienstende durfte man schlafen gehen. Da die Gefangenen um 5.40 Uhr morgens aufstehen, bekamen sie routinemäßig fünf bis sechs Stunden Schlaf pro Nacht.
Auch Guo musste die Toilette und andere öffentliche Einrichtungen reinigen. Durch die Arbeit wurden ihre Fersen rissig und bluteten.
Vor dem Ausbruch des Coronavirus gab es für jede Praktizierende spezielle Gefängniswärterinnen, die auf sie angesetzt waren. Nachdem Ausbruch wurde diese Regelung ausgesetzt. Nun können die Wärterinnen die Praktizierenden willkürlich aussuchen und misshandeln.
Alle Besuche für die Gefangenen wurden seit der Coronavirus-Pandemie gestrichen. Stattdessen waren Telefonate erlaubt. Das galt aber nicht für die Praktizierenden, die einer „strengen Disziplin“ unterworfen waren. Sie durften keinen Kontakt zu ihrer Familie aufnehmen.
Andere Foltermethoden
Praktizierende werden im Gefängnis auch mit Chiliwasser besprüht.
Guo Qiong verlor dadurch ihren Geruchssinn. Nachdem Wang Jinxian mit Chiliwasser besprüht wurde, färbte sich ihr Gesicht dunkel und war entstellt. Polizisten wiesen sie dann an, diesen Umstand nicht anderen Praktizierenden weiterzugeben. Es war ihnen auch nicht erlaubt, Wangs Gesicht zu sehen.
Liu Guohua wurde am 24. Juli 2012 ins Gefängnis gebracht. Dreimal bespritzte man ihr Gesicht mit Wasser, das mit unbekannten Substanzen vermischt war. Ihre Augen schmerzten und fingen an zu tränen, ihre Nase lief. Diejenigen, die sie besprüht hatten, trugen Gasmasken, um sich zu schützen.
Als Liu zum ersten Mal mit etwas, das wie Chiliwasser aussah, besprüht und vier Stunden lang gefoltert wurde, war sie gefesselt. Sie litt unter erheblichen Schmerzen und die Augen schwollen an. Ihr Sehvermögen war derart eingeschränkt, dass sie fast erblindete. Als die Familie sie besuchte, konnte sie ihre Angehörigen nicht klar erkennen.
Liu wurde noch zwei weitere Male mit Chiliwasser besprüht. Beim dritten Mal wurden ihr die Hände hinter dem Rücken mit Handschellen gefesselt. Man besprühte ihre Augen mit einer Lösung, wodurch Liu ihre Augen nicht mehr öffnen konnte. Auch die Handschellen verursachten extreme Schmerzen. Schließlich verlor Liu das Bewusstsein. Nachdem sie lange Zeit mit Handschellen gefesselt gewesen war, konnten diese nicht mehr abgenommen werden. Man musste Liu mit einer Kettensäge davon befreien. Diese Folter ließ Spuren an Lius Händen zurück.
He Jiaman aus Kunming wurde mit einem Zelluloseverdünner in Augen und Mund gesprüht. Diese Art Lösungsmittel ist giftig.
Wang Meiling aus Chuxiong wurden von einigen Gefangenen die Hände auf dem Rücken eingeklemmt. Nachdem ihre Augen mit giftigem Wasser besprüht wurden, verlor sie ihr Augenlicht. Es ist unklar, ob sie je wieder wird sehen können.
Wu Qihui aus Kunming wurde Chiliwasser ins Gesicht gesprüht.
Liang Yun aus Qujing wurde bei ihrer ersten Inhaftierung mit unbekannten Substanzen besprüht. Während dieser Folter litt sie unter Atemnot.
Zhao Feiqoing aus Xuanwei wurde sechsmal festgenommen. Gegen sie wurden zwei Jahre Zwangsarbeitslager und dreimal Haft verhängt – insgesamt zwölfeinhalb Jahre. Da Zhao ihren Glauben an Falun Dafa nicht aufgeben wollte, wurde sie in Isolationshaft gesteckt. Sie musste auf einem kleinen Hocker sitzen und ihr wurden unbekannte Medikamente gespritzt. Zudem wurde sie mit elektrischen Schlagstöcken misshandelt.
Im Mai 2009 wurde Zhao bei ihrer zweiten Verhaftung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Man brachte sie in Abteilung Nr. 2. Am 18. Januar 2010 wurde sie mehrere Stunden lang gefoltert, wobei ihre Hände auf dem Rücken gefesselt waren. Am 17. April 2011 nahm man ihr die Kleidung und das Bettzeug weg. In dieser Nacht regnete es in Strömen. Aber der Wärter öffnete die Fenster, um Zhao der Kälte auszusetzen.
Am 14. November 2012 wurde Zhao in Abteilung Nr. 8 verlegt. In dieser Abteilung werden ältere, gelähmte und kranke Gefangene festgehalten. Als Zhao dort eingesperrt war, durfte sie kein Sonnenlicht mehr sehen. Man sperrte sie in eine kleine Zelle, die sie bis zum Ende ihrer Haft nicht verlassen durfte. Neben ihrer Zelle befanden sich Frauen, die an Aids und Tuberkulose litten. Während ihrer Haft durfte Zhao sich nicht duschen und sich auch nicht das Gesicht waschen, sodass ihre Haare verfilzten und ihr Gesicht dünn und hager wurde.
Bevor Zhao im April 2013 aus dem Gefängnis freigelassen wurde, hielt eine Gruppe von Polizisten und Gefangenen sie fest. Mit Gewalt wurde sie mit unbekannten Medikamenten vollgepumpt. Einige Tage später wurde sie lethargisch. Sie litt unter Gedächtnisverlust und Schwindelgefühl.
Die fünf Haupttäter im Frauengefängnis Nr.2 von Yunnan
Yang Mingshan, ehemaliger Gefängnisdirektor
Yan Mingshan war früher Gefängnisdirektor. Auf seinen Befehl werden Falun-Dafa-Praktizierende, die sich nicht „umerziehen“ lassen, bestraft. Sie müssen bis zu 15 Stunden lang regungslos auf einem kleinen Hocker sitzen oder ihnen werden unbekannte Medikamente gespritzt.
Wenn Angehörige von Praktizierenden sich bei Yang wegen seiner illegalen Bestrafung von Praktizierenden beschweren, antwortet er, dass er nur die Anweisung des Büros 610 [2] befolge. Zudem habe er als Gefängnisdirektor das Recht, die Regeln festzulegen. Gleichzeitig seien alle Personen, die verurteilt und in Gefängnisse geschickt werden, schuldig und müssten sich an Gefängnisregeln halten.
Die Angehörigen einiger Praktizierenden hatten aufgrund ihrer Folter Beschwerde gegen das Gefängnis eingereicht. Zu ihnen sagte Yang: „Sie behaupten, dass das Sitzen auf dem kleinen Hocker körperliche Folter sei? Wie definieren sie das? Haben Sie irgendwelche Beweise? Meiner Ansicht nach ist das eine Form des Lernens. Wenn Sie nicht mit mir übereinstimmen, können Sie Beschwerde bei meinem Vorgesetzten einreichen.“
Im Jahr 2011 organisierte und choreografierte Yang inszenierte Bühnenstücke, die Falun Dafa verleumdeten.
Wang Limei, ehemalige stellvertretende Gefängnisdirektorin
Wang Limei ist eine ehemalige stellvertretende Gefängnisdirektorin. Sie begann 2002 mit der Verfolgung von Falun-Dafa-Praktizierenden. Auch sie drängte auf Bestrafung. Auch unter ihrem Befehl mussten Praktizierende auf einem kleinen Hocker sitzen und ihnen wurden unbekannte Medikamente verabreicht. Mehrmals sprach sie in öffentlichen Medien darüber, wie sie sich um die Gefangenen kümmerte und ihnen „half“.
Wang ging 2018 in den Ruhestand.
Li Dongdong, ehemalige Leiterin der Bildungsabteilung
Li Dongdong war früher Leiterin der Bildungsabteilung. Derzeit ist sie stellvertretende Gefängnisdirektorin in der Abteilung Nr. 2. Sie verfolgte die Praktizierenden aktiv mit unterschiedlichen Strategien und organisiert alle zwei Monate Treffen, bei denen Falun Dafa verleumdet wird. Bei diesen Veranstaltungen hält sie auch Vorträge.
Li injizierte den Praktizierenden unbekannte Medikamente und zwang sie, bis zu 15 Stunden lang auf kleinen Hockern zu sitzen.
Yang Huan, ehemalige Teamleiterin der Ausbildungsabteilung
Yang Huang war Teamleiterin der Ausbildungsabteilung im Gefängnis und stellvertretende Leiterin der Bildungsabteilung, bevor sie Gefängnisdirektorin der Abteilung Nr.2 wurde. Sie ging 2005 ins Arbeitslager Masanjia in der Provinz Liaoning und lernte, wie man Falun-Dafa-Praktizierende verfolgt. Als Teamleiterin kehrte sie zurück und war für den Umgang mit Praktizierenden verantwortlich.
Yang schlug oft auf Praktizierende ein. Sie leitete und beteiligte sich auch an Methoden, die gegen Falun-Dafa-Praktizierende angewandt wurden, beispielsweise Isolationshaft, das Sitzen auf einem kleinen Hocker und Spritzen von unbekannten Medikamenten. Sie untersagte den Praktizierenden zu duschen und ihr Gesicht zu waschen. Praktizierende durften keine Damenbinden benutzen. Trotz der Blutflecke wegen der Menstruation durften sie vier Monate lang nicht ihre Kleidung waschen. Die Praktizierende Miao Qing wurde mehrere Jahre lang in Isolationshaft eingesperrt. Sie hatte sich geweigert, mit dem Gefängniswärter zu kooperieren. Erst nach Ablauf der Haftzeit wurde sie freigelassen.
Auch ermutigte Yang andere Wärter dazu, Zhao Feiqiong mit Handschellen an die Metallgitter eines Bürofensters zu fesseln. Zwei Stunden lang wurde sie mit sechs elektrischen Schlagstöcken gefoltert. Als Zhao sich weiter weigerte, sich „umerziehen“ zu lassen, misshandelten die Wärter sie erneut mit Elektroschocks. Dies führte zu mehrfachen Verbrennungen an Haut und Weichteilen.
Yang erlaubte den Mitgefangenen achtmal, die Praktizierende Zhang Lei zu verprügeln und ihr Handschellen anzulegen.
Als Yang sah, wie die Praktizierende Fang Shimei einem Gefängniswärter über die Neun Kommentare über die Kommunistische Partei berichtete, holte sie sieben Gefangene. Diese drückten Fang zu Boden, trampelten auf ihrem Körper herum und verschlossen ihr den Mund, bevor sie auf sie einprügelten. Yang veranlasste die Gefangenen auch dazu, Medikamente in Fangs Essen zu mischen. Diese verursachten Kopfschmerzen. Fang fühlte sich benommen und erschöpft. Sie wurde sehr schwach und später auf Kaution zur medizinischen Behandlung freigelassen.
Xie Ling, frühere Polizistin in der Ausbildungsabteilung
Xie Ling war früher Polizeibeamtin in der Ausbildungsabteilung des Gefängnisses. Sie war daran beteiligt, als Zhao Feiqiong mit sechs elektrischen Schlagstocken gefoltert wurde. Einmal sagte sie zu einer Gefangenen: „Wenn Zhao Feiqiong sich weigert, sich umerziehen zu lassen, zerquetscht sie mit dem kleinen Hocker.“ Xie ermutigte auch eine Gefangene, Zhao auszuziehen und zwang diese einen Tag lang, in der Hocke zu bleiben. Erst in der Nacht erhielt sie ihre Kleidung zurück.
Achtmal forderte Xie die Häftlinge auf, Zhang Lei zu schlagen. Dreimal wurden ihr auf Xies Anordnung Handschellen angelegt. Als sie einmal sah, dass eine Gefangene Zhang nicht die Handschellen anlegen konnte, trat sie Zhang auf die Hand und fesselte sie gewaltsam an ein Bett. Dadurch erlitt Zhang schwere Verletzungen. Nachdem sich Zhangs Zustand verschlechtert hatte, wurde sie zur medizinischen Behandlung freigelassen.
Im Mai 2006 wandte Xie verschiedene Methoden an, um Gao Huixian zu erniedrigen. Sie musste in glühender Hitze eine Steppjacke tragen. Zudem durfte sie nur dreimal täglich zur Toilette. Die Praktizierende erhielt pro Tag eine kleine Flasche Trinkwasser. Fast fünf Monate lang war Gao in Isolationshaft.
Liste der anderen beteiligten Täter
Abgesehen von den fünf Haupttätern, die bereits erwähnt wurden, sind nachfolgend weitere 69 Personen aufgeführt, die an der Verfolgung von Falun-Dafa-Praktizierenden beteiligt sind:
Ding Ying, Sun Lingshuang, Lin Xiaowan, Jing E, Song Jianli, Si Xiaoyan, Li Xiang, Cao Rui, Tuo Hongfen, Zhang Yingxin, Jin Juanjuan, Shen Dan, Ye Ronghui, Guo Qiongsheng, Wang Yan, Yang Yongfen, Ma Lixia, Zeng Jue, Wang Li, Zhou Ying, Jing Rong, Zheng Pin, Ni Lihong, Li Yingrui, Kong Yinyin, Li Jinhui, Zhang Dingfang, Lei Yamei, Wang Linlin, Liang Min, Zhu Mei, Wang Guoyan, Wang Kunge, Wang Hong, Zhu Ling, Ding Hui, Ding Yi, Li Ji, Li Yan, Zhou Ying, Wang Lili, Yang Yongfang, Long Xuesong, Zhang Nan, Huang Tao, Yu Guiyun, Wu Xuying, Wan Xuemei, Tang Yufang, Zhang Yanhua, Zhao Xiaoxia, Lei Yu, Zhang Ying, Ni Lijiang, Wen Xiaoqin, Liu Zhenhua, Sun Xiaohong, Wu Jianbo, Zhang Ying, Wang Yan, Zhao Feng, Liu Yan, Liu Binshan, Liu Shuqiong, Xia Kunli, Lin Xiaowen, Zhang Dingfang, Chen Zhufen, and Liang Jie.
Eine vollständige Liste der Täter kann im chinesischen Originalartikel eingesehen werden.
Frühere Berichte:
Im Frauen-Gefängnis Yunnan Nr. 2 werden Falun Gong-Praktizierende gefoltertFoltermethoden, die im Yunnan Frauengefängnis Nr. 2 angewendet werdenFolter in Yunnans Frauengefängnis Nr. 2 - auf einem kleinen Hocker sitzen
[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.
[2] Das Büro 610 ist eine außergesetzliche Sicherheitsbehörde, die die Verfolgung von Falun-Dafa-Praktizierenden durchführt. Sie ist befugt, gesetzliche Anordnungen zu übergehen und ohne den Rechtsweg einzuhalten Falun-Dafa-Praktizierende zu verhaften.
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