Verfolgt seit seinem 16. Lebensjahr – nun droht Praktizierendem erneut eine Anklage
(Minghui.org) Seit seinem 16. Lebensjahr wird ein Falun-Dafa-Praktizierender [1] vom chinesischen kommunistischen Regime wegen seines Glaubens verfolgt. Er wurde mit 16 Jahren von der Schule verwiesen, mit 17 zu einem Jahr Zwangsarbeit verurteilt und musste mit 20 Jahren für vier Jahre ins Gefängnis. Nach seiner jüngsten Verhaftung im Juli 2020 droht nun eine neue Anklage.
Der 37-jährige Tong Xuesheng stammt aus dem Kreis Qingliu in der Provinz Fujian. Er lebt jetzt in der Stadt Guangzhou (Provinz Guangdong). Am 3. Juli 2020 wurden er und drei weitere Praktizierende von der Polizei festgenommen. Bei ihnen handelt es sich um Sun Xiuli (w), Zhang Yongmei (w) und Mai Kanglin (m). Xuesheng befindet sich derzeit im Untersuchungsgefängnis Tianhe.
Zweimal hat die Staatsanwaltschaft des Bezirks Haizhu den Fall des Praktizierenden wegen mangelnder Beweise abgelehnt. Am 8. Februar 2021 reichte die Polizei Tianhe den Fall zum dritten Mal bei der Staatsanwaltschaft ein.
Erste Verhaftung – mit 16 Jahren der Schule verwiesen
Im September 1997 begann der damals 13-jährige Xuesheng, Falun Dafa zu praktizieren. Kurz darauf wandelte sich der jähzornige und unerzogene Junge, der viele schlechte Angewohnheiten besaß, in einen aufgeschlossenen und gutherzigen Menschen voller Zuversicht. Als die Verfolgung von Falun-Dafa-Praktizierenden im Juli 1999 begann, besuchte der Junge gerade die Hochschule für Leichtindustrie Tianjin.
Weil Xuesheng sich für seinen Glauben einsetzen wollte, reiste der 16-Jährige im März 2000 zum Platz des Himmlischen Friedens nach Peking. Als er die chinesische Hauptstadt erreicht hatte, sah er, dass einem Falun-Dafa-Praktizierenden ein Spruchbanner von Polizisten entrissen wurde. Er rannte sofort hin und versuchte, es an sich zu nehmen. Plötzlich stürmten mehrere Polizisten herbei und prügelten mit Schlagstöcken auf den Jungen ein, bis er zu Boden ging. Die Beamten zerrten ihn in ein Polizeifahrzeug und brachten ihn zur Polizeiwache Tiananmen.
Später brachte ihn ein Funktionär der Hochschule zurück. Xuesheng durfte am Unterricht teilnehmen, wurde aber in einem Raum eingeschlossen. Beamte der Sicherheitsabteilung der Hochschule und Agenten der Behörde Büro 610 überführten den Praktizierenden später in das örtliche Untersuchungsgefängnis. Da sich der Junge nach 15 Tagen Haft noch immer weigerte, seinen Glauben an Falun Dafa aufzugeben, wurde er der Schule verwiesen. Beamte brachten ihn zur für seinen Heimatort zuständigen Polizeiwache.
Zweite Verhaftung: Ein Jahr Zwangsarbeit
Im Januar 2001 reiste Xuesheng erneut zum Platz des Himmlischen Friedens. Als er ein Transparent mit der Aufschrift „Falun Dafa ist gut“ entrollt hatte, kamen innerhalb einer Minute mehrere Polizisten angerannt. Sie entrissen ihm das Spruchband und schlugen den Jungen zu Boden. Erneut brachte man ihn zur Polizeiwache Tiananmen. Von dort wurden er und alle Praktizierenden, die ihre Adressen nicht preisgaben, zur Inhaftierung in die drei nahegelegenen Provinzen im Nordosten Chinas verteilt.
Xuesheng landete in der Haftanstalt Panjin in der Provinz Liaoning. Alle Falun-Dafa-Praktizierenden wurden dort getrennt, sodass in jeder Zelle nur ein Praktizierender untergebracht war. Bei seiner Ankunft befahl der Zellenaufseher den Gefangenen, den Praktizierenden auszuziehen. Trotz bitterer Kälte übergossen sie ihn mit kaltem Wasser, sodass er zitterte.
Jeden Tag wurde Xuesheng gezwungen, regungslos zu sitzen – bis auf die Zeit, in der er aß, schlief oder die Toilette benutzte. Als er sich einmal bewegte, trat ihn der Zellenaufseher so fest gegen die Brust, dass er lange Zeit Atembeschwerden hatte. Zu den Mahlzeiten bekam er stets nur ein Maisbrötchen und eine Schüssel Maissuppe, was beides schwer zu schlucken war. Xuesheng hatte nicht viel Platz zum Schlafen und konnte immer nur auf der Seite liegen.
Ein Polizeibeamter schlug ihn bei jedem Verhör mit einem Holzstock, dessen Spitze aus Metall war. So sollte Xuesheng gezwungen werden, seine Adresse preiszugeben.
Nachdem der junge Mann wieder zurück in seine Heimatstadt im Kreis Qingliu in der Provinz Fujian war, hielten ihn die Behörden in der Haftanstalt Qingliu fest. Das Essen dort war ungenießbar. Agenten des örtlichen Büros 610 drohten ihm damit, ihn ins Zwangsarbeitslager bringen zu lassen.
Xuesheng hielt entschlossen an seinem Glauben fest. Das brachte ihm ein Jahr Zwangsarbeit ein. Die Beamten verlegten ihn in das Arbeitslager Rujiang in der Stadt Fuzhou, Provinz Fujian.
Dort sperrten sie ihn in eine spezielle Abteilung für Falun-Dafa-Praktizierende. Diese sollten mit besonderen Methoden dazu gebracht werden, ihren Glauben aufzugeben. Den ganzen Tag lang musste Xuesheng mit dem Gesicht zur Wand stehen. Jeder Praktizierende wurde von zwei Gefangenen überwacht, die nicht miteinander sprechen durften.
Ein paar Tage nach Xueshengs Ankunft eskalierte die Verfolgung. Zunächst durfte er 48 Stunden nicht schlafen; später lediglich zwei Stunden pro Tag. Wenn er wach war, musste er mit dem Gesicht zur Wand stehen. Falls sich Xuesheng bewegte, wurde er verprügelt. Der Praktizierende hatte Schwellungen am ganzen Körper.
Eine Woche später wurden alle Praktizierenden befragt, ob sie ihren Glauben an Falun Dafa aufgeben. Wer dies verneinte, kam in einen geheimen Raum und wurde mit elektrischen Schlagstöcken geschockt. Auch Xuesheng wurde gefoltert, weil er an seinem Glauben festhielt. Danach war sein Gehirn lange Zeit wie betäubt.
Dritte Verhaftung: Vier Jahre Haft
Im September 2005 brachen mehrere Agenten des Büros 610 in Xueshengs Wohnung ein und nahmen den 21-Jährigen fest. Sie fuhren mit ihm zu einem Hotel und fesselten ihn in einem Hotelzimmer mit Handschellen an einen Stuhl. Er trat in Hungerstreik. Eine Woche später verlegte man ihn in die Haftanstalt Qingliu.
Kurz darauf fand die Anhörung vor dem Bezirksgericht Qingliu statt. Der Richter verurteilte Xuesheng zu vier Jahren Haft im Gefängnis Minxi, das in der Stadt Longyan in der Provinz Fujian liegt.
Nach seiner Ankunft wurde Xuesheng rund um die Uhr mit Handschellen an einer Hand an ein Rohr oder ein Tischbein gefesselt. Manchmal wurde er mit beiden Händen und ausgestreckten Armen am Fenstergitter gefesselt. Weil er sich weigerte, Falun Dafa aufzugeben, wurde er lange Zeit auf diese Weise gefoltert.
In seiner Zelle befanden sich drei Männer, die früher Falun Dafa praktiziert hatten. Unter dem Druck der Verfolgung hatten sie ihren Glauben aufgegeben und kooperierten anschließend mit dem Gefängnis. Sie unterstützten die Behörden bei der Verfolgung von Praktizierenden und wurden auch beauftragt, Xuesheng zu überwachen. Sie nutzten jede Gelegenheit, um ihn „umzuerziehen“. Wenn der Praktizierende ihnen nicht zuhörte, spielten sie Videos ab, die Falun Dafa verleumdeten. Die Mitgefangenen schüchterten ihn ein und folterten ihn, damit er seinen Glauben aufgibt.
Xuesheng blieb standhaft. Nach zwei Monaten Folter und Druck verlegte man ihn in das „strenge Überwachungsteam“ – ein Gefängnis im Gefängnis. Den ganzen Tag musste er auf dem Sportplatz bleiben, entweder stehend oder sitzend. Nur bewegen durfte er sich nicht, sonst wurde er verprügelt. Trotz der brennenden Sonne gaben ihm die Verantwortlichen nur begrenzt Wasser. Nachts konnte er wegen der vielen Moskitos nicht schlafen.
Einmal befahl ein Wärter einem Gefangenen, Xuesheng zu schlagen, bis er selbst erschöpft war.
Nach einem Monat durfte Xuesheng wieder in eine reguläre Abteilung. Aber schon kurz danach sperrten ihn die Behörden in Isolationshaft. Eine weitere Runde begann, um den Praktizierenden zur Aufgabe seines Glaubens zu zwingen.
[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.
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