Staatsanwalt: Wer Lügen der KP Chinas aufdeckt, verstößt gegen die Verfassung

(Minghui.org) Am 9. Februar 2023 fand ein Prozess gegen vier Personen aus der Stadt Tangshan, Provinz Hebei statt. Drei von ihnen praktizieren Falun Dafa. Der Staatsanwalt bezeichnete ihre Aktionen, mit denen sie die Lügen der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) aufdecken, als einen Angriff auf die Partei und als Gesetzesverstoß. In der Verfassung heiße es eindeutig, dass das Land von der KPCh regiert werde.

Am 12. Mai 2021 wurden bei einer Razzia die Besitzer des Fotogeschäfts Zhouyu, Zhang Wei (m) und Guo Yanju (w) verhaftet. Am selben Tag nahm die Polizei auch die Angestellte Sun Baifeng und die frühere Mitarbeiterin Zhang Weiqi fest, die kein Falun Dafa praktiziert.

Kurz nach der gerichtlichen Anhörung kamen Zhang Wei und Zhang Weiqi auf Kaution frei, nachdem sie zwei Jahre inhaftiert gewesen waren. Sun und Guo befinden sich weiterhin in Haft.

Vor der Anhörung hatte sich Suns Anwalt mit dem Staatsanwalt Sun Mingyuan getroffen. Er forderte ihre Freilassung auf Kaution. Daraufhin warf der Staatsanwalt die bei der Praktizierenden sichergestellten Falun-Dafa-Broschüren auf den Tisch und rief: „Sehen Sie sich das an! Damit werden wir Chinesen gedemütigt!“

Während der Anhörung erhob der Staatsanwalt gegen die Praktizierenden den Vorwurf, dass sie das chinesische Volk demütigen würden. Er wedelte im Gerichtssaal mit den Broschüren herum und sagte: „Der gesamte Inhalt hier richtet sich gegen China und die Menschheit! Ist es nicht ein typisches Beispiel, wenn sie die COVID-Lungenentzündung als ‚Wuhan-Lungenentzündung‘* bezeichnen? Ist das nicht eine Verunglimpfung Chinas?“

Die Praktizierende Sun antwortete: „Der Inhalt der Broschüre vermittelt den Menschen, gut zu sein. Wenn Sie behaupten, dass es Chinesen erniedrigt und verunglimpft, warum lesen Sie dann nicht ein paar Absätze  daraus vor?“ Dies lehnte der Staatsanwalt vehement ab und beschuldigte die Praktizierenden stattdessen, „die Kommunistische Partei Chinas und die Regierung anzugreifen“, indem sie die sogenannte  Selbstverbrennung auf dem Platz des Himmlischen Friedens aufdecken würden.

Suns Verteidiger verlangte daraufhin, dass der Staatsanwalt Filmmaterial über diesen Vorfall zeigt. Der lehnte jedoch ab. Der Richter Zhao Ning schloss sich dieser Auffassung an. Es sei nicht angemessen, das Material in der Anhörung zu zeigen, hieß es.

Der Anwalt und die Praktizierende Sun stellten sich indes auf den Standpunkt, dass der Staatsanwalt nicht darlegen könne, gegen welches Gesetz die Praktizierende verstoßen habe, bloß weil sie Falun Dafa praktiziere.

Der Staatsanwalt erwiderte: „Die Verfassung besagt zunächst, dass das Land von der Kommunistischen Partei Chinas regiert wird. Wenn man sich gegen die Partei stellt, missachtet man die Verfassung.“ Die Regierung habe wegen des negativen Einflusses von Falun Dafa auf die Gesellschaft den Tatbestand der „Untergrabung der Staatsgewalt“ eingeführt, um gegen Falun-Dafa-Praktizierende vorzugehen.

Auf die Tatsache, dass Falun Dafa nicht auf der vom kommunistischen Regime im Jahr 2000 veröffentlichten Sekten-Liste stand, sagte der Staatsanwalt: „Das bedeutet nicht, dass wir nicht streng durchgreifen können.“

Mehrfach befragte er die Praktizierende Sun, warum sie das Anhörungsprotokoll nicht unterschrieben habe. Er deutete an, dass viele Praktizierende nicht mit der Polizei kooperieren würden, weil sie „psychische“ Probleme hätten. Suns Anwalt hielt dagegen, dass es das vom Gesetzgeber geschützte Recht seiner Mandantin sei, die Unterschrift unter das Dokument zu verweigern.

Im Schlussplädoyer drohte der Staatsanwalt hohe Haftstrafen gegen Sun und Gao an, weil sie ihre Schuld nicht eingestanden hätten.

Der Anwalt erklärte, dass er von Personen gehört habe, die ein milderes Strafmaß erreicht hätten, nachdem sie mit den Behörden zusammengearbeitet hätten. Umgekehrt dürfe das jedoch nicht bedeuten, dass die Justiz gegen Angeklagte, die nicht kooperieren, höhere Strafen als Vergeltungsmaßnahmen verhängen könne.

Frühere Berichte:

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