Dreiköpfige Familie infolge der Verfolgung ausgelöscht – nach Tochter und Mann starb nun auch die Mutter
(Minghui.org) Nach dem tragischen Tod ihrer Tochter und ihres Mannes vor Jahren starb am 2. April 2023 auch Xiang Huaixiang. Sie wurde 73 Jahre alt.
Xiang lebte in der Stadt Chenzhou in der Provinz Hunan. Ihre einzige Tochter Chen Lijuan wurde im Jahr 2000 festgenommen, als sie auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking die Falun-Dafa-Übungen praktizierte. Damals war sie etwa 20 Jahre alt und studierte noch. Polizisten reisten aus ihrer Heimatstadt nach Peking und brachten sie zurück nach Chenzhou. Die während der Haft erlittenen Folter hatte deutliche Spuren auf Chens Psyche hinterlassen. Nachdem sie auf Kaution freigelassen worden war, wurde sie im Juli 2000 in eine Nervenklink eingewiesen. Ihr Zustand verschlimmerte sich weiter. Sie starb im November 2004.
Nach Xiangs letzter Festnahme am 19. Juli 2010 besuchte ihr Mann Chen Zhiqiang das Bezirksgericht Suxian. Er forderte ihre Freilassung, wurde aber von den Justizbeamten eingeschüchtert. Unter dem psychischen Druck erkrankte er an Leberkrebs. Mehrfach beantragte er die Freilassung seiner Frau, da er ihre Pflege benötigte. Jedes Mal wurde das Gesuch abgelehnt. Später starb Chen allein zu Hause. Sein Leichnam wurde erst entdeckt, als der Verwesungsprozess bereits eingesetzt hatte und Nachbarn den aus seiner Wohnung kommenden Geruch meldeten.
Xiangs Leidensweg
Xiang arbeitete früher bei der China Construction Bank in der Filiale Chenzhou. Sowohl auf der Stadt- als auch Provinzebene wurde sie mehrfach zu einer herausragenden Mitarbeiterin gewählt. Im April 1996 begann sie, Falun Dafa zu praktizieren. Dadurch wurde sie von all ihren Krankheiten geheilt. Seither war sie nie wieder krank und brauchte auch keine Medikamente mehr.
Wegen des Verteilens von Informationsmaterialien über Falun Dafa wurde Xiang am 15. Oktober 2004 sowie am 7. Februar 2007 festgenommen. Jedes Mal blieb sie 15 Tage in Gewahrsam.
Ihre dritte Verhaftung erfolgte am 19. Juli 2010, als sie gemeinsam mit elf anderen Praktizierenden die Lehre von Falun Dafa las. Die Polizei beschlagnahmte ihre Falun-Dafa-Bücher und mehr als 1.000 Yuan (etwa 130 Euro) Bargeld, das die Praktizierenden bei sich hatten. Außerdem nahmen sie Xiangs Computer, Drucker und über 15.000 Yuan (etwa 2.000 Euro) mit.
Alle zwölf Praktizierenden wurden auf die Polizeiwache Nanta gebracht. Der Beamte Laio Binggang legte einen Bericht vor, wonach alle Praktizierenden gemeinsam die Übungen durchgeführt und zusammen die Lehre von Falun Dafa gelernt hatten. Alle sollten das Dokument unterschreiben, damit sie freigelassen würden. Nach Leistung der Unterschrift wurden jedoch nur vier Praktizierende freigelassen, die über 80 Jahre alt waren. Die übrigen wurden in die lokale Haftanstalt überführt. Am 13. August 2010 genehmigte der Staatsanwalt Yu Yongzhong von der Staatsanwaltschaft des Bezirks Suxian ihre Verhaftung.
Einige Tage vor dem chinesischen Neujahrsfest 2011 am 3. Februar forderte Xiangs Mann die Freilassung seiner Frau, damit sie gemeinsam in der Familie das neue Jahr feiern konnten. Zwar stimmten die Polizei und das Büro 610 dem Antrag zu, aber der neue Präsident des Bezirksgericht Suxian, Huang Jiangao, sagte, er bräuchte mehr Zeit, um den Fall vor einer Freilassung zu prüfen.
Am Vorabend des chinesischen Neujahrsfestes kam Xiangs Mann zur Haftanstalt, um seine Frau abzuholen. Doch es hieß, sie würde nicht freigelassen. Daraufhin kaufte ihr Mann etwas Obst und bat die Wärter, dies seiner Frau zu geben. Lange Zeit stand Xiangs Mann im eisigen Wind und starrte in die Richtung, in der seine Frau festgehalten wurde. Dann trat er den Heimweg an, allein.
Zwischen dem 5. November 2010 und dem 7. April 2011 stand Xiang viermal vor dem Bezirksgericht Suxian. Schließlich wurde sie zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Die Anklage lautete nach Pragrapg 300 des StGB: „Untergrabung der Strafverfolgung durch eine Sekte“. Mit diesem Paragraphen werden Praktizierende standardmäßig verurteilt und inhaftiert. Xiang legte Berufung beim Mittleren Gericht Chenzhou ein. Dieses hielt das erstinstanzliche Urteil jedoch für angemessen. Kurz darauf wurde Xiang ins Frauengefängnis der Provinz Hunan verlegt.
Am 18. Juli 2017 kam Xiang frei und musste feststellen, dass ihre Rente seit September 2014 ausgesetzt worden war. Wiederholt wandte sie sich an ihren Arbeitgeber und die Sozialversicherungsbehörde der Provinz, ohne Erfolg.
Zu allem Übel verlangte der Arbeitgeber zusätzlich von Xiang, über 90.000 Yuan (etwa 11.800 Euro) zurückzuzahlen, die sie im Zeitraum September 2010 bis September 2014 als Rentenleistungen erhalten hatte. Da sie kein Geld hatte, zog ihr Arbeitgeber seit August 2017 (einen Monat nach ihrer Freilassung) Beträge von ihrem Rentenkonto ab. Es hieß, sobald sie die geforderten 90.000 Yuan zurückgezahlt habe, würde sie einen Zuschuss in Höhe des Mindestunterhalts erhalten. Eine Rückerstattung der Rentenleistungen komme jedoch nicht in Betracht.
Die psychische und finanzielle Belastung machte Xiang schwer zu schaffen. Sie verstarb schließlich am 2. April 2023 um 5 Uhr morgens.
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