Verfolgung weitet sich aus: Polizei fordert von Vermieter, Falun-Dafa-Praktizierenden zu kündigen

(Minghui.org) Als Chen Wei am 7. Februar 2024 gegen 15 Uhr zu ihrer Mietwohnung in der Gemeinde Haitangcun im Neuen Gebiet Pudong von Shanghai zurückkehrte, blickte sie auf ein Polizeisiegel an der Tür.

Polizeisiegel an der Tür

Auf beiden Siegeln stand „Zweigstelle Pudong der städtischen Polizeibehörde von Shanghai“. Dazu gab es die Notiz mit folgender Aufforderung: „Bitte kontaktieren Sie so schnell wie möglich den Beamten Wu von der Polizeistation Cailu!“ Die Polizeistation Cailu untersteht der Zweigstelle Pudong.

Der Zettel des Beamten Wu an der Wohnungstür

Chen rief ihren Vermieter Ren (Pseudonym) an und erfuhr, dass der Beamte Wu Kanchen (Ausweisnummer 014855) an diesem Tag gegen 10 Uhr morgens gekommen war, um nach ihr zu suchen. Sie war nicht zu Hause. Der Beamte rief daraufhin den Vermieter an und befahl ihm, Chen aus der Wohnung zu werfen. Die Begründung lautete, sie sei eine Falun-Dafa-Praktizierende. Wu bezeichnete Chen als „Sektenmitglied“. 

Seit Beginn der Verfolgung im Juli 1999 wird Falun Dafa mit dieser Anschuldigung angegriffen, obwohl es in China kein Gesetz gibt, das Falun Dafa unter Strafe stellt.

Wu wollte noch wissen, ob der Vermieter irgendwo in der Nähe der Mieteinheit einen Schlüssel versteckt habe, damit er hineingehen könne. Ren antwortete, dass kein Ersatzschlüssel da sei. Wu befahl Ren dann, ihn anzurufen, sobald er Chens Mietvertrag gekündigt habe. Wu sagte, er werde nach der Räumung noch einmal persönlich kommen, um die Mietwohnung zu überprüfen. Er ermahnte den Vermieter, die Herkunft aller seiner zukünftigen Mieter zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie keine Falun-Dafa-Praktizierenden seien.

Kurz vor Wus Besuch hatte auch das Gemeindeamt von Haitangcun den Vermieter angerufen und ihn aufgefordert, Chen zu kündigen. Es ist unklar, ob er ihren Mietvertrag zum Zeitpunkt der Berichterstattung bereits offiziell gekündigt hat.