Resolution von IGFM wegen der schweren Menschenrechtsverletzungen an Falun Gong

Die Regierung der Volksrepublik China missachtet die Menschenrechte. Viele Millionen von Menschen sind seit der Machtübernahme durch die kommunistische Partei von ihr aus politischen Gründen zu Unrecht verfolgt, verhaftet, verurteilt und sogar getötet worden; Hunderttausende unschuldiger Menschen werden derzeit in Gefängnissen, Straf-, Arbeits- und Umerziehungslagern festgehalten, weil die chinesische Regierung sie allein aus politischen Gründen zu Feinden erklärt und anschließend verfolgt hat. Die Regierung der Volksrepublik China hat sich nicht gescheut, neben einzelnen Menschen, unter denen sie Gegner, Kritiker und Oppositionelle vermutete, auch Gruppen, Völker und Bewegungen zu verfolgen.

Eine dieser Bewegungen ist die Falun Gong Bewegung, die 1999 von der chinesischen Regierung als Sekte eingestuft und verboten worden war. Die Falun Gong Bewegung ist eine friedliche und gewaltfreie Meditationsbewegung, deren Übungen von Millionen von Menschen in und außerhalb der VR China praktiziert werden. Gegen die Verhaftungen, Verfolgungen, Folterungen und Tötungen von Falun Gong Praktizierenden in der VR China protestierten im November 2001 erstmals deutsche Falun Gong Praktizierende auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking und setzten mit ihrer Zivilcourage ein öffentliches Zeichen gegen das Unrecht. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte ist stolz darauf, daß IGFM-Mitglieder sich an dieser öffentlichen Demonstration beteiligten. Seither hat es mehrere Protestveranstaltungen mit Beteiligung der IGFM gegeben. Dabei wurde festgestellt, daß die chinesische Regierung versucht hat, in Deutschland und auch in anderen Ländern unmittelbaren Druck auf die Falun Gong Praktizierenden auszuüben und dieser Druck nicht in angemessener Weise abgewehrt wurde.


Wegen der fortgesetzten Verfolgung von Falun Gong beschließt die Mitgliederversammlung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte – Deutsche Sektion e.V. daher folgende Resolution:

Die Achtung der Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte der Menschen bilden die Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt. Die VR China aufzufordern, diese grundlegenden Rechte zu wahren, stellt keine Verletzung der inneren Angelegenheit der Volksrepublik China dar; die Volksrepublik China selbst hat ihren Willen zur Einhaltung durch die in der Verfassung gegebene Garantie der Achtung der Religions- und Meinungsfreiheit bekräftigt; die VR China ist der Anti-Folterkonvention beigetreten und hat sich zu ihrer Achtung verpflichtet.

Gleichwohl hat die Mitgliederversammlung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte auf ihrer Tagung in Königstein am 6. April 2003 festgestellt, daß in der Volksrepublik China auf Veranlassung, mit Wissen und durch Unterlassen der chinesischen Regierung folgende grundlegende Rechte verletzt und folgende schwerste Verbrechen begangen wurden:

· 641 Fälle von Tod durch Folter und Mißhandlungen wurden dokumentiert (Stand 4.4.2003),
· Hunderttausende wurden unrechtmäßig festgenommen und inhaftiert,
· Über 100.000 wurden ohne Gerichtsverhandlung in Arbeits- und Umerziehungslager eingewiesen,
· Über 500 wurden ohne Hinzuziehung von Anwälten zu Gefängnisstrafen bis zu 18 Jahren verurteilt,
· Hunderttausende wurden in Lagern und an ihren Arbeitsplätzen zur Teilnahme an Umerziehungskursen ("Gehirnwäsche"-Kursen) gezwungen,
· Über 1000 gesunde Praktizierende wurden in psychiatrische Anstalten zwangsweise eingewiesen und mit Psychopharmaka, sogar mit Todesfolge, behandelt,
· die chinesische Regierung versucht die in diesem Zusammenhang erfolgten Gesetzesverstöße durch weitere Verbrechen zu verschleiern, nämlich durch die Verbrennung von Opfern, die Behinderung von Autopsien und die Deklarierung von durch Folter herbeigeführten Todesfällen als Selbstmord bzw. als natürlichen Tod.

Die IGFM stellt fest, dass

· die Verfolgungskampagne durch die chinesische Regierung initiiert und von Beamten der Regierung und der staatlichen Polizei ohne gesetzliche Grundlage durchgeführt wird und alle Gesellschaftsschichten und politischen Ebenen der VR China durchzieht,
· die Propaganda der staatlich kontrollierten Medien in der VR China ihre Bürger mit diffamierenden Unwahrheiten und frei erfundenen Geschichten über Falun Gong gezielt falsch informiert hat mit dem Versuch, Hass und Diskriminierung zu schüren,
· unter der Regie von Jiang Zemin die "Büros 610" in allen Regionen der VR China geschaffen wurden mit der speziellen Aufgabe, die Verfolgung der Falun Gong Praktizierenden durch organisierte Gehirnwäsche, Folter und Tötung durchzuführen und zu überwachen und
· besonders Frauen das Ziel zahlreicher Formen von sexueller Gewaltanwendung, Vergewaltigung, sexuellen Übergriffen und erzwungener Abtreibung wurden.

Die IGFM hat gesicherte Erkenntnisse, daß

· die chinesische Regierung versucht, durch Druck auf ausländische Behörden und Regierungen die Verfolgung von Falun Gong bis ins Ausland auszuweiten, nachweislich in den Vorkommnissen im Rahmen der Staatsbesuche des chinesischen Präsidenten Jiang Zemin in Deutschland, Russland, Island und den baltischen Ländern im Jahr 2002.

Die IGFM hat es daher begrüßt, dass

· das Europäische Parlament in seiner Resolution vom 15. Februar 2001 und
· der US-Kongreß in seiner Resolution Nr. 188 vom 24. Juli 2002

die chinesische Regierung zur umgehende Beendigung der Verfolgung von Falun Gong auffordert.


Die Mitgliederversammlung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte – Deutsche Sektion e.V. fordert daher die Regierung der Bundesrepublik Deutschland auf:

Erstens: jedes passende öffentliche Forum zu nutzen, um bei der Regierung der Volksrepublik China darauf zu drängen,

· alle zu Unrecht inhaftierten Falun Gong Praktizierenden umgehend aus der Haft zu entlassen und der Anwendung von Folter und anderen grausamen, unmenschlichen und entwürdigenden Behandlungsweisen an ihnen und anderen wegen ihrer Überzeugung Gefangenen ein Ende zu setzen
· die in der chinesischen Verfassung verbrieften Menschenrechte zu achten; es den Falun Gong Praktizierenden somit zu gestatten, ihrem Gewissen zu folgen
· die Internationale Konvention gegen Folter einzuhalten und solche, die Folter anwenden, zu bestrafen.

Zweitens: Falun Gong-Praktizierende mit chinesischer Staatsangehörigkeit vor Abschiebung in ihr Heimatland Volksrepublik China zu bewahren.

Drittens: die Anschuldigungen von gesetzeswidrigen Handlungen der Regierung der VR China und ihrer Diplomaten und Agenten auf deutschem Boden in Bezug auf Belästigungen von deutschen Staatsbürgern und Bürgern mit Aufenthaltsgenehmigung, die Falun Gong praktizieren, von offiziellen deutschen Stellen untersuchen zu lassen und gegen Diplomaten und Agenten, die in solche gesetzeswidrige Handlungen verwickelt sind, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt nur auf die Vollstreckung von Aufenthaltsmaßnahmen.

Viertens: eine gemeinsame Strategie innerhalb der westlich-orientierten Staaten für die Tagung der UN-Menschenrechtskommission in Genf zu entwickeln und energisch auf ihre Durchsetzung hinzuwirken.

Fünftens: die UNO-Menschenrechtskommission zur Entsendung eines Sonderberichterstatters zu veranlassen, um konkrete Fälle von Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen wie z.B. die sogenannte Selbstverbrennung am 23. Januar 2001 auf dem Platz des Himmlischen Friedens, die Vorgehensweisen im Pekinger Arbeitslager Tuanhe und die Umerziehungskurse ("Gehirnwäsche"-Kurse) im ehemaligen Drogen-Reha-Zentrum von Guangzhou.


Königstein, den 6. April 2003

Die Mitgliederversammlung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte
- Deutsche Sektion e.V.