Interview mit einer niederländischen Rechtsanwältin über die Strafanzeige gegen Jiang Zemin: Alle Länder sollten helfen, den Völkermord zu beenden

Am 2. Dezember 2004 reichte der niederländische Falun Dafa Verein eine Strafanzeige gegen den ehemaligen chinesischen Präsidenten Jiang Zemin, Li Lanqing und den chinesischen Handelsminister Bo Xilai ein und beschuldigte sie, Völkermord und Folterverbrechen bei der Unterdrückung von Falun Gong begangen zu haben. Die rennomierte holländische Menschenrechtsanwältin Frau Lisbeth Zegveld reichte eine Strafanzeige für Falun Gong Praktizierende beim nationalen Gerichtshof in Rotterdam ein. Am 7. Dezember interviewte sie ein Reporter.

Reporter (R): Könnten Sie uns etwas über die Rechtsanwaltskanzlei erzählen, in der Sie arbeiten?

Liesbeth Zegveld (LZ): Ich arbeite in der Bohlers Rechtsanwaltskanzlei, welche sich mit Strafrecht, Einwanderungsrecht und Internationalem Recht befassen und mit Fällen von Menschenrechtsverletzungen.

(R): Sie sind die Anwältin, die die Strafanzeige gegen Jiang Zemin in den Niederlanden betreut. Wer sind die Kläger der Strafanzeige? Wer sind die Angeklagten?

(LZ): Der holländische Falun Dafa Verein ist der Kläger, der für alle Falun Gong Opfer spricht. Die Angeklagten sind der ehemalige Präsident von China Jiang Zemin, der Vorsitzende des Büro 610 und der chinesische Handelsminister Bo Xilai.

(R): Warum haben Sie diese Personen als Angeklagte ausgesucht?

(LZ): Was die Niederlande betrifft, ist es nicht einfach, diesen Fall hier einzureichen. Die Niederlande hat keine Möglichkeit gegen all diejenigen Untersuchungen einzuleiten, die sich an der Verfolgung beteiligt haben. Deswegen suchten wir unter den vielen Verfolgern einige Komplizen aus, die eine führende Rolle bei der Planung und Durchführung der Verfolgung spielen. Jiang Zemin ist der Initiator und Leiter der Verfolgung, während das Büro 610 die Rolle einer Behörde spielt, um die Verfolgungspolitik durchzuführen.

(R): Auf welchem Gesetz basiert dieser Fall?

(LZ): Dieser Fall basiert auf der Internationalen Konvention gegen Völkermord und auf die Konvention gegen Folter, welche die Niederlande ratifiziert hat.

(R): Ist dieser Fall die erste Klage gegen Völkermord in der niederländischen Rechtsgeschichte?

(LZ): Ja. Gestern wurde eine zweite Klage wegen Völkermord eingereicht. Frans Van Anraat, der letzten Monat verhaftet wurde, wurde wegen seiner Beteiligung bei einer Völkermordkampagne angezeigt, welche 1988 gegen die Kurden, die in der Stadt Halabja im Irak leben, geführt wurde. Natürlich wurden in der niederländischen Rechtsgeschichte einige Strafanzeigen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Folter eingereicht.

(R): Die fünf Jahre lang andauernde Verfolgung geschieht immer noch in China. Jiang Zemin und seine Anhänger befinden sich in China. Können Sie sie in den Niederlanden anzeigen?

(LZ): Der Völkermord, der von Jiang Zemins Gruppe begangen wurde, beschränkt sich nicht nur auf China. Die Verfolgung hat sich durch die weltweiten Aktionen der chinesischen Botschaften in den Rest der Welt ausgeweitet. Propaganda und Verleumdungen von Falun Gong wurden dazu benutzt, um zum Haß gegen Falun Gong anzustiften. Verschiedene Methoden wurden angewandt, um Falun Gong Praktizierende in Übersee zu verfolgen. Nebenbei gibt es auch Opfer, die niederländischer Nationalität sind. Obgleich sie in China verfolgt wurden, sind sie jedoch immer noch niederländische Bürger.

(R): Wie wird sich dieses Rechtsverfahren entwickeln?

(LZ): Ich nehme an, daß ein Richter in den Niederlanden diesen Fall aufgreifen wird. Dieser Fall kann nur fortgeführt werden, wenn die Angeklagten verhaftet werden. Davor kann dieser Fall nicht fortgeführt werden. Wenn die Angeklagten die Niederlande betreten, kann ein Haftbefehl ausgestellt werden, um sie zu verhaften. Der Staatsanwalt kann einen Fall mit der Begründung ablehnen, daß die Angeklagten nicht hier sind. In Abwesenheit der Angeklagten wäre eine Rechtssprechung des Falles sinnlos. Das für uns beste Ergebnis wäre, daß der Staatsanwalt diesen Fall offenläßt, bis die Angeklagten in die Niederlande kommen. Wenn der Staatsanwalt sich weigert, diesen Fall aufzugreifen, werden wir warten, bis die Angezeigten die Niederlande betreten. Dann werden wir noch einmal die erneuerte Klage einreichen und einen Richter auffordern, diesen Fall aufzugreifen.

(R): Gegenwärtig werden 44 Strafanzeigen in 27 Ländern gegen Chinas ehemaligen Staatsführer untersucht oder sind schon zu einem Abschluß gekommen. Wird die gegenwärtige Strafanzeige in den Niederlanden irgend einen praktischen Effekt haben oder hat sie nur eine symbolische Bedeutung?

(LZ): Wir hoffen, daß diese Strafanzeige praktische Auswirkungen haben wird. Natürlich ist es nicht einfach. Doch wir hoffen immer noch, diese Strafanzeigen dazu zu verwenden, diejenigen, die sich an der Verfolgung beteiligt haben, davon abzuhalten, in die Niederlande zu kommen. Wenn viele Länder dies tun, wird es sie warnen China zu verlassen, ansonsten werden sie verhaftet. Dies ist eine wichtige Botschaft, welche diese Strafanzeige nach China sendet.

(R): Wenn andere Hauptkomplizen als die drei Angeklagten die Niederlande betreten, werden sie dann Schwierigkeiten bekommen?

(LZ): Tatsächlich kann die Strafanzeige, die wir beim Gericht eingereicht haben, gegen alle Komplizen verwendet werden. Sobald einer der Komplizen das Territorium der Niederlande betritt, können wir die Strafanzeige gegen ihn einreichen. Wenn der Staatsanwalt diesen Fall annimmt, kann er einen Haftbefehl ausstellen, um ihn zu verhaften, ohne uns davon zu unterrichten, wenn er weiß, daß diese Person eine Hauptverantwortliche für die Verfolgung in China ist. Der Staatsanwalt kann also jederzeit in Aktion treten. Natürlich werden wir dem Staatsanwalt helfen, zum Beispiel indem wir ihn informieren, wenn einer der Komplizen in die Niederlande kommt.
Wenn dieser Fall weiter untersucht wird, werden wahrscheinlich alle Verantwortlichen, die an der Verfolgung von Falun Gong beteiligt sind, verhaftet werden, wenn sie die Niederlande betreten.

(R): Die Verfolgung geschieht hauptsächlich in China. Einige Niederländer mögen vielleicht denken, daß dies mit ihnen nichts zu tun hat. Wie betrachten Sie diese Frage?

(LZ): Es gibt Opfer niederländische Nationalität. Deswegen können wir nicht sagen, daß es mit den Niederlanden nichts zu tun hat. Andererseits sind Völkermordverbrechen die schlimmsten Verbrechen überhaupt. Alle Länder sollten dabei helfen, den Völkermord zu stoppen. Niemand kann sagen, daß es ihn nichts angeht.

 

 

Quelle: http://www.clearharmony.de/articles/200412/21202.html