Provinz Shandong: Frau Wang Shupei wurde von Mitarbeitern des Büro 610 in einem Gehirnwäschezentrum von Zhaoyuan fast zu Tode verfolgt

Die Falun Gong Praktizierende Wang Shupei, 46, lebt im Dorf Jiegou bei Xinzhuang, Stadt Zhaoyuan, Provinz Shandong. Weil sie an ihrem Glauben an Falun Gong festhielt, wurde sie viele Male von Beamten des Zhaoyuan „Büro 610” unrechtmäßig verhaftet [Anm.: Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen]. Die Beamten erpressten von ihr eine große Summe Geld und unterzogen sie verschiedener Folter, wovon sie ernsthafte körperliche und mentale Schäden davontrug.

Am 25. Februar 2004 ging Wang Shupei zum Linglong Gehirnwäschezentrum, um der dortigen Direktorin Song Shuqin über die Tatsachen der Verfolgung von Falun Gong zu informieren. Sie hoffte, dass sie dann nicht mehr befehlen würde, Falun Gong Praktizierende verfolgen zu lassen. Song Shuqin hörte Frau Wang nicht nur nicht zu, sie befahl auch einigen Wachen, sie im Gehirnwäschezentrum einzusperren. Durch Folter sollte sie gezwungen werden, auf ihren Glauben an Falun Gong zu verzichten. Wang Shupei trat in einen Hungerstreik, um gegen das unrechtmäßige Vorgehen zu protestieren. Die Wachen reagierten darauf, indem sie sie zwangen, wiederholte brutale Zwangsernährung zu erdulden.

Dann brachten die Übeltäter sie in die Strafanstalt, wo sie sie weiterhin verfolgten. Frau Wang trat aus Protest gegen ihre gesetzwidrige Gefangenschaft auch dort in einen Hungerstreik. Der Arzt der Strafanstalt zwangsernährte sie mit Medikamenten, die ihrem Nervensystem schadeten. Ihr Herzschlag beschleunigte sich dadurch und sie verspürte einen Druck in ihrem Brustkasten. Auch ihr Gehirn funktionierte nicht mehr richtig. Für einige Zeit hatte sie ihren Tastsinn und ihr Gedächtnis verloren. Obwohl sie in einem äußerst kritischen Zustand war, verurteilten die Beamten des „Büro 610” sie heimlich zu sechs Jahren im Jinan Frauengefängnis. Da sie eine lange Zeit gefoltert worden war, war sie sehr schwach. Das Gefängnis wollte sie deshalb nicht aufnehmen, da sie nicht zur Verantwortung gezogen werden wollten, falls sie sterben würde. Wang Shupei wurde noch am selben Tag zurückgebracht.

Mehrere Tage später verlegten die Beamten des „Büro 610” sie in ein Gefängnis und versuchten so ihr gesetzwidriges Urteil zu vollstrecken. Das zweite Gefängnis weigerte sich jedoch auch, sie wegen ihrer schlechten Gesundheit aufzunehmen. Nachdem sie durch die Hände der Mitarbeiter des „Büro 610” so weit verfolgt worden war, dass sie an der Schwelle des Todes stand, ist es jetzt Wang Shupei erlaubt worden, zur Notfallbehandlung in ein Krankenhaus zu gehen. Eine Person in Wang Shupeis körperlicher Verfassung benötigt normalerweise täglich bis zu zwei Infusionen. Laut internen Quellen bekam sie jedoch wegen ihres Zustandes fünf Infusionen. Innerhalb weniger Tage hatte sie schon zweimal das Bewusstsein verloren. Die Ärzte wurden über ihre Verfassung informiert, aber sie waren nicht beunruhigt. Bei einem Elektrokardiogramm wurden die Schäden durch die Folter deutlich sichtbar. Gegen ihr Gewissen und aus Angst vor Vergeltung durch das „Büro 610” sagten die Ärzte, dass es ihr gesundheitlich gut ging.

Nachdem ihre Familienangehörigen von Wang Shupeis Situation erfuhren, gingen sie in das Krankenhaus, um sie zu besuchen, aber sie wurden von den Polizeiwachen zurückgehalten. Die Familie bestand auf Wangs Freilassung. Die Wachen sagten jedoch, dass sie nicht befugt waren sie freizulassen. Ihre Familienangehörigen gingen dann zum „Büro 610”, um mit den Verantwortlichen zu sprechen. Die Beamten belogen sie und weigerten sich zuzugeben, dass sie für ihre Verurteilung verantwortlich waren und die Befugnis hatten, sie freizulassen. Auf diese Weise umging jeder für die Verfolgung von Wang Shupei verantwortliche Beamte auf jeder Ebene seiner Verantwortung für ihre Verfassung.