Offener Brief des Rechtsanwalts Gao Zhicheng an den Nationalen Volkskongress (Teil II)

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Teil 1 unter: http://minghui.de/articles/200502/20082.html

Danach brache sie in sein Haus ein und plünderten es. Nachdem sie ihn acht Tage lang festgehalten hatte, umging die Polizei die gesetzlich vorgeschriebene Dauer der Zwangsgefangenschaft und überführte ihn in ein provisorisches Haftzentrum. Dort wurde er für weitere 14 Tage festgehalten. Huang wurde über den Grund seiner Gefangenhaltungim Unklaren gelassen. Zwei Polizisten besuchten und verhörten ihn während dieser 14 Tage, wobei alle Gespräche aufgenommen wurden. Die Beamten wiesen sich jedoch nicht aus. Huang fragte sie nach ihren Namen und ihrer Arbeitseinheit. Sie antworteten: ”Wir verhören dich, nicht du uns!” Als ihm die Aufnahme vorgespielt wurden bemerkte Huang, dass die Aufnahme nicht mit den tatsächlich geführten Gesprächen übereinstimmte, so weigerte Huang sich, sie zu unterschreiben. Er traute seinen Augen nicht, als einer der beiden ohne Bedenken ruhig mit Huang Wei unterschrieb und daneben seinen Fingerabdruck setzte. Huang dachte über den Verhörbericht nach und vermutete, dass er als Beweis dienen sollte, um ihn zu drei Jahren Zwangsarbeit zu verurteilen. Am nächsten Tag wurde er in ein Zwangsarbeitslager gebracht. Danach trat Huang mehrfach in einen Hungerstreik, um die Stadtregierung aufzufordern, ihm seine Rechte zu garantieren, Rechte, die jedem chinesischen Staatsbürger nach der Chinesischen Verfassung und laut chinesischem Recht zustehen. Er war im Ganzen 42 Tage lang im Hungerstreik. Es ist leicht zu erkennen, dass Huang miserabel behandelt wurde und man versteht, dass er zutiefst gequält war.

Am Morgen des 27. Dezember 2004 besuchte ich Huang in Begleitung eines Kollegen im Zwangsarbeitslager der Stadt. Als Huangs Rechtsanwälte forderten wir, das ihm zustehende Besucherrecht ein. Das Personal des Lagers sagte, obwohl sie reguläre Besuche nach dem bestehenden Gesetz genehmigen könnten, seien sie nicht befugt, das für Falun Gong- Praktizierende zu erlauben; das könnte nur das Büro 610 (1). Deshalb fuhren wir bei eiskaltem Wetter laufend zwischen dem Lager und dem Büro 610 hin und her, um von den zuständigen Beamten das Besucherrecht zu erhalten. Wir waren, Wartezeiten mit eingerechnet ca. drei Stunden unterwegs. Als wir schließlich die Erlaubnis vom Büro 610 bekamen, brauchte das Lager weniger als drei Minuten, unser Anliegen zu genehmigen. (Die Leute in dem Büro machten ihre Witze über, ”drei Stunden benötigt es außerhalb des Gesetzes, um drei Minuten innerhalb des Gesetzes zu ermöglichen.”)

Im Laufe des Nachmittags, des 27. Dezembers 2004, gingen wir zwei Rechtsanwälte zum städtischen Gerichtshof, legten die entsprechenden Dokumente vor und reichten eine Klage ein - Huang Wei klagt die Stadtregierung von Shijiazhuang an wegen Missachtung seines Bittgesuchs. Das Gericht weigerte sich, den Fall anzunehmen. Am nächsten Tag, dem 28. Dezember, gingen wir wieder zum Gerichtshof, um die Klage erneut einzureichen. Der Gerichtsangestellte verweigerte wieder, den Fall auf die Urteilsliste zu setzen. Ein Richter des Verwaltungshofes im Zwischengerichtshof der Stadt stimmte zu, sich mit uns zu treffen. Er riet uns, die Klage beim Bezirksgericht Xinhua einzureichen.

Am gleichen Tag um 9 Uhr 20 kamen wir dort an und trafen dort einen Richter mit Namen Miao vom Verwaltungsgericht. Nachdem er die Papiere eingesehen hatte, sagte er: ”Wir haben Befehl von unseren Vorgesetzten erhalten, keinen Fall anzuhören, der mit Falun Gong zu tun hat. Aus diesem Grund können wir den Fall nicht auf die Urteilsliste setzen und die Akten fertig machen.” Nachdem wir den Richter bezüglich der geltenden Rechtslage aufgeklärt hatten, sagte dieser, dass die Befehle von ihren Vorgesetzten kämen und sie selbst nur deren Befehlen folgten. Der Richter bat uns, mit den Richtern des höheren Gerichtshofes zu sprechen. Als sie unsere Papiere gesehen hatten, sagten zwei Frauen des Personals aufgeregt: ”Wir haben Dokumente von unseren Vorgesetzten, die uns klar die Direktiven vorschreiben: Wir nehmen keine Fälle von Falun Gong Praktizierenden an und wir leiten kein Verfahren ein." Wir rieten den beiden Frauen, sich an die Gesetze des Landes zu halten, wenn es um die Frage ging, ob ein Fall angenommen werden soll oder nicht. Die bestehenden Gesetze und Regeln stehen über solchen „Dokumenten”, die keine Rechtsgrundlage besitzen. Da antwortete die jüngere Angestellte aufgeregt, ”Wenn Ihr glaubt, dass die bestehenden Gesetze mehr gelten, als die Dokumente unserer Vorgesetzten, dann solltet Ihr euch an den Nationalen Volkskongreß wenden, dass er die Gesetze ändert!” Nachdem sie das gesagt hatte, betrat ein Richter (die Angestellten nannten ihn „Gerichtshofdirektor”) den Raum und sagte: ”Ihr seid wahrscheinlich keine Parteimitglieder, also habt ihr wahrscheinlich auch nicht die Anweisungen des Parteimitgliederkongresses gelesen. Rechtsanwälten ist es nicht erlaubt, diese Art Fälle zu übernehmen. Wußten Sie das nicht? Alle Gerichtshöfe gehören zur kommunistischen Partei und die kommunistische Partei erlässt die Gesetze. Wenn unsere Führung (die Kommunistische Partei) uns sagt, dass wir solche Fälle nicht annehmen sollen, dann nehmen wir solche Fälle nicht an. Sie können an jeden und überall nach Belieben appellieren.” Danach bekamen wir keine weiteren Erklärungen.

Wir erkundigten uns weiter. Ein Richter riet uns, zum Bezirksgerichtshof Changan zu gehen. Ein Richter des Verwaltungsgerichts traf sich mit uns. Während dieser die Papiere durchsah, erklärten wir, dass es sich um den Fall eines Falun Gong- Praktizierenden handle. Als er das hörte, gab er uns sofort die Papiere zurück und weigerte sich, den Fall anzunehmen, wobei er die gleichen obengenannten Gründe nannte. Er sagte außerdem: ”Ihr Rechtsanwälte tut etwas sehr gefährliches. Wenn Ihr mit Euren Bemühungen fortfahrt, werden wir euch ein Verfahren auf den Hals hetzen.” Insofern waren die Bemühungen, für Huang Klage einzureichen an drei Gerichtshöfen verschiedener Ebenen, ein vollkommener Reinfall.

Fortsetzung folgt...