Das Martyrium der 68jährigen Frau Zhao Wenlan, die in der Provinz Hebei zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt wurde

(Minghui.de) Weil die 68-jährige Falun Gong Praktizierende aus dem Bezirk Zhangbei, Provinz Hebei, an „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht” glaubte und weil sie die Fakten über Falun Gong in der Öffentlichkeit erklärte, ist sie über die letzten sieben Jahren mit Verhaftungen und Gefangennahmen attackiert worden. Im Jahre 2004 wurde sie zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Zurzeit befindet sie sich im Shijiazhuan Frauengefängnis in Gefangenschaft.

Als Jiang Zeming und die Kommunistische Partei Chinas (KPC) anfing Falun Gong am 20. Juli 1999 zu verfolgen, machte sich Frau Zhao Wenlan auf den Weg nach Peking, um sich für die Gerechtigkeit von Falun Gong einzusetzen. Doch unterwegs wurde sie aufgehalten und von der lokalen Polizei abgeführt und zu einer Haftanstalt in ihrer Heimatgemeinde gebracht. Die Haftanstalt erpresste 260 Yuan (1) von ihr.

Noch im selben Jahr, am 31. Oktober, wurde sie erneut grundlos von der lokalen Polizei verhaftet. Ihr Zuhause wurde durchsucht und ihre Besitztümer, darunter auch Falun Gong Bücher, beschlagnahmt. Am 3. Februar 2000 durfte Frau Zhao wieder nach Hause, um dort auf ihren bevorstehenden Gerichtsprozess zu warten. Zwei Tage später suchten Li Shanghong von der Politik- und Sicherheitsabteilung sie Zuhause auf und belästigten sie. Um weitere Belästigungen zu vermeiden, sah Frau Zhao sich gezwungen ihr Zuhause zu verlassen und suchte Unterschlupf bei ihrer Tochter. Am 18. Februar ging sie nach Peking, um wieder für Falun Gong zu appellieren, woraufhin sie von der Pekinger Polizei verhaftet wurde. Am nächsten Tag brachte die lokale Polizei sie zurück und sperrte sie in eine Strafanstalt ein. Noch in derselben Nacht verlangte die lokale Polizei, unter dem Vorwand die Ausgaben für die Rückfahrt von Frau Zhao Wenlan zu ihrer Heimatgemeinde decken zu müssen, 2.000 Yuan von ihrer Familie.

Da noch vier weitere Falun Gong Praktizierende aus dem Bezirk Zhangbei Frau Zhao Wenlan zum Appellieren nach Peking begleiteten, beschuldigte Li Shanghong, Frau Zhao der Anstiftung einer Gruppe zum Appellieren. Er schimpfte auf Frau Zhao und schlug sie. Dabei schlug er ihr mit seiner Faust einen Zahn heraus. Es war Winter und Li Shanghong zwang Frau Zhao dazu auf dem kalten Zementboden auf die Knie zu gehen und verabreichte ihr über eine Stunde lang Elektroschocks. Ihr Gesicht und ihr Mund waren von den Elektroschocks verbrannt. Eiter floss aus den Wunden heraus und ihr Mund war so geschwollen, dass sie nicht mehr essen konnte. Darüber hinaus wurde Frau Zhao neun Tage lang mit der Foltermethode „hintern Rücken fesseln” gequält. Dabei werden die Schultern des Opfers kräftig mit Handschellen im Rücken heruntergezogen. Nach einer Weile schneiden sich die Handschellen in das Fleisch ein und die Hände färben sich violett. Es ist sehr schmerzvoll und das Opfer kann danach nicht mehr die alltäglichen Dinge verrichten, noch kann es schlafen. Doch als Frau Zhao mit dieser Methode misshandelt wurde, musste sie trotz allem noch an Militärdrills teilnehmen und bekam als tägliche Mahlzeit nur ein Dampfbrötchen aus grobem Weizen. Um gegen die verlängerte Gefangenschaft zu protestieren, trat Frau Zhao in den Hungerstreik und wurde daraufhin von dem ehemaligen stellvertretenden Direktor der lokalen Polizeiwache Guo Shili und seinen Mitarbeitern in das Bezirkskrankenhaus eingeliefert und zwangsernährt. Nach der Zwangsernährung wurde der Ernährungsschlauch aus Gummi nicht wieder herausgezogen. Stattdessen ließen sie ihn in der Nase liegen, um am nächsten Tag die Zwangsernährung bei der gefesselte Frau Zhao wieder fortzusetzen. Der dabei entstandene Schmerz war unbeschreiblich.

Am 29. April 2000 verurteilte das Verwaltungskomitee für „Umerziehung” durch Zwangsarbeit von Zhangjiakou Frau Zhao rechtswidrig zu zwei Jahren Arbeitslager. Noch im selben Jahr, im Oktober, wurde sie auf Kaution frei gelassen, um auf ihren bevorstehenden Gerichtsprozess zu warten. Als Gegenleistung für die Entlassung von Frau Zhao verlangte Li Dianxian, ehemaliger Parteisekretär für Politik und Recht, das „Büro 610” (2) des Bezirks und die lokale Polizei von Frau Zhao 7.000 Yuan. Doch die Familie konnte nur 1.000 Yuan zahlen und erhielt noch nicht einmal eine Quittung dafür. Nachdem Frau Zhao nach Hause kam, wurde sie von Li Shanghong und seiner Bande und von Mitarbeitern des Straßenkomitees bewacht und immer wieder belästigt.

Um weitere Verfolgung zu vermeiden, verließ Frau Zhao Wenlan ihr Zuhause und fuhr zu ihrer Tochter. Doch auch dort und Zuhause bei ihren Verwandten suchten Li Shanghong und seine Bande sie auf und versuchten sie gefangen zu nehmen. Beim letzten Einbruch in das Haus ihrer Tochter, zertrümmerten sie die Tür, um hineinzukommen. Da Frau Zhao nicht Zuhause war, verhafteten sie den Schwiegersohn und hielten ihn mehrere Tage lang gefangen. Er kam erst wieder frei, nachdem die Familie Geld zahlte. Danach ließen die Verfolger ihre Tochter und ihr Schwiegersohn immer noch nicht in Ruhe, so dass die Zwei nicht nach Hause zurückkehren und ihre Arbeit als Taxifahrer durchführen konnten. Sie mussten von Zuhause fliehen und auch von Frau Zhao musste sich wieder in die Obdachlosigkeit begeben.

Frau Zhao nahm später eine Arbeit als Straßenverkäuferin an und verkaufte Dinge für den täglichen Gebrauch, um sich finanziell über Wasser zu halten. Im Juli 2002 wurde sie, als sie an ihre Kunden die Fakten über Falun Gong erklärte, von Geng Rui an die Polizei gemeldet. Li Shanghong und seine Leute verhafteten sie und führten sie zur Polizeiwache ab. Dort trat Frau Zhao aus Protest gegen die Verfolgung in den Hungerstreik und wurde für ca. 12 Tage von Guo Shilin, ehemaliger stellvertretender Direktor der Polizeiwache, von Fan Yanbing, Direktor der Strafanstalt und mehrere bewaffnete Polizeibeamte, zwangsernährt. Frau Zhao litt unter Bluthochdruck und zeigte Symptome einer Herzkrankheit. Sie befand sich an der Schwelle des Todes, so dass die Polizei es plötzlich mit der Angst zu tun bekam, wohlmöglich für ihren Tod zur Verantwortung gezogen zu werden. Deshalb forderten sie Frau Zhaos Familie auf, sie nach Hause zu holen. Dieses Mal dauerte ihre Gefangenschaft über 40 Tage.

Zuhause wurden Frau Zhao und ihre Familie wieder von den Verfolgern attackiert. Im selben Jahr, am 12. August, legten Jiang Chuan und Yuan Ping vom Zhangbei Bezirksgericht Frau Zhao Zuhause ein so genanntes legales Dokument vor, um sie über einen rechtswidrigen Gerichtsprozess und eine mögliche Verurteilung zu informieren.

Am 13. August gingen Li Shanghong, Sun Baolin, Liu Yanhui und andere von der Politik- und Sicherheitsabteilung zu Frau Zhao nach Hause, um sie abermals zu belästigen. Wieder musste Frau Zhao während des Mondfestes 2002 die Flucht ergreifen und fuhr nach Dongyaozi, einen Vorort von Zhangjiakou. Am 19. März 2003 nahmen Polizeibeamten Frau Zhao fest und sperrten sie unter dem Vorwand, dass sie die Identität der Leute in dieser Gegend kontrollieren würden, in der Qiaodong Bezirkspolizeiwache von Zhangjiakou ein. Wang Chunli, der Direktor der Polizeiwache, entnahm 500 Yuan Bargeld von Frau Zhao. Zudem stahl er ihr Sparbuch im Wert von 1.170 Yuan, ihre Kleidung und Bettbezüge.

Später wurde Frau Zhao zur Zhangjiakou Strafanstalt zurückgebracht. Da die Polizei für ihren möglichen Tod nicht die Verantwortung übernehmen wollte, ließen sie Frau Zhao zunächst auf Kaution frei, damit sie auf ihren bevorstehenden Gerichtsprozess am 18. Juni 2003 warten sollte. Ihre Familie musste sie nach Hause holen.

Die Mitarbeiter des Volksgerichts von Zhangjiakou, von der Zhangbei Bezirkspolizeiwache und vom lokalen Gericht belästigten Frau Zhao sehr oft, als sie Zuhause war. Später riefen sie ein Taxi und verhafteten Frau Zhao wieder. Am 12. August verweigerten sie ihre Freilassung auf Kaution und schickten sie wieder zur Zhangjiakou Strafanstalt.

Da es Frau Zhao gesundheitlich sehr schlecht ging, konnte sie nur mit der Unterstützung anderer das Gericht betreten. Das Volksgericht von Zhangjiakou verurteilte sie am 15. März 2004 zu einer zehnjährigen Gefängnisstrafe. Später wurde sie in das Mancheng Gefängnis in Baoding, Provinz Hebei, gebracht. Doch das Gefängnis wollte sie wegen ihres hohen Alters und wegen ihres schlechten gesundheitlichen Zustandes nicht aufnehmen. Die Polizei von Zhangjiakou zwang daraufhin das Gefängnis sie aufzunehmen und fabrizierten zusätzliche „Beweise”, um die Verfolgung von Frau Zhao im Mancheng Gefängnis in Baoding zu verstärken.

Anfang 2006 wurde Frau Zhao in das Shijiazhuang Frauengefängnis gebracht. Dort wurde ihr jegliche restliche persönliche Freiheit genommen. Die Gefangenen dort müssen jeden Tag harte Arbeit, wie das Einpacken von Stäbchen oder Knöpfe an Hemden festnähen, verrichten. Frau Zhaos Körper wurde bis zu dem Ausmaß misshandelt, dass sie nun sehr schwach ist und unter hohem Blutdruck leidet. Erst durch die eindringliche Forderung ihrer Familie willigte das Gefängnis ein, die Zwangsarbeit bei Frau Zhao zu unterlassen. Dennoch führten sie Zwangernährung mit unbekannten Substanzen an Frau Zhao dort durch. Zudem durfte Frau Zhaos Familie sie nur unter strengster Bewachung der Polizei besuchen.

Anmerkungen
(1) Yuan ist die chinesische Währungseinheit. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt ca. 500 Yuan

(2) Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.