Sechs Pekinger Anwälte reichen für die Familie von Frau Wang Bo Berufung beim mittleren Gerichtshof ein (1. Teil)

(Minghui.de) Die Falun Dafa-Praktizierende Frau Wang Bo aus der Stadt Shijiazhuang, Provinz Hebei, wurde Anfang Februar 2007 unter der falschen Anklage „Zuhilfenahme einer Kultorganisation, um die Handhabung des Gesetzes zum Erliegen zu bringen" ohne rechtliche Grundlage vom kommunistischen chinesischen Regime zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Ihr Vater Wang Xinzhong und ihre Mutter Liu Shuqin wurden aus dem gleichen Grund verurteilt. Jeder von ihnen erhielt eine vierjährige Gefängnisstrafe. Herr Wang Xinzhongs Blutdruck liegt bei 180/140 und nach Meinung der Ärzte befindet er sich in Lebensgefahr. Derzeit versucht er eine Freilassung auf Kaution auf medizinischer Grundlage zu erreichen. Wang Bo und ihre Familie protestierten aufs Stärkste gegen die Verhandlung ohne Rechtsgrundlage und reichten beim mittleren Gericht der Stadt Shijiazhuang Berufung ein. Die kommunistische Partei Chinas (KPCh) bedroht weiterhin Anwälte, die Falun Dafa-Praktizierende verteidigen und schikaniert sie, einige landeten dafür sogar im Gefängnis. So hatten Wangs Verwandte Schwierigkeiten, um Anwälte zu finden, die die Verteidigung übernehmen wollten. Nach intensiven Bemühungen fanden sie sechs Anwälte in Peking, die gewillt sind, die Familie Wang zu verteidigen.

Alle sechs Anwälte glauben, dass das „Verbrechen" von Frau Wang und ihren Eltern, das als „Zuhilfenahme einer Kultorganisation, um die Handhabung des Gesetzes zum Erliegen zu bringen" bezeichnet wird, nicht klar definiert ist und es auch nicht genügend Beweise gibt, die diese Anklage haltbar machen. Der Fall fällt weder unter dem Aspekt der Begebenheit noch des Gesetzes unter den Rechtsbegriff des „Verbrechens". Die sechs Anwälte legten beim mittleren Gericht von Shijiazhuang Berufung ein und forderten eine Wiederholungsverhandlung im Stadtbezirksgericht Changan.

Herr Zhang Lihui, der Anwalt von Herrn Wang Xinzhong, glaubt, dass das Gesetz, das „bösartige Kulte" zum Gegenstand hat, nicht auf Personen zutrifft, die Falun Gong praktizieren. Die Argumentation des Gerichts hat Schwachstellen und ist in ihrer Antragstellung nicht klar.

Die „Veröffentlichung über das Erkennen und Verbot von bösartigen Kultorganisationen" des Ministeriums für öffentliche Sicherheit (Dokument [2005] Nr. 39) nennt vierzehn bösartige Kultorganisationen. Falun Gong ist nicht auf dieser Liste. In dem Text des Dokumentes werden fünf Charakteristika von bösartigen Kultorganisationen genannt. Falun Gong gründet sich auf Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht und diese Charaktereigenschaften gleichen nicht im Entferntesten den fünf aufgelisteten Punkten.

1. Glaubensfreiheit ist ein grundlegendes auf der ganzen Welt anerkanntes Menschenrecht

Die chinesische Verfassung Nr. 36 setzt fest, dass die Glaubensfreiheit ein Recht aller Chinesen ist. So ist der Glaube auch unter dem existierenden chinesischen Gesetz kein Verbrechen. Ein Mensch hat das Recht zu entscheiden, was er oder sie glaubt, entweder an einen Gott oder die Evolutionstheorie, beides ist von der Verfassung geschützt. Wie wir alle wissen, kann das Gesetz nur das Verhalten der Menschen begrenzen, jedoch nicht das Denken bestrafen. Mit dieser Interpretation der chinesischen Verfassung Nr. 36 kann der Fall von Wang Bos Familie nicht nach einer Entscheidung abgeurteilt werden, die ganz klar außerhalb dieses „Gesetzes" liegt, eine Entscheidung, die der oben genannten Verfassungsregel nicht zugeordnet werden kann. Dies zeigt klar, dass die Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden von Anfang an gegen die gesetzlichen Vorschriften ist. Viele Anwälte, die in der Vergangenheit Falun Gong verteidigten, führten dieses Thema näher aus.

(1) Anwalt Guo Guoting aus Shanghai (wohnhaft in Kanada) und Gao Zhisheng aus Peking verteidigten Falun Gong-Praktizierende. Sie wiederholten ständig, dass die Verfolgung von Falun Gong durch die KPCh gegen das existierende chinesische Recht und damit ohne rechtliche Grundlage erfolgt.

(2) Anwalt Zhang Xingshui, Direktor der Pekinger Jingding Anwaltskanzlei, die Falun Gong-Praktizierende verteidigte, sagte, dass die Praktizierenden unschuldig sind und bezog sich auf das „Strafrecht Nr. 300". Eine Anklage der „Zuhilfenahme einer Kultorganisation, um die Handhabung des Gesetzes zum Erliegen zu bringen" wurde falsch auf Falun Gong-Praktizierende angewendet. Die Begründungen sind mehrdeutig und widersprechen dem Geist der Verfassung, so sind sie unlogisch.

(3) Anwalt Li Heping, Gaobo Longhua Anwaltskanzlei, Peking, argumentiert, dass die Glaubensfreiheit zum einen die Freiheit des Glaubens und zum anderen die Freiheit der Religion beinhaltet. Die religiöse Entwicklung untersteht nicht der Macht einer Regierung. Eine Regierung hat nicht das Recht zu entscheiden, was eine „gute Religion" und was eine „schlechte Religion" ist. Sonst könnte eine atheistische Regierung entscheiden, dass eine Religion ein bösartiger Kult ist. Herr Li erklärte weiter, dass die Existenz von Dokumenten höherer Beamter, in denen das harte Durchgreifen gegen Falun Gong mit dem Argument des „bösartigen Kults" angeordnet wird, gesetzwidrig sind. Diese Dokumente begründen keine rechtliche Präzedenz und setzen nicht die existierenden Verfassungsvorschriften außer Kraft.

(4) Anwalt Tang Jingling, ehemals bei der Huazhijie Anwaltskanzlei in Guangdong tätig, sagte, dass er glaube, dass die Einmischung einer Regierung in Religionen einer Nation Unheil bringe.

(5) Anwalt Yang Zaixin, ehemals bei der Zhongchi Anwaltskanzlei in Guangxi tätig, sieht vor, dass kein demokratisches Land jemals eine Religion als bösartigen Kult definiert hat. Wenn Regierungen sich Dokumente bedienen, die nicht durch das Rechtssystem gegangen sind, dann ist das an sich schon gegen das Gesetz. Herr Yang verteidigte Herrn Nong Youyue, einen Falun Gong-Praktizierenden aus der Baise Gegend, und forderte seine Freisprechung.

Nach Artikel 3, Kapitel I des Strafrechts der Volksrepublik China können Handlungen, die im bestehenden Recht nicht explizit als Straftaten definiert sind, „weder abgeurteilt noch bestraft werden". Es gibt überhaupt keine rechtliche Grundlage dafür, Falun Gong-Praktizierende mit der Anklage der „Zuhilfenahme einer Kultorganisation, um die Handhabung des Gesetzes zum Erliegen zu bringen" abzuurteilen.

2. An Falun Gong ist überhaupt nichts verkehrt - die KPCh missbraucht das Gesetz, um Falun Gong zu verfolgen

Die Verfahrensweisen für das Strafrecht Chinas legen ein Prinzip fest: „sich auf die Massen stützen, auf den Fakten basieren und das Gesetz als Kriterium nehmen". Das Gesetz, das für die Verfolgung von Falun Gong angeführt und angewandt wurde, ist von Anfang an rechtswidrig. Wie sieht es wirklich aus? Wir betrachten dazu den Fall von Frau Wang Bo und ihrer Familie.

Die Wahrheit über Wang Bo und ihre Familie

Bevor Frau Wang 1996 mit dem Praktizieren von Falun Gong anfing, verschlechterte sich der Gesundheitszustand ihrer Eltern und ihre Beziehung ständig. Ihre Eltern dachten über Scheidung nach, als Bo im Jahr 1996 mit der weiterführenden Schule anfing. Es gab eine Familienkrise. Im Jahr 1995 hörte Bo auf, Klavierunterricht zu nehmen und die Familie stand kurz davor, auseinander zu brechen. Anfang Juli 1996 fingen alle drei mit dem Praktizieren von Falun Gong an. Indem sie ihr Denken, ihren Charakter und ihren Körper kultivierten, verbesserte sich ihr Gesundheitszustand. Sie folgten den Prinzipien von Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht, dachten an die anderen zuerst und schauten immer nach innen zu den eigenen Schwächen. Bald sprachen die Eltern wieder miteinander und fingen an, einander zu verstehen. Ihr Leben änderte sich, alle Krankheiten waren geheilt. Bo hatte ihre glückliche Familie zurück und fing wieder mit dem Klavierspielen an. Falun Dafa schenkte ihr Weisheit und ihre Noten wurden besser. Im Jahr 1999 wurde Bo wegen ihrer guten Zensuren am Zentralkonservatorium für Musik, dem Tianjin Musikkonservatorium, und der Allgemeinen Universität Hebei, angenommen. Das Praktizieren von Falun Gong hatte einer fast zerbrochenen Familie Glück und Freude gebracht und Harmonie wiederhergestellt.

Der Beginn der Verfolgung von Falun Gong am 20. Juli 1999 brachte zahlreichen chinesischen Familien Unheil und Bos Familie war davon besonders schwer betroffen. Wang Bo und ihre Familie wurden wiederholt verhaftet, geschlagen, inhaftiert und Gehirnwäschen unterzogen. Alle drei wurden zu drei Jahren Zwangsarbeitslager verurteilt. Sechs Jahre später war die Familie wieder vereint. Im November 2005 veröffentlichte Bo einen Artikel, in dem sie die Folter, die sie erlitt und die allgemeine Verfolgung von Falun Gong durch die Partei anprangerte. Um weiterer Verfolgung zu entgehen, zog die Familie nach Dalian, Provinz Liaoning.

Am Abend des 27. Juli 2006 kletterten Polizisten über die Mauer und stürzten in die vorläufige Wohnung von Wang Bo und ihrer Familie in der Stadt Dalian, Provinz Liaoning. Sie verhafteten Wang Bo und ihre Mutter, die zu dem Zeitpunkt nicht vollkommen angezogen waren. Wang Bos Vater Wang Xinzhong war an seiner Arbeitsstelle, ihn verhafteten sie am nächsten Morgen. Die Beamten der Abteilung für Politik und Sicherheit der Polizeibehörde Shijiazhuang hatten vor der Verhaftung mehrere Tage lang vor ihrer Wohnung gewartet. Die Polizisten konfiszierten ungefähr 41.000 Yuan und drei Koffer mit Kleidung, einen Notebook-Computer, eine Videokamera, einiges Informationsmaterial über die Hintergründe der Verfolgung und Falun Dafa-Bücher.

Wang Bo und ihre Eltern wurden in die Stadt Shijiazhuang zurückgebracht, wo sie ohne rechtliche Grundlage heimlich inhaftiert wurden. Ihre Verwandten konnten trotz wiederholter Nachfrage bei der Polizei nicht herausfinden, wo sie festgehalten wurden. Am 25. August teilte die Polizei den Angehörigen mit, dass es allen dreien gut ging. Man weigerte sich jedoch, den Ort der Haft bekannt zu geben und es wurde auch nicht erlaubt, irgendwelche Kleidungsstücke für sie zu bringen. Am 5. September erhielten die Verwandten Telefonanrufe, in denen sie gebeten wurden, Kleidungsstücke zu bringen. Der Anrufer teilte jedoch weder seinen Namen mit, noch den Ort, wo die Kleidung hingebracht werden sollte. Am Ende fanden die Verwandten den Namen und Ort des Internierungslagers heraus, wo sie seit September festgehalten wurden. Anfang Oktober erkundigten sich die Verwandten wegen der Rückgabe der 41.000 Yuan und der drei Koffer, die Polizei weigerte sich jedoch. Am 3. November gingen sie zur Staatsanwaltschaft Changan und versuchten Informationen über den Fall zu erhalten, doch niemand wollte mit ihnen sprechen. Sie gingen am 6. November wieder hin und ein gutherziger Mensch teilte ihnen mit, dass der Fall zum Stadtbezirksgericht Changan weitergereicht worden war. Sie eilten zum Gericht und sahen, dass eine Ankündigung ausgehängt war, dass am 11. November die Gerichtsverhandlung stattfinden sollte. Sie bekamen darüber keine formelle Mitteilung und niemand sagte irgendetwas darüber zu ihnen. Die Zeit war zu kurz, um einen Anwalt zu finden, der mutig genug war, die Verteidigung zu übernehmen.

Am Tag der Gerichtsverhandlung sahen alle drei sehr schwach aus. Herr Wang Xinzhong konnte nicht einmal ohne fremde Hilfe stehen. Er war einige Zeit im Hungerstreik gewesen und zur Notfallbehandlung in ein Krankenhaus gebracht worden. Es wurde berichtet, dass sie nach ihrer Rückkehr nach Shijiazhuang gefoltert und in ein Gehirnwäschezentrum in der Provinz Hebei gebracht wurden.

Zu der Zeit waren Wang Bo und ihre Mutter im Internierungslagers Nr. 2 von Shijiazhuang und ihre Vater Wang Xinzhong im Internierungslager Zhaoxian von Shijiazhuang eingesperrt. Die Familienangehörigen hatten zu der Zeit keinerlei rechtliche Dokumente erhalten.

Jetzt nahmen sich Pekinger Anwälte des Falls an. Das mittlere Gericht von Shijiazhuang ignorierte jedoch die Fakten des Falles, untersuchte sie nicht und weigerte sich sogar, seine Fehler zu korrigieren. Sie folgten einfach nur den Anordnungen von „höhergestellten Beamten" und versuchten den Fall so schnell wie möglich zu beenden. Sie wollten Wang Bo und ihre Eltern ins Gefängnis bringen, damit sie die Wahrheit über ihr Leiden nicht publik machen konnten.

Nach bestehendem chinesischen Recht können Falun Gong-Praktizierende die Wahrheit über die Verfolgung bloßstellen. Es ist ohne jeden Zweifel legal, friedlich, rational und gewaltlos. Bei der Betrachtung der Fakten und der dazugehörigen Gesetze sind zweifellos die KPCh-Beamten diejenigen, die das Gesetz brechen. Der Glaube an Falun Gong ist kein Verbrechen. Die Handlungen von Falun Gong-Praktizierenden fördern die soziale Moral und bringen die Menschen zurück zu einem wirklichen Gewissen.

Die herzzerreißende Geschichte von Wang Bos Familie ist nur ein Beispiel unter vielen. Wir geben unserer Hoffnung Ausdruck, dass die Richter, Staatsanwälte, Polizisten und Beamten des „Büro 610" auf ihr Gewissen hören und sich für sich selbst verantwortlich zeigen, ohne dass sie politische Vorteile betrachten. Wir hoffen, dass sie ruhig und objektiv nachdenken können und nicht der KPCh bei der Verfolgung von guten Menschen nachfolgen und mehr Karma erzeugen. Sie sollten keine Angst vor der KPCh haben und stattdessen die Gerechtigkeit schützen und für sich selbst verantwortlich sein.

Seit der Veröffentlichung der „Neun Kommentare über die Kommunistische Partei" haben mehr als 20 Millionen Chinesen der KPCh und ihren Unterorganisationen den Rücken gekehrt. Das Ende der KPCh ist in Sicht. Und in diesem besonderen historischen Augenblick fordern wir jeden dazu auf, eine leuchtende Zukunft für seine Familie und sich selbst zu wählen. Lasst Wang Bo und ihre Eltern bedingungslos frei und gebt ihnen ihr Eigentum zurück!

Fortsetzung folgt ...