Frau Sun Zhuoying erneut rechtswidrig verurteilt

(Minghui.de) Die Falun Gong-Praktizierende Frau Sun Zhouying wurde am 24. April 2011 verhaftet und in das neue Haftzentrum des Stadtteils Pudong gebracht. Wie zu erfahren war, hat man sie rechtswidrig zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Ihre Familienangehörigen wurden nicht über ihre Gerichtsverhandlung informiert und haben keine Mitteilung über einen Schuldspruch oder eine Verurteilung bekommen. Dies ist das zweite Mal, dass Frau Sun zu Gefängnis verurteilt wurde. Nach der Verbüßung ihrer ersten Haftstrafe, brachte die nächste sie ins Zwangsarbeitslager. 

Im Jahr 2000 lautete das Urteil für Frau Sun vier Jahre Frauengefängnis in Schanghai. Sie wurde dermaßen verfolgt, so dass sich Blut in ihrem Stuhl zeigte. Ein paar Monate nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis verurteilte man sie zu Zwangsarbeitslager für Frauen in Schanghai. In diesem Lager wurde sie dreimal bis zu Magen-Darm-Blutungen verfolgt. Frau Suns Sohn ist Computer-Ingenieur. Ihn hat man in Schanghai auf dem Dafeng Bauernhof bis zur mentalen Behinderung verfolgt, von der er sich nicht mehr erholte.

Während Frau Sun im Frauengefängnis in Schanghai inhaftiert war, wurde sie brutal verfolgt und unter anderem ernsthaft geschlagen. Sie gab jedoch ihren Glauben an Falun Dafa nicht auf. In der fünften Mannschaft wurde Frau Sun gezwungen, eine lange Zeit zu stehen, zu sitzen und es wurde ihr der Schlaf entzogen. Drei oder vier Wärter schlugen sie gleichzeitig. Darüber hinaus zwang man sie, einen großen Toilettenbereich zu reinigen, den sie selbst jedoch nicht benutzen durfte. Alle ihre täglichen Bedürfnisse musste sie in ihrer Zelle verrichten.

Die Wärter verweigerten Frau Sun die Reinigung ihrer Bettpfanne mit ihren Ausscheidungen, wofür ihre Zelleninsassinnen sie hassten. Weil sie nur ein wenig heißes Wasser bekam, um sich zu waschen, entwickelte sie eine Hautkrankheit. Während der gesamten Haftzeit konnte Frau Sun kaum duschen. Nach dem Ende ihrer Strafzeit brachte man sie auch noch in ein Gehirnwäschezentrum, wo sie zwei Monate bleiben musste. Im April 2005 wurde Frau Sun erneut verhaftet und zu anderthalb Jahren Frauenzwangsarbeitslager in Schanghai verurteilt. Einmal rief Frau Sun, um die Diffamierung von Falun Gong durch den Lagerleiter zu unterbinden, laut: „Falun Dafa ist gut!“ Daraufhin kam sie in Einzelhaft und ihre Haftzeit wurde um zwei Monate verlängert.

Eine Liste der verantwortlichen Personen und ihre Kontaktdaten findet sich beim chinesischen Originalartikel.

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http://clearwisdom.net/html/articles/2006/12/26/81175.html