Jiaonan Polizeiabteilung lehnt Antrag eines Anwalts ab, seine Mandantin zu besuchen

(Minghui.de) Das „Büro 610“ Jiaonan stellte um den 26. Februar 2011 herum einen formellen Haftbefehl für Frau Zhang Shuhua aus Jiaonan, Provinz Shandong aus. Ihr Sohn engagierte einen Anwalt für sie, der sich am 1. April 2011 zur Jiaonan Polizeibehörde begab und darum bat, seine Mandantin besuchen zu können. Die Polizeibeamten lehnten seine Bitte ab und behaupteten, dass sie einen Besuch nicht zulassen könnten, weil der zuständige Abteilungsleiter nicht anwesend wäre.

Am 15. Januar 2011 wurde Frau Zhang Shuhua in die Polizeiwache der Gemeinde Dacun in Jiaonan gebracht. In der Polizeiwache beschimpfte der Leiter Dong Qiqiang und der Polizeibeamte Yin Zheng Frau Zhang und vier weitere Falun Dafa-Praktizierende. Sie schlugen und traten die Praktizierenden. Sie schlugen sie besonders ins Gesicht. Frau Zhangs Sohn sagte, dass der Mund seiner Mutter ganz schwarz und blau war, als er und andere Familienmitglieder am nächsten Tag zur Polizeiwache gingen, um dort ihre Freilassung zu beantragen.

Sie schickten Frau Zhang am 22. Januar 2011 in die Dashan Untersuchungshaftanstalt in Qingdao, Provinz Shandong. Am oder um den 26. Februar 2011 herum präsentierte das „Büro 610“ Jiaonan einen formellen Haftbefehl. Die Polizeibeamten gingen zu Frau Zhangs Wohnung und zwangen ihren Sohn, das Dokument zu unterzeichnen.

Frau Zhang Shuhuas Ehemann starb vor vielen Jahren. Heute lebt sie allein mit ihrem Sohn, der die Genesung seine Mutter von schweren Krankheiten erlebte, nachdem sie Falun Dafa zu praktizieren begann. Er unterstützt das Praktizieren seiner Mutter. Er beauftragte einen Anwalt, seine unschuldige Mutter zu verteidigen und die gesetzlichen Rechte seiner Mutter zu schützen.

Am 1. April 2011 stellte der Anwalt einen Antrag, seine Mandantin in der Jiaonan Polizeibehörde zu besuchen. Die Polizeibeamten fragten den Anwalt, ob in solch einem Fall nicht das Einverständnis der örtlichen Justizbehörden erforderlich sei. Der Anwalt verneinte. Die Polizeibeamten baten ihn um eine Kopie seiner Anwaltslizenz und sagten, dass sie ihm in 48 Stunden eine Antwort zukommen lassen würden. Zwei Tage später rief er bei der Polizeibehörde an und erkundigte sich über das Ergebnis. Ihre Antwort war, dass sein Antrag nicht genehmigt werden könne, weil der zuständige Abteilungsleiter nicht anwesend sei.

Mehr als zehn Tage sind inzwischen vergangen. Mit der gleichen Ausrede lehnen die Polizeibeamten der Jiaonan Polizeibehörde den Antrag des Anwaltes ab, seine Mandantin besuchen zu dürfen.