Vorgetäuschte „öffentliche Verhandlung“ in einem Gericht in China (Provinz Jilin)
(Minghui.org) In China werden oft Falun Gong-Praktizierende unrechtmäßig vor Gericht gestellt, wobei weder ihre Familienangehörigen noch ihre Verteidiger daran teilnehmen dürfen. Sie werden festgenommen nur weil sie auf ihrem Glauben bestehen. Um irgendwelche Geständnisse zu erhalten, werden sie körperlich gequält.
Dies erlebten am 11. Oktober 2013 acht Praktizierende im Bezirk Nong’an, Provinz Jilin. Die Gerichtsbehörden füllten den Gerichtssaal mit Mitgliedern der kommunistischen Partei, damit sonst niemand dabei sein kann und um den Anschein zu erwecken, es sei eine öffentliche Verhandlung.
Es handelt sich um Herrn Liu Wei, Frau Zhang Guozhen, Herrn Yang Hongbiao, Herrn Xiu Jixue, Herrn Chang Baojun, Frau Wang Yajuan, Herrn Yang Wenjuan und Herrn Su Xiufu.
Die acht Praktizierenden plädierten auf nicht schuldig. Herr Liu und Frau Zhang warfen der Staatssicherheit vor, durch Folter ein Geständnis von ihnen erpresst zu haben und erklärten, dass die Beweise, die sie dadurch erlangten, ungültig seien.
Familienangehörigen wurde Teilnahme verwehrt
Familienangehörige hatten beim Gericht einen Antrag gestellt, um an der Verhandlung am 8. Oktober 2013 teilnehmen zu können. Guo Qingxi, der stellvertretende Vorsitzende Richter des Strafgerichtshofes, sagte: „Wir werden Sie informieren, wenn der Gerichtstermin feststeht. Wir werden eine Ankündigung verschicken, so dass sie bekommen, was Sie wollen.“
Am Morgen des 11. Oktober erfuhr die Familie jedoch, dass das Gericht eine geheime Anhörung plante. So gingen sie zum Gericht und baten darum, teilnehmen zu dürfen. Guo Qingxi sagte ihnen: „Gehen Sie zur Haupthalle im ersten Stock.“ Als sie dort ankamen, wurde ihnen gesagt: „Das Gericht hat noch nie eine Erlaubnis erteilt, an Gerichtsverhandlungen teilnehmen zu können.“ Danach wurde ihnen gesagt: „Heute Nachmittag gibt es eine offene Gerichtssitzung, kommen Sie dann.“ Doch als sie ankamen, durften sie nicht eintreten, aber der Gerichtssaal war voller Menschen. Die Verhandlung wurde auf Video aufgenommen, um die Menschen zu täuschen und glauben zu lassen, dass dies eine öffentliche Anhörung gewesen war. Die Teilnehmer waren in Wirklichkeit Mitglieder des Komitees für Politik und Recht, Personal der Staatsanwaltschaft und Beamte des Gerichts.
Familien und Anwälten wird ein Jahr vor der Verhandlung Besuch verweigert
Die Praktizierenden waren bereits seit einem Jahr eingesperrt, bevor sie vor Gericht gestellt wurden. Das Justizministerium der Kommunistischen Partei Chinas verweigerte den Familien ihre Besuchsrechte. Die Anwälte reichten durch normale rechtliche Verfahren ein Gesuch ein, um ihre Klienten zu sehen, doch wurde ihnen das ohne Begründung verweigert. Man sagte ihnen: „Dies ist eine Besonderheit der Provinz Jilin.“
100 Polizisten verweigern Großvater den Eintritt
Der 85-jährige Großvater von Herrn Yang Hongbiao sowie andere Familienangehörige forderten, an der Gerichtsverhandlung teilnehmen zu können. 100 Polizisten aus dem Bezirk Nong'an standen vor dem Gerichtssaal, um zu verhindern, dass irgendjemand eintreten kann. So stand der Großvater mit der Familie draußen in der Kälte. Sie hofften, wenigstens einen Blick auf den Enkel werfen zu können.
Praktizierende enthüllen brutale Folter, durch die Geständnisse erpresst wurden
Die acht Praktizierenden betraten am 11. Oktober 2013 gegen 14:00 Uhr den Gerichtssaal. Während des Verhörs erklärten sie ihre Unschuld, ihr Recht auf Glaubensfreiheit und Redefreiheit. Sie beschuldigten Tang Ke, den Hauptmann der Staatssicherheitsabteilung, Wärtern befohlen zu haben, sie brutal zu foltern, um dadurch Geständnisse zu erpressen. Das rechte Schienbein von Herrn Liu Wei wurde dabei gebrochen. Frau Zhang Guozhen bekam Nervennekrose in einem ihrer Beine; das Bein war gequetscht und gebrochen. Später wurde diese Verletzung als Behinderungsgrad 3 bis 4 eingestuft.
Die Anhörung endete in weniger als zwei Stunden, als laut den gesetzlichen Satzungen keinerlei Beweise vorgelegt werden konnten.
Folternachstellung: Gewaltsame Schläge |
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