Richter zu den Falun Gong-Praktizierenden: „Ich kann nicht feststellen, ob Ihre Handlungen ein Verbrechen darstellen.“

(Minghui.org) Drei Falun Gong-Praktizierende wurden vor Kurzem in der Provinz Sichuan vor Gericht gestellt. Sie hatten DVDs verteilt, mit denen sie die Öffentlichkeit über die Verfolgung von Falun Gong durch das kommunistische Regime informierten.

Es handelte sich um Huang Shengkui, Liu Jianping und Liu Guirong. Sie wurden am 3. Dezember 2014 im Gericht Weiyuan in der Stadt Neijiang verhört. Bei dem Verhör blieben die Praktizierenden dabei, dass sie mit der Verteilung der DVDs gegen kein Gesetz verstoßen hätten.

Der Vorsitzende Richter konstatierte zunächst, dass die Zentralregierung im Jahr 1999 Falun Gong als einen „Kult“ bezeichnet habe. Jedoch war er nicht in der Lage, eine Rechtsgrundlage für diese Behauptung vorzulegen, als er von der Verteidigung dazu gedrängt wurde.

Danach fragte der Richter, ob die Praktizierenden eine Lizenz für das Kopieren der DVDs hätten. Die Praktizierenden antworteten, dass diese Frage irrelevant sei, da es sich um keinen kommerziellen Betrieb handele.

Schließlich musste der Richter eingestehen: „Ich kann nicht feststellen, ob Ihre Handlungen ein Verbrechen darstellen. Ich muss Ihren Fall den Stadtregierungsbeamten melden.“ Danach vertagte er die Verhandlung.

Die drei Praktizierenden waren am 5. und 6. Juli 2014 von der Staatssicherheitspolizei festgenommen worden und werden derzeit in der Strafanstalt Weiyuan und Neijiang festgehalten.

Kontaktinformationen zu den Tätern:

Yu Wenlong, Leiter des hiesigen Komitees für Politik und Recht und des Büros 610: 86-832-8236252 (Büro), 86-13808253587 (Mobil)

Li Qingcai, Leiter der Staatssicherheitsabteilung: 86-13990525095 (Mobil)

Zhang Bing, stellvertretender Leiter der Staatssicherheitsabteilung: 86-13696062818 (Mobil)

Huang Chengbing, Präsident des Gerichts Weiyuan: 86-18608328833 (Mobil)