Ein System zur Zerstörung von Geist und Seele – Fallstudie – Die Gehirnwäscheeinrichtung Xinjin (Teil I von III) (Foto)

(Minghui.org) Nachdem die Zwangsarbeitslager angeblich im letzten Jahr in China abgeschafft worden waren, gewann ein anderes System bei der Verfolgung von Falun Gong an Bedeutung: die Gehirnwäscheeinrichtungen. Die willkürliche Natur dieser Einrichtungen – mit weniger verfahrensrechtlichen Anforderungen als die Zwangsarbeitslager oder Untersuchungsgefängnisse – macht sie zu wirkungsvollen Waffen der Partei in ihrem Arsenal zur Verfolgung von Falun Gong.

Diese dreiteilige Serie konzentriert sich auf die Gehirnwäscheeinrichtung Xinjin in der Provinz Sichuan, die auch als Gehirnwäschezentrum Chengdu bekannt ist. Über 1.000 Praktizierende wurden dort seit ihrer Gründung 2003 eingesperrt.

Mindestens sieben Todesfälle und mehrere Fälle von Geistesstörung infolge der dortigen Misshandlungen wurden bestätigt. Die Gehirnwäscheeinrichtung Xinjin ist jedoch nur eine von den 157 bekannten Einrichtungen dieser Art, wie Minghui berichtete. (http://de.minghui.org/artikel/77066.html)

Teil I dieser Serie erklärt, wie sich Gehirnwäscheeinrichtungen in den Gesamtmechanismus der Verfolgung einpassen. Anders als bei der Polizei und den Staatssicherheitsabteilungen, wo die Behörden ungestraft ihre Macht missbrauchen, werden die Gehirnwäscheeinrichtungen eingesetzt, um die Auswirkung der Verfolgung zu maximieren. Die Wärter und Polizisten in diesen Institutionen dürfen die Praktizierenden nach Belieben foltern, ja, sie werden sogar dazu angespornt.

Verfahrenstechnisch benötigen die Behörden so gut wie keine Formulare und Papiere und auch keine Pro-forma-Kontrollzettel oder Rechnungsabschlüsse, um Leute monatelang in diese Einrichtungen zu stecken. Dies macht sie zu einer idealen Möglichkeit, die Verfolgung in einer verstohlenen und willkürlichen Art und Weise durchzuführen, ohne dass Gerichtsverfahren nötig sind.

Darüber hinaus kommen Gehirnwäscheeinrichtungen einem „Vorsystem“ für Gefängnisse und Arbeitslager gleich. Die Angestellten arbeiten mit der Polizei und den Staatssicherheitsabteilungen zusammen, um Beweise zu erfinden, damit die Praktizierenden in Gefängnisse und Arbeitslager geschickt werden können. Ohne Rechtsaufsicht können die Wärter die inhaftierten Praktizierenden auf vielfältige Weise misshandeln.

Nur den eigenen Glauben aufzugeben, genügt jedoch nicht, um schon freigelassen zu werden. Wenn die Angestellten mit den Gehirnwäsche-Ergebnissen bei den „umerzogenen“ Praktizierenden nicht zufrieden sind, dann werden diese erneut einer Folter unterzogen.

Teil II behandelt die Tiefe der Verfolgung. Zu den unmittelbaren Formen der körperlichen Misshandlung und Folter manipuliert die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) noch die Freunde und Familienangehörigen der Praktizierenden, schafft riesigen finanziellen Druck und bedient sich aller zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um den Willen der Praktizierenden zu brechen.

Als der Praktizierende Liu Yingxu eingesperrt wurde, nahmen die Beamten seine Eltern mit in die Gehirnwäscheeinrichtung und behielten sie dort. Sie weigerten sich, Besuche zuzulassen, so lange Herr Liu seinen Glauben nicht aufgeben würde. Außerdem verabreichten die Beamten ihm noch Drogen. Diese systematische Misshandlung, die das Opfer von verschiedenen Seiten her angreift, zielt darauf, den Geist eines Praktizierenden völlig zu zerstören.

Teil III befasst sich mit Erpressung, Folter und anderen Misshandlungen, die in den Gehirnwäscheeinrichtungen auftreten. Die geistige Misshandlung ist oft das Schlimmste, da sie direkt in das Zentrum des Glaubens an Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht eines Praktizierenden trifft. Normalerweise besteht sie aus steigenden Schritten, die zunächst dazu führen sollen, dass man den Glauben aufgibt und bis dahin reichen, dass man die Identität anderer Praktizierender verrät.

I. Zusammenarbeit von Gehirnwäscheeinrichtungen und Polizei

Das Büro 610, sozusagen der „Dachverband“, der einzig und allein die Aufgabe hat, die systematische Verfolgung von Falun Gong zu beaufsichtigen, bedient sich einer zweigleisigen Vorgehensweise bei der Verfolgung: körperliche Brutalität und seelische Folter.

Die Staatssicherheitsabteilung sammelt Informationen und erfindet Beweise, um sicher zu stellen, dass die Praktizierenden in Zwangsarbeitslagern oder Gefängnissen landen, während die Gehirnwäscheeinrichtungen darauf abzielen, die Willenskraft der Praktizierenden zu zerstören.

Es ist allgemein üblich, dass Polizei und Gehirnwäscheeinrichtungen bei der Verfolgung von Falun Gong zusammenarbeiten.

1. Brutalität der Polizei

Folternachstellung: Mit Handschellen hinter dem Rücken gefesselt

Weil Gehirnwäscheeinrichtungen nahezu keinen rechtlichen Einflussfaktoren unterliegen, sind brutale Polizeiverhöre an der Tagesordnung. Herr Jiang Yunhong, ein ehemaliger Ingenieur der Luftkompressorfabrik Chengdu, wurde am 22. Juli 2005 in die Gehirnwäscheeinrichtung Xinjin gebracht. Beamte der Staatssicherheitsabteilung legten ihm Handschellen an und folterten ihn sieben Tage lang, wobei sie ihn die ganze Zeit nicht schlafen ließen. Damit er wach blieb, verprügelten ihn die Wärter ständig, stießen auf ihn ein, kniffen ihn und ohrfeigten ihn mit Holzleisten. Um ihn wiederzubeleben, begossen sie ihn mit Wasser.

Später übernahmen Polizisten der Staatssicherheitsabteilung der städtischen Polizeibehörde Chengdu und des örtlichen Büros 610 die Folter von Herrn Jiang. Seine Arme wurden hinter der Stuhllehne in Handschellen gelegt, die Polizei zerrte ihn an den Haaren nach hinten und trat gleichzeitig auf seine Handschellen. Aufgrund der Schmerzen verlor er mehrmals das Bewusstsein. Seine Handgelenke waren geschwollen und später eiterte das Fleisch an seinen Gelenken.

Herr Zheng Bin, ein Fabrikarbeiter, der 2005 in der Gehirnwäscheeinrichtung Xinjin eingesperrt war, durchlebte eine ähnliche Qual. Als Herr Zheng die Misshandlungen beschrieb, die er durchmachen musste, berichtete er: „Der Polizist leuchtete mir mit einem ganz hellen Licht in die Augen, damit ich nicht einschlief. Jedes Mal, wenn ich meine Augen schloss, machten sie Krach und gossen kaltes Wasser über mich. Sie machten meine Hände hinter dem Stuhl mit Handschellen fest, schlugen auf meinen Kopf, ohrfeigten mein Gesicht und trampelten auf den Handschellen herum. Ein Beamter machte meine Arme in einer unangenehmen Position mit Ketten fest und ich verlor wegen der Schmerzen fast das Bewusstsein.“

2. Angestellte der Gehirnwäscheeinrichtungen unterstützen die Polizei bei der Ergreifung von weiteren Praktizierenden

Die Gehirnwäscheeinrichtung Xinjing befolgt eine Abfolge bei der Inhaftierung und Nötigung von Praktizierenden zur Aufgabe ihres Glaubens. Wenn jemand unter Druck gegen sein Gewissen handelt, wird es für ihn sehr schwer, seinen Widerstand weiterhin aufrecht zu erhalten. Genau da können die Beamten der Staatssicherheitsabteilung leicht eingreifen und Informationen einholen über andere Praktizierende, die sie noch fangen wollen.

Um die Wirkung der Gehirnwäsche zu maximieren, lassen sie selten jemanden gleich frei, nachdem er Falun Gong abgeschworen hat. Stattdessen setzen sie denjenigen unter Druck, damit er andere verrät, oder sie verwenden ihn als Muster, um andere „umzuerziehen“.

Auch wenn ein Praktizierender, nachdem er seinen Glauben aufgegeben hat, freigelassen wird, endet sein Fall nicht damit. Abgelegte Bekenntnisse werden als Beweise benutzt, mit denen die Polizei diese Person erneut in Gehirnwäscheeinrichtungen oder woanders hin bringen kann.

3. Angestellte von Gehirnwäscheeinrichtungen und Polizisten bedrohen gemeinsam Praktizierende

Normalerweise hat die Polizei nur ganz geringfügige Beweise zur Verurteilung, wenn die Praktizierenden in die Gehirnwäscheeinrichtung Xinjin gebracht werden. Wenn sie dort ankommen, dann veranstalten die Beamten und Wärter dort gewöhnlich zahlreiche „Gespräche“ mit ihnen. Dazu gehört, dass sie ihnen mit langfristigen Gefängnisstrafen drohen und behaupten, sie könnten diesem Schicksal entrinnen, wenn sie auf die Forderungen der Beamten eingehen.

4. „Du wirst erst freigelassen, wenn du deinen Glauben aufgibst“

Die Praktizierenden, die in die Gehirnwäscheeinrichtung Xinjin gebracht werden, werden von der Außenwelt isoliert. Das ist der erste Schritt, um ihren Willen zu brechen.

Jeder Praktizierende wird in einen kleinen Raum gesperrt, wo ihn zwei Wärter Tag und Nacht überwachen. Sie haben keine Möglichkeit, mit der Außenwelt Kontakt aufzunehmen, sie können nur mit diesen beiden Bewachern reden.

Die beiden Angestellten werfen ihnen wohlüberlegt von Zeit zu Zeit kleine Informationshappen hin. Die Praktizierenden sollen Angst vor sich selbst bekommen oder sich um Familienangehörige Sorgen machen. Die Informationen, die während der Rund-um-die-Uhr-Überwachung über die Praktizierenden gesammelt werden, werden oft gegen sie verwendet.

Die ganze Zeit über wird ein Schlüsselsignal übermittelt: „Du wirst erst freigelassen, wenn du deinen Glauben aufgibst“.

Diese Umgebung der Unterdrückung und Isolierung erzeugt einen riesigen Druck auf den Praktizierenden.

5. Ständiger Krach und Propaganda untergräbt Willenskraft

Eine weitere Taktik besteht darin, ständig lauten Krach und KPCh-Propaganda vorzuspielen.

Außer den drei Betten, Stühlen und einem Regal gibt es kaum noch Platz in diesen Zellen, in denen die Praktizierenden eingesperrt sind. Sie werden gezwungen, mehrere Stunden hintereinander verleumdende Fernsehsendungen in einer ungeheuren Lautstärke anzuschauen. In diesem engen Quartier mit den Betten gibt es kein Entkommen, beständig von der Propaganda beschossen zu werden, nicht einmal nachts kann man ruhig schlafen. Nach einiger Zeit dieser Behandlung zeigen sich bei einigen Praktizierenden Anzeichen von Schwindel und langsamer werdender Reaktion.

Die eingesperrten Praktizierenden werden bei der Gehirnwäsche als „Schüler“ bezeichnet, die eine „Erziehung“ erhalten.

Es gibt auch noch andere Vorgehensweisen, bei denen die Praktizierenden davon abgehalten werden, ihre Augen zu schließen und verschiedene Arten öffentlicher Demütigung angewendet werden. Einzelne Gehirnwäschemethoden werden in Zusammenarbeit mit der Polizei auf der Grundlage dessen entwickelt, was sie über die inhaftierten Praktizierenden wissen und erfahren.

(Fortsetzung folgt)