Anwalt: „Es ist völlig falsch, Falun Gong zu verfolgen!”(Provinz Henan)
(Minghui.org) Am 24. Januar 2014 fand vor dem Bezirksgericht Heshan, Provinz Henan, ein Prozess gegen einen Falun Gong-Praktizierenden statt. Wang Kuangshen aus der Stadt Hebi, ein Angestellter der Minenabteilung Nr. 9 der Firma Hemei, einer Niederlassung der Kohle und Chemie Gruppe Henan, hatte bereits ein Jahr lang in Untersuchungshaft gesessen. Seit seiner Verhaftung am 29. November 2012 hatten mehr als 500 Bewohner eine Petition unterschrieben, in der sie seine Freilassung forderten. Trotz Drohungen und Druck von der Polizei hatten Wangs Familienangehörige einen Anwalt zu seiner Verteidigung angestellt.
Das Gerichtsverfahren: Anwalt erhebt Einspruch gegen vorgelegte „Beweise“
Sobald das Verfahren begonnen hatte, realisierte der Anwalt, dass der Staatsanwalt nicht in der Lage war, die erforderlichen Dokumente vorzulegen. Es gab keine Zeugen und die einzigen vorgelegten „Beweise“ waren ein paar Fotos, geschriebene Bezeugungen und ein Echtheitszertifikat, ausgestellt von der Polizei, das eine Liste von Dingen bestätigte, die aus dem Haus von Herrn Wang konfisziert worden waren. Trotzdem durfte der Staatsanwalt fortfahren.
Der Anwalt erhob gegen die Zulassung solcher „Beweise“ Einspruch ein, da es den Polizeibehörden von Gesetz wegen verboten ist, jeglichen physischen Beweis, präsentiert durch den Staatsanwalt, zu bestätigen. Auch argumentierte er, dass die aktuellen Beweise vom Gericht vor der Anhörung hätten präsentiert werden sollen, wie vom Gesetz gefordert.
Trotz ständiger Unterbrechungen durch die Vorsitzende Richterin Li Guihong schaffte es der Anwalt Wang Yajun aus Peking dennoch, ein überzeugendes Argument als Unterstützung für seinen Klienten vorzubringen.
Als der Staatsanwalt den Angeklagten wegen Aktivitäten gegen die Regierung beschuldigte, schoss der Anwalt zurück: „Zunächst einmal ist es völlig falsch, Falun Gong zu verfolgen. Die Bemühungen meines Klienten zielen darauf ab, die Fehler der Regierung zu korrigieren und sollten als ´patriotisch` angesehen werden!“
Der Anwalt protestierte als die Vorsitzende Richterin Li Guihong wiederholt versuchte, ihn zu hindern, Falun Gong zu erwähnen und fragte sie, warum sie behaupten würde, diese Sache sei „irrelevant“. Er erinnerte sie, dass er jedes Recht habe, die grundlosen Anschuldigungen gegen seinen Klienten durch den Staatsanwalt zu widerlegen.
In seiner Abschlussrede betonte der Anwalt erneut, dass sein Klient nichts Falsches getan habe und dass der Besitz von Büchern und Materialien über Falun Gong kein Gesetz verletze.
Herr Wang Kuangsheng sagte für sich selbst aus und plädierte auf nicht schuldig. Er sprach über die gesundheitlichen Vorteile, die er durch das Praktizieren von Falun Gong gewonnen hatte und berichtete von seiner misslichen Lage, in die er durch die Staatssicherheitsbeamten geraten war. Er wiederholte sein Recht auf Glaubensfreiheit und sein Recht, sich selbst zu verteidigen, wenn ihm Unrecht getan werde.
Nachdem der Richter das Verfahren ohne Urteil vertagt hatte, versprachen Wangs Familienangehörige, für sein Recht auf Glaubensfreiheit zu kämpfen. Sie waren empört dass er nicht wie erhofft freigesprochen worden war und bekundeten, dass sie ihre Bemühungen, Gerechtigkeit für ihn zu erreichen, fortführen würden.
Die Polizei versucht, den Anwalt und seine Familie vom Besuch der Verhandlung abzuhalten
Am Tag des Verfahrens blockierte die Polizei beide Enden der Hauptstraße, die zum Gerichtsgebäude führen und erlaubte keinem Auto zu passieren. Sogar das Auto des Anwalts Wang Yajun wurde am Kontrollpunkt aufgehalten. Die Polizisten wollten jeden Insassen des Autos durchsuchen, doch Wang verweigerte die Zustimmung und warnte sie, dass er Beschwerde beim Amt für öffentliche Sicherheit in der Provinz Henan einlegen würde. Die Polizisten wollten nicht abrücken und auch nicht nachgeben. So ging es zwanzig Minuten lang hin und her, bis der Präsident des Gerichts herauskam und ihn einließ.
Wang Kuangshengs Frau musste ebenfalls mit der Polizei verhandeln, die sie ursprünglich nicht in den Gerichtssaal lassen wollte, auch nicht nachdem sie ihren Ausweis gezeigt hatte. Zum Schluss durften Frau Wang und fünf andere Familienangehörige hinein.
Als sich der Anwalt und die Familie niedersetzten, bemerkten sie, dass nur sieben Pätze frei waren, alle anderen waren von Justizpersonal besetzt, einschließlich dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten des Gerichts.
Stasi-Beamter bedrohte die Familie
Während des Verfahrens identifizierte Wang Kuangsheng Direktor Zhang Mancang von der Staatssicherheitsabteilung als die Person, die hauptsächlich für seine Verfolgung verantwortlich war.
Als Herr Wang eingesperrt war, hatte Zhang gedroht, seine Frau und sein Kind zu verhaften, um ihn damit zu zwingen, vorgefertigte Abschriften eines Verhörs zu unterschreiben. Zhang warf auch mit brennenden Zigaretten nach Herrn Wang.
Vor dem Verfahren warnten Zhang und andere Beamte Wangs Frau wiederholt, keinen Anwalt zu beauftragen und drohten sie zu verhaften, wenn sie ihre Warnungen missachte.
Am Tag des Verfahrens, als Wangs Frau versuchte, vor dem Gerichtssaal als Beweis ein Foto von Zhang zu machen, drohte er ihr erneut: „Haben Sie nicht schon genug Probleme?“
Sie konterte: „Sie sind für alle unsere Qualen verantwortlich. Sie und ihr Team haben unserer Familie solche Kopfschmerzen bereitet.“ Zhang war sprachlos und ging rasch weg.
Im Vorfeld des Prozesses
Aufgrund von „unzureichenden Beweisen“ hatten das Bezirksgericht Heshan und die Staatsanwaltschaft von Heshan den Fall Wang ursprünglich abgelehnt und gaben ihn an die Polizeibehörde des Bezirks Heshan zurück. Ein für 16. Oktober 2013 angesetztes Verfahren wurde aus unbekannten Gründen abgesagt. Danach fabrizierte die Polizei weitere Beweise und so wurde Herr Wang dann im Januar vor Gericht gestellt.
Kontaktinformationen von Richterin Li und Direktor Zhang:
Li Guihong (李桂红), Vorsitzende Richterin des Bezirksgerichts Heshan: +86-392-2313151 (Büro) Zhang Mancang (张满仓), Direktor der Staatssicherheitsabteilung der Polizeibehörde der Stadt Hebi: +86-18939289293 (Mobil)
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