Behörden behindern die Bemühungen eines Mannes, Hafturlaub für seine kranke Frau zu sichern

(Minghui.org) Die Falun Gong-Praktizierende Gao Chunmin ist seit fast sechs Monaten eingesperrt. Als ihr Mann versuchte, etwas über ihren Fall ausfindig zu machen und sie zur medizinischen Behandlung freizubekommen, bereiteten ihm die Staatsanwaltschaft und die Polizei Probleme.

Frau Gao und drei andere Praktizierende waren am 9. Juni 2014 in Peking festgenommen worden, als sie einen Krebspatienten besuchen wollten.

Die Polizei versuchte, Beweise zu fabrizieren, um sie des „organisierten Verbrechens“ anzuzeigen. Gaos Mann schickte einen Beschwerdebrief an die Abteilung Nr. 1 der Staatsanwaltschaft in Peking. Am 1. September ging er zum Petitionsbüro der Abteilung Nr. 1, um sie dringend aufzufordern, die Angelegenheit zu untersuchen. Sie ließen jedoch nie etwas von sich hören.

Am 31. Oktober gab die Staatsanwaltschaft des Bezirks Haidian den Fall zur „weiteren Untersuchung“ zurück an die Polizei.

Im August rief Frau Gao ihren Mann an und erklärte ihm, dass mit ihr etwas nicht stimmte. Ihr Mann engagierte einen Anwalt, der herausfand, dass sie eine Gallenblasenentzündung hatte. Er versuchte daraufhin, sie gegen Kaution freizubekommen. Doch das gelang nicht.

Nachdem man Gaos Mann informiert hatte, dass ihr Fall an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Haidian in Peking übergeben würde, ging er im September mehrmals dorthin, um nachzusehen. Doch jedes Mal weigerten sich die Mitarbeiter, für ihn nachzuschauen und meinten, sie könnten den Fall nicht finden.

Am 29. September ging Frau Gaos Mann erneut hin und bat um Hafturlaub für seine Frau. Er ließ die Mitarbeiter auch wissen, dass er seine Frau vor Gericht verteidigen würde. Die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft sagten, dafür benötige er die Zustimmung seiner Frau. Er rief ihren Anwalt an. Der meinte, als ihr Mann benötige er ihre Zustimmung für ihre Verteidigung nicht.

Dann bat er, die Dokumente ihres Falles einsehen zu dürfen. Die Mitarbeiter erklärten ihm, dass sie den Fall zwar erhalten hätten, die Staatsanwaltschaft in Peking jedoch keine offizielle Übergabe gemacht habe, weshalb sie den Fall nicht dem Staatsanwalt übergeben könnten. Das bedeute, dass die Dokumente nicht erhältlich seien. Am Nachmittag überprüfte er das bei der Abteilung Nr. 1 und man erklärte ihm, dass die Dokumente am 17. September an die Staatsanwaltschaft Haidian übergeben worden seien.

Am 12. November rief er im Untersuchungsgefängnis Haidian an. Er wollte wissen, wie es seiner Frau ginge. Man erklärte ihm, dass ihr erlaubt worden sei, ihm über ihren Zustand zu schreiben, aber er hatte keinen Brief erhalten. Auch wurde ihm erklärt, dass das Untersuchungsgefängnis sie ins Krankenhaus bringen würde.

Mehrere Tage später rief ihn das Untersuchungsgefängnis an und berichtete, dass Frau Gao einen 10 Millimeter großen Gallenstein, eine Zyste auf ihrer Gallenblase und einen Bandscheibenvorfall habe. Doch keine dieser Leiden reiche für eine Haftunterbrechung zur Behandlung aus. Deshalb würden sie sie nicht gehen lassen.

Besorgt um seine Frau ging er zur Staatsanwaltschaft um sie gegen Kaution freizubekommen. Der Staatsanwalt Wu Yude erklärte ihm, dass ihr Fall immer noch in den Händen der Polizeibehörde sei. Als er dorthin ging, erklärte man ihm, dass die Staatsanwaltschaft zuständig sei.

An der Verfolgung beteiligte Parteien:Staatsanwaltschaft Haidian: +86-10-82587572 (Büro), +86-10-82587573 (Büro)Staatsanwalt Wu Yude: +86-10-59554576 (Büro)Untersuchungsgefängnis Haidian: +86-10-82587110 (Büro)