Verhandlung gegen drei Falun Gong-Praktizierende wird mit falschen Beweisen geführt

(Minghui.org) Das Bezirksgericht Xinshi in der Stadt Urumqi in Xinjiang stellte am 10. April 2015 drei Falun Gong-Praktizierende vor Gericht. Eine der drei Angeklagten, Frau Pan Xiuhan, nahm einen Anwalt zu ihrer Verteidigung. Der Anwalt namens Wang Quanzhang argumentierte, dass die Praktizierenden unschuldig seien und die Verfolgung von Falun Gong illegal sei.

Verwendung falscher Beweise

Der Staatsanwalt behauptete, dass Frau Pan Xiuhan, Herr Wang Shilian und ein Praktizierender namens Kong Quige, der im Oktober 2014 verstorben war, im Januar und im April 2014 Druckerpapier gekauft und damit Informationsmaterial über Falun Gong in einem Wohnbungalow hergestellt hätten.

Der Fall gegen die Praktizierenden wies lauter Lücken auf.

Als erstes war der Bungalow, auf den sich die Richter bezogen, in Wirklichkeit bereits viele Jahre zuvor niedergerissen worden.

Noch bezeichnender war Frau Pans Aussage, dass sie vor ihrem Erscheinen vor Gericht weder mit Herrn Wang Shilian noch mit der dritten Praktizierenden dieser Verhandlung, Frau Cui Demei, in irgendeiner Form Kontakt gehabt hatte.

Anwalt Wang forderte, dass die drei Praktizierenden zum Richter nach vorne gerufen werden sollten. Die Richter lehnten diese Forderung jedoch ab und behaupteten, dass „die drei Personen keine Beziehung zueinander“ hätten. Das wiederum wirft die Frage auf: „Warum hatten dann die Richter den Beweis akzeptiert, dass die drei ‚zusammenarbeiten‘?“

Der Anwalt zweifelte die Erklärung des Obersten Gerichts und des Obersten Staatsanwalts an, dass es sich nach Artikel 300 des chinesischen Strafgesetzbuches um eine Unterminierung der Durchsetzung der staatlichen Gesetze und administrativen Regelungen handelt. Daraufhin ließ Hauptrichter Huang Yongqi den Anwalt aus dem Gerichtssaal entfernen. Später rief er ihn jedoch wieder zurück.

Der Richter sagte zu Anwalt Wang: „Bitte sprechen Sie nicht über Dinge, die sich meiner Kontrolle entziehen.“

Die Verhandlung dauerte den ganzen Tag. Das Ergebnis ist noch nicht bekannt.

Informationen über die Angeklagten

Die Verhandlung fand gegen folgende Praktizierende statt: Frau Pan Xiuhua, Herr Wang Shilian und seine Ehefrau Cui Demei.

Frau Pan ist Jahrgang 1954. Sie stammt aus der Stadt Urumqi. Sie wurde viele Male rechtswidrig festgenommen, weil sie Falun Gong praktiziert. Ihre jüngste Festnahme fand am 8. Juni 2014 statt. Seitdem ist sie eingesperrt. Sie war im November 2010 zu eineinhalb Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden und im Juni 2007 zu einer dreijährigen Haftstrafe.

Herr Wang ist Jahrgang 1954. Er lebte in der Stadt Urumqi. Er war vor seiner Pensionierung Zugführer. Er wurde am 28. Juni 2014 festgenommen und befindet sich seitdem in Haft.

Frau Cui, seine Ehefrau ist Jahrgang 1954. Sie lebte in der Stadt Urumqi und war vor ihrer Pensionierung in der Textilfabrik Nr. 7 beschäftigt. Sie wurde am gleichen Tag wie ihr Ehemann festgenommen und inhaftiert.

An der Verfolgung dieser drei Praktizierenden beteiligte Parteien:

Zhang Yan, Hauptrichter am Bezirksgericht Xinshi in der Stadt Urumqi: +86-18997995677 (mobil)Zhou Dong, Sekretär des Bezirksgerichts Xinshi in der Stadt Urumqi:+86- 18999906711 (mobil)Gao Fangwei, Sekretär der Bezirksstaatsanwaltschaft Xinshi: +86-13709916777 (mobil).

Für Informationen über weitere Personen und Einrichtungen, die an der Verfolgung beteiligt sind, lesen Sie bitte den chinesischen Originalartikel.

Früherer Bericht: Drei 61-jährige Praktizierende mit Gerichtsverhandlung im Bezirksgericht Xinshi in Xinjiang konfrontiert (de.minghui.org/html/articles/2015/4/19/114284.html)