Gemüsebauer stirbt unter mysteriösen Umständen in Gefängnishaft

(Minghui.org) Zou Yunzhu aus der Stadt Guang`an, Provinz Sichuan verstarb völlig unerwartet am 11. Mai 2015. Er war zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er die Verfolgung von Falun Gong aufgezeigt hatte.

Ohne eine Obduktion durchzuführen, behauptete das Gefängnis Jiazhou, dass Herr Zou an einem Herzinfarkt gestorben sei. Dem widersprach, dass der Gemüsebauer bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Herzprobleme gehabt und 20 Tage zuvor bei einem Telefonat mit seiner Familie noch bei guter Gesundheit gewesen war.

Im selben Gefängnis war schon einmal ein Falun Gong-Praktizierender eines mysteriösen, plötzlichen Todes gestorben. Ungefähr zur selben Zeit von Herrn Zous Tod zeigten sich bei Professor Li Yanjun, einem anderen dort inhaftierten Praktizierenden, Symptome von Vergiftung, wie an seinen dunkel verfärbten Zähne zu erkennen war.

Angesichts der bekannten Fakten über die Behandlung von Praktizierenden in diesem Gefängnis vermutete Herrn Zous Familie ein kriminelles Vorgehen seitens der Wärter und befragte die Gefängnisführung, ob es eine besondere Misshandlung gegeben habe, die zu Herrn Zous vorzeitigem Tod geführt habe. Doch die Fragen der Familie blieben bis zum Tag dieses Berichts unbeantwortet.

Familie durfte ihn kein letztes Mal sehen

Herr Zou litt einst an Arthritis und Leberkrebs. Beides verschwand 1999, nachdem er sechs Monate lang Falun Gong praktiziert hatte. In dieser gewonnenen Lebenszeit nutzte er jede Gelegenheit, um seinen Mitmenschen zu erklären, wie falsch die Verfolgung von Falun Gong ist. Aus diesem Grund wurde Herr Zou am 31. Oktober 2012 verhaftet und sein Haus durchsucht.

Ohne das Wissen seiner Familie verurteilte das örtliche Gericht Herrn Zou anschließend zu dreieinhalb Jahren. Als seine Familie einen Anwalt engagierte, um in Berufung zu gehen, wurde sie von den Gerichtsmitarbeitern bedroht. Das örtliche Mittlere Gericht behielt das unrechtmäßige Urteil bei und sperrte Herrn Zhou in das Gefängnis Jiazhou.

Am Tag vor seinem Tod erhielt seine Familie einen Anruf vom Gefängnis, in dem sie darüber informiert wurde, dass Herr Zou in die Notaufnahme in ein Krankenhaus in etwa 100 Meilen Entfernung gebracht worden sei. Da der 10. Mai ein Sonntag war, konnten die Angehörigen bei der örtlichen Regierung keinen Besuch beantragen, wie das Gefängnis es fordert. Als sie am nächsten Tag erneut eine Nachricht vom Gefängnis erhielten, war Herr Zhou bereits verstorben.

Die Familie eilte am Nachmittag des nächsten Tages ins Krankenhaus, nur um zu erfahren, dass Herrn Zous Leichnam in die Leichenhalle gebracht worden war. Obwohl sie den Leichnam später sahen, zeigte man ihnen keinen Autopsiebericht und sie bekamen auch keine Antworten auf ihren Verdacht, dass Herr Zou eines unnatürlichen Todes gestorben war.

Früherer Bericht:

Gericht bedroht Familie, weil sie einen Verteidiger beauftragtehttp://de.minghui.org/html/articles/2013/8/10/74917.html