Provinz Gansu: Durch Folter behinderte Frau unrechtmäßig vor Gericht gestellt
(Minghui.org) Die Falun Gong-Praktizierende Duan Xiaoyan wurde am 16. August 2016 unrechtmäßig vor Gericht gestellt. Obwohl Duan aufgrund der erlittenen Folter von der Hüfte an gelähmt war und sich in schlechtem Gesundheitszustand befand, fand die Verhandlung statt. Es handelte sich um das Gericht des Bezirks Qingcheng der Stadt Qingyang.
Am Tag der Verhandlung waren viele Polizisten anwesend. Man erlaubte mehr als 6 Agenten der Staatsicherheit, an der Verhandlung teilzunehmen. Von Duans Angehörigen durften dahingegen nur zwei Personen teilnehmen.
Duans Anwalt Wang Haijun fragte den Richter während der Verhandlung, warum er und seine Mandantin nicht drei Tage vor der Verhandlung von dem Termin informiert worden seien, wie es das Gesetz vorschreibe. Der Richter blieb die Antwort jedoch schuldig.
Der Richter unterbrach den Anwalt während der Verhandlung mehrfach und lehnte es ab, die Verhandlung auf Mandarin-Chinesisch zu führen, wodurch es für den Anwalt schwer wurde, den Richter zu verstehen. Der Richter kritisierte Duan während ihrer Aussage mehrmals [zum Verständnis: „Kritisieren“ ist ein Ausdruck aus der Kulturrevolution. Während dieser Zeit wurden Klassenfeine üblicherweise öffentlich kritisiert und an den Pranger gestellt].
Da der Richter Duan ihre verfassungsmäßigen Rechte nicht gewähren wollte, forderte Anwalt Wang die Auswechslung des Richters. Das Gericht vertagte die Verhandlung daraufhin für 30 Minuten, lehnte jedoch den Antrag des Anwalts ab.
Anwalt belästigt
Mehrere Personen vom Politikbüro der Provinz Gansu und dem Büro 610 versuchten Druck auf Anwalt Wang auszuüben, um ihn dazu zu bringen, den Fall niederzulegen. Sie drohten ihm auch negative Konsequenzen an, sollte er während der Verhandlung über die spirituelle Einstellung seiner Mandantin sprechen.
Hintergrund
Duan hatte im Juni 2015 eine Strafanzeige gegen den Ex-Chef des kommunistischen Regimes, Jiang Zemin, eingereicht. Jiang hatte 1999 die Verfolgung von Falun Gong initiiert. Sie wurde daraufhin im Juli 2015 zusammen mit anderen Praktizierenden von mehreren Polzisten verhaftet. Es handelte sich um Polizisten des Politikbüros der Stadt Xian, dem Büro 610, der Polizeibehörde des Bezirks Gaoxin und der Polizeibehörde des Bezirks Changan.
Duan hatte die erlittene Verfolgung [in der Strafanzeige] detailliert beschreiben: „Man schockte mich innerhalb eines Monats vier Mal mit Elektrostäben und zwar an meinem Kopf, Rücken und meinen Beinen. Mein Rücken und mein Gesicht waren mit Brandwunden übersäht. Eine gelbe Flüssigkeit sickerte aus den Blasen, ich fühlte mich taub und meine Gliedmaßen waren schwach. Es fiel mir schwer zu gehen und manchmal schaffte ich es nicht, aufzustehen.“
Vor der Verhaftung im Jahr 2015 war Duan mehrfach verhaftet und ins Arbeitslager gebracht worden, weil sie Falun Gong praktiziert. Man hatte sie zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt, die sie im Gefängnis Qinghai ableisten musste. Dort wurde sie brutal gefoltert, beispielsweise traktierte man sie mit Elektroschockern. Sie erlitt dabei eine bleibende Behinderung: Sie ist seitdem von der Hüfte abwärts gelähmt. Näheres dazu finden sie hier: http://de.minghui.org/html/articles/2011/8/17/65873.html
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