Chongqing, China: Staatsanwalt gibt zu: Wir haben keinen Beweis, dass Falun Gong eine Sekte ist

(Minghui.org) Staatsanwalt gibt zu: „Wir haben keinen Beweis und finden auch keine Erklärung, die besagt, dass Falun Gong eine Sekte ist.“ Diese Aussage ist öffentlich bei einer Gerichtsverhandlung erfolgt, wurde aufgezeichnet und unterschrieben. Damit ist erstmalig in der Öffentlichkeit zigtausenden Verurteilungen von Falun Gong-Praktizierenden ihre rechtliche Grundlage abgesprochen worden.

Wie kam es zu dieser Aussage?

Ein Einwohner von Chongqing stand das zweite Mal vor Gericht unter der Anklage „Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzug zu unterminieren“. Dieser Paragraph 300 des chinesischen Starfgesetzbuches wird vom kommunistischen Regime Chinas oft benutzt, um Falun Gong-Praktizierende zu verleumden und ins Gefängnis zu bringen.

Zhang Jun war am 24. Mai 2016 verhaftet worden, weil er sich mit anderen über Falun Gong unterhalten hatte. Sein Anwalt erklärte, dass kein Gesetz Falun Gong kriminalisiere und dass sein Klient niemals für die Ausübung seines von der Verfassung garantierten Rechts auf Glaubensfreiheit angeklagt hätte werden dürfen.

Der Staatsanwalt konnte nicht angeben, welches Gesetz Zhang verletzt haben soll. Schließlich gab er zu: „Wir haben keinen Beweis und finden auch keine Erklärung, die besagt, dass Falun Gong eine Sekte ist.“ Diese Aussage des Staatsanwalts wurde im Gerichtsverfahren aufgezeichnet und trägt seine Unterschrift.

Die vorhergehenden Anhörungen

Das erste Mal stand Zhang am 26. Oktober vor Gericht. Damals legte genau dieser besagte Staatsanwalt nur einige Fotos der angeblichen Beweise vor. Er hatte keine realen Gegenstände als Beweise vorliegen, so wie vom Gesetz gefordert. Aufgrund des Protestes des Anwalts beendete der Richter daraufhin die Anhörung.

Bei der zweiten Anhörung am 23. Dezember legte der Staatsanwalt einige Gegenstände vor, die im Anschluss an Zhangs Verhaftung beschlagnahmt worden waren. Der Anwalt argumentierte, dass das Gesetz vorschreibe, dass SD-Karten und USB-Sticks nicht als Beweis genommen werden dürfen, weil ihr Inhalt leicht gefälscht werden könne. Auch wies er darauf hin, dass die beschlagnahmten Materialien mit Informationen über Falun Gong keinem Einzelnen und auch der Gesellschaft im Großen keinen Schaden zufügt hätten, geschweige denn den Gesetzesvollzug untergraben würden.

Daher forderte der Anwalt Freispruch für seinen Klienten. Der Richter jedoch vertagte die Anhörung ohne Urteilsspruch.

Zhang hatte vor einem Jahr begonnen, Falun Gong zu praktizieren. Aktuell befindet er sich weiterhin im Untersuchungsgefängnis des Bezirks Ba`nan.