Voreingenommener Richter verhandelt den Fall der Praktizierenden Ding Qingyan und Pei Zhonghua
(Minghui.org) Ding Qingyan und Pei Zhonghua wurden am 23. Mai 2016 vor das Kreisgericht Suizhong gestellt. Die Verwandten der beiden Männer durften der Verhandlung nicht beiwohnen. Der Richter verletzten während der gesamten Verhandlung ständig die Gerichtsregularien.
Die beiden Praktizierenden waren am 14. Januar 2016 festgenommen worden. Pei hatte man einige Tage später auf Kaution freigelassen. Ding dagegen blieb mehr als fünf Monate lang eingesperrt.
Als Beweis für ein Vergehen der beiden wurde der Staatsanwaltschaft übergeben, dass die Praktizierenden Strafanzeigen gegen Jiang Zemin, den früheren chinesischen Staatschef, erstattet sowie sieben Transparente über Falun Gong in Besitz hatten.
„Es ist sehr eigenartig, dass dieser Fall zu Protokoll genommen wurde“, sagte der Verteidiger der Angeklagten. Der Anwalt hatte zuvor bei Gericht und bei der Staatsanwaltschaft beantragt, dass die Klage abgewiesen werden solle, jedoch keine Antwort darauf erhalten.
Die Öffentlichkeit wird ausgesperrt
Die Gerichtsvertreter hatten die Verhandlung für den 23. Mai angesetzt. Als die Angehörigen der Angeklagten an diesem Tag das Gericht betraten, sagte Wang Baomin, der Direktor der Staatssicherheitsabteilung, zu ihnen, dass sie das Gericht verlassen müssten und später zurückkehren sollten. Danach durften die Angehörigen das Gebäude jedoch nicht wieder betreten.
Peis Sohn und Schwiegertochter sowie Dings Frau, Tochter und Schwiegersohn durften der Verhandlung nicht beiwohnen. Dings Tochter und die anderen Verwandten fragten Wang, warum sie das Gebäude nicht mehr betreten durften. Die Gerichtsbevollmächtigten und die Vertreter der Staatssicherheitsabteilung gaben darauf keine Antwort. Wang filmte jeden, der sich im Gerichtsgebäude und außerhalb des Gerichtsgebäudes aufhielt.
Nötigung der Angeklagten
Die zwei Anwälte plädierten auf nicht schuldig für die beiden Praktizierenden. Der Hauptrichter Li Yuntao sagte nichts, während Richter Guan Shusen während des Verfahrens sprach. Von ihm ist bekannt, dass er in der Vergangenheit über 20 Falun Gong-Praktizierende verurteilt hat.
Die Anwälte sagten, dass die Bücher über Falun Gong und die Fotos von Herrn Li Hongzhi nicht als Beweise betrachtet werden sollten. Sie wiesen darauf hin, dass sie das Gleiche seien wie die Bibel für die Christen und die Schriften Buddhas für die Buddhisten.
In Bezug auf die Transparente mit Aufschriften über die Verfolgung von Falun Gong sagte einer der Verteidiger: „Polizisten haben diese Leute so sehr verprügelt, dass sie daran starben. Schauen Sie sich Gao Rongrong an, die bis zu so einem Grad verprügelt wurde. Sie sollten diesen Fall untersuchen lassen.“ Daraufhin wurde der Anwalt von einem Gerichtsdiener am Weitersprechen gehindert.
Rechtswidriges Vorgehen bei Gericht
Der Anwalt wies auch darauf hin, dass der Richter die Verwandten der Angeklagten vor der Verhandlung aufgefordert habe, den Anwälten das Mandat zu entziehen. Das sei rechtswidrig. Außerdem hätten Bevollmächtigte der Staatssicherheitsabteilung gefordert, dass Ding eine Garantieerklärung unterschreiben solle, mit der er Falun Gong abschwören sollte. Sie hatten behauptet, dass er freigelassen würde, wenn er dies täte. Der Anwalt sagte, dass dies Nötigung des Angeklagten sei, was eine Verletzung der Gerichtsregularien darstellt.
In Bezug auf die Strafanzeige gegen Jiang Zemin erklärte der Anwalt: „Die Strafanzeige wurde an das Oberste Volksgericht und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft geschickt. Die örtliche Staatssicherheitsabteilung betrachtet die Strafanzeige als rechtswidrig, aber wird sie auch von den beiden höchsten Gerichtbehörden als rechtswidrig betrachtet?“
Im Weiteren Verlauf wurden die Anwälte bei der Verteidigung ihrer Mandanten gehindert. Außerdem wurde ihnen angedroht, dass sie von der Polizei aus dem Gericht geworfen würden.
Richter Guan erlaubte nicht, Pei für sich selbst sprechen zu lassen. Nach zwei Stunden erklärte er, dass die Verhandlung vertagt werde. Während der gesamten Verhandlung verletzte er ständig die Gerichtsregularien. Er unterbrach und stoppte die Erklärungen der Anwälte und nahm den Angeklagten ihr Recht, für sich selbst zu sprechen.
Nach den derzeitig geltenden Vorschriften sollen Gerichtsfälle – mit Ausnahme von Fällen, die mit Regierungsgeheimnissen oder Intimitäten zu tun haben – öffentlich verhandelt werden. Der Besuch dieser Verhandlungen darf nicht beschränkt werden.
An der Verfolgung von Ding und Pei beteiligt
Komitee für Politik und Recht des Kreises Suizhong:
Liu Zhou, KPCh-Sekretär: +86-429-6138955 (Büro), +86-13709897111 (mobil), +86-429-2316666 (privat);
Kreisgericht Suizhong:
Direktor des Kreisgerichts Suizhong: Cao Haiying
Verantwortliche Person: Guan Shusen
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