Ein Sieg für die Glaubensfreiheit: Anklage gegen zwei Falun-Dafa-Praktizierende fallengelassen

(Minghui.org) Im August 2016 nahm die Polizei die beiden Frauen Wang Yu und Yang Aiping aus der Stadt Dandong fest, weil sie Textnachrichten über die Verfolgung von Falun Gong verschickt hatten.

Die beiden wurden eingesperrt und Anfang 2017 unter die Anklage „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“ [1] gestellt.

Die lokale Staatsanwaltschaft hat die Anklagen jedoch vor kurzem fallengelassen und die beiden Praktizierenden freigelassen.

Zuvor hatte die Polizeibehörde von ihren Angehörigen noch eine Kaution verlangt. Yangs Familie hatte sich jedoch geweigert, sie zu zahlen. Sie hatte darauf hingewiesen, dass die Polizei ihren Fehler zugeben und Yang für die 16 Monate Haft entschädigen sollte, da die Anklage fallengelassen worden sei. Später fuhren die Polizisten sie nach Hause.

Nach Yangs Festnahme im letzten Jahr hatten die Angehörigen der Praktizierenden immer wieder die Behörden kontaktiert und ihre Freilassung gefordert. Die Familie wurde zwischen Staatsanwalt und Richter hin- und hergeschickt. Die Polizei versuchte sogar, die Angehörigen mit Drohungen zum Schweigen zu bringen. Sie erklärte Yangs Familie, dass Wangs Verwandte das Verbrechen in ihrem Namen zugegeben habe, um eine geringere Strafe zu erhalten. In Wirklichkeit hatte jedoch Wangs Familie eine Beschwerde gegen die Polizei und Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Zhenxing eingereicht, weil diese ihre Macht für persönliche Interessen ausgenutzt hatten.

Yangs Anwalt reichte einen Antrag ein, die Anklage fallen zu lassen. Er gab darin an, dass kein Gesetz in China Falun Gong für illegal erkläre und dass Yang niemals hätte strafrechtlich verfolgt werden dürfen, da sie lediglich ihr verfassungsmäßiges Recht auf Glaubensfreiheit ausgeübt habe.

Die Staatsanwaltschaft Zhenxing erhob dennoch am 19. Januar 2017 Anklage gegen die beiden Praktizierenden. Zwei Mal setzte das Gericht Zhenxing ein Datum für eine Verhandlung fest, sagte sie jedoch wieder ab und gab die Fallakten jedes Mal an die Staatsanwaltschaft zurück.

Warum das Gericht die Anklagen fallenließ

Am 13. Dezember 2017 entschied das Gericht, dass die Staatsanwaltschaft die Anklagen aufgrund der veränderten Interpretation des Artikels 300 fallenlassen solle. Da der Volkskongress (Chinas gesetzgebende Körperschaft) nie ein Gesetz erlassen hatte, das Falun Gong zu einer „Sekte“ erklärte, hatte der damalige Staatschef Jiang Zemin im November 1999 das Oberste Volksgericht und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft angewiesen, eine gesetzliche Interpretation zu veröffentlichen. Diese forderte, dass jeder, der Falun Gong praktiziert oder verbreitet, mit der höchstmöglichen Strafe belegt werde.

Eine neue Interpretation, die die von 1999 ersetzt, trat mit 1. Februar 2017 in Kraft. Diese erwähnt Falun Gong nicht und betont, dass eine Anklage gegen jemanden, der sich in einer Sekte engagiert, auf einer soliden rechtlichen Grundlage basieren müsse. Da kein Gesetz in China Falun Gong zur Sekte erklärt, fehlt einer Anklage gegen Praktizierende die rechtliche Grundlage.

Früherer Bericht:Klage fallengelassen – doch der mühsame Kampf geht weiter, die Falun-Gong-Praktizierende freizubekommenhttp://de.minghui.org/html/articles/2017/7/23/128102.html


[1] „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“: Diese Anklage nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun-Gong-Praktizierende ins Gefängnis zu bringen.