Provinz Yunnan: Kreisstaatsanwaltschaft lehnt Anklage gegen Falun-Gong-Praktizierende ab wegen unzureichender Beweise

(Minghui.org) Eine Kreisstaatsanwaltschaft in der Provinz Yunnan lehnte die Anklage gegen eine Anwohnerin der benachbarten Provinz Sichuan aufgrund mangelnder Beweise ab. Das könnte ein Anzeichen dafür sein, dass die Schwere der Verfolgung von Falun Gong in diesem Gebiet abnimmt.

She Dexian ist gebürtige Anwohnerin der Stadt Panzhihua, Provinz Sichuan. Am 12. Mai 2016 besuchte sie den benachbarten Landkreis Yunnan. Sie verteilte dort Informationsmaterialien über Falun Gong. Falun Gong ist eine Doppelkultivierungspraxis für Körper und Geist, dessen Praktizierenden vom kommunistischen Regime verfolgt werden.

Die Kreispolizei Huaping verhaftete sie fünf Monate später und brachte sie in die Kreishaftanstalt Huaping. Am 25. Oktober 2016 ließ man sie gegen Kaution frei.

Am 24. Juli 2017 reichte die Kreispolizei Huaping ihren Fall bei der Kreisstaatsanwaltschaft Huaping ein. Doch die Staatsanwaltschaft gab den Fall zweimal zurück, am 7. September und am 6. November.

Dennoch weigerte sich die Kreispolizei Huaping, Shi freizulassen und reichte ihren Fall zum dritten Mal ein. So gab die Kreisstaatsanwaltschaft Huaping den Fall am 4. Dezember an die Kreisstaatsanwaltschaft Yulong weiter.

Die neue Staatsanwaltschaft entschied vor kurzem, dass die Beweise gegen Shi unzureichend sind. Am 18. Januar 2018 erhielt Shi darüber eine offizielle Benachrichtigung.