Verfolgung einer Krebspatientin im Gefängnis

(Minghui.org) Mou Lihua hatte seit ihrem 26. Lebensjahr an Leukämie gelitten. 2003 genas sie, als sie begann, Falun Dafa zu praktizieren. Sie war über ein Jahrzehnt lang krebsfrei, erlitt jedoch 2016 einen Rückfall, als sie wegen ihres Glaubens verhaftet und zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Ein anderes Gericht verurteilte sie zu weiteren drei Jahren. Die Gefängnisbehörden weigern sich, ihr Haftentlassung zur medizinischen Behandlung zu gewähren oder ihr eine Behandlung zu gestatten.

Die 52-Jährige aus dem Bezirk Longcheng der Stadt Chaoyang war im August 2016 von der Polizei in Beipiao verhaftet worden, weil sie mit Menschen über Falun Dafa gesprochen hatte. Sie wurde im Untersuchungsgefängnis der Stadt Chaoyang festgehalten. Weil sie sich weigerte, die Praxis zu verleumden, wurde sie geschlagen und gedemütigt. Man zwang sie, fünf Tage lang ausschließlich Unterwäsche zu tragen. Durch die brutale Verfolgung und weil sie die Falun-Dafa-Übungen nicht machen durfte, kehrte der Krebs zurück.

Mou stand am 29. Dezember 2016 vor Gericht. Ihr Anwalt wies den Richter auf die Diskrepanzen der Beweise hin und legte die Krankenakte seiner Mandantin vor. Dennoch verurteilte er sie im April 2017 zu fünf Jahren Gefängnis.

Das Gefängnis weigerte sich zunächst, sie wegen ihres Gesundheitszustandes aufzunehmen. Der Staatsanwalt und die Gerichtsbeamten zwangen schließlich das Frauengefängnis Liaoning, sie aufzunehmen.

Trotz ihres gesundheitlichen Zustands, der sich immer mehr verschlechterte, musste sie schwere Arbeit verrichten. Viele blaue Flecken erschienen auf ihrem Körper und an ihrer linken Brust hatte sie drei Tumore, aus der Flüssigkeit sickerte. Auch in ihrer Gebärmutter trat ein Tumor auf.

Das Komitee für Politik und Recht und die Polizeibehörde der Stadt Chaoyang befahlen den Beamten der Polizeibehörde Xinhua im Mai 2018, Mou zurück ins Untersuchungsgefängnis der Stadt Chaoyang zu bringen. Sie wiedereröffneten eine Fallakte aus dem Jahr 2009 (damals war Mou aus gesundheitlichen Gründen entlassen worden) und verurteilten sie im Juni 2018 zusätzlich zu den fünf Jahren zu weiteren drei Jahren Gefängnis.

Frühere Berichte:

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