Mittlerer Gerichtshof Peking Nr. 3 bestätigt ursprüngliches Urteil

(Minghui.org) Guo Dongxiang wurde am 19. April 2018 vor das Bezirksgericht Chaoyang in Peking gestellt. Am 29. August 2018 wurde sie zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt und mit einer Geldstrafe von 3.000 Yuan [1] belegt. Sie legte Berufung beim Mittleren Gericht Nr. 3 in Peking ein, das das ursprüngliche Urteil am 23. Oktober 2018 bestätigte.

Guo, 56, kommt aus dem Stadtteil Huixinnanli im Bezirk Chaoyang. Sie wurde am 3. November 2017 von Beamten der Polizeistation Xiaoguan verhaftet, weil sie Informationsmaterialien zur Aufklärung über Falun Dafa verteilt hatte. Gleichzeitig durchsuchten sie ihre Wohnung. Danach wurde sie im Untersuchungsgefängnis Chaoyang inhaftiert und verlor dadurch ihre Arbeit. Ihr Fall wurde im Januar 2018 der Staatsanwaltschaft und im Februar dem Gericht übergeben.

Guo bezeugte in der Verhandlung, dass sie nicht gegen das Gesetz verstoßen habe. Sie forderte den Staatsanwalt auf, die Anklage gegen sie zurückzuziehen. Ihr Anwalt plädierte für sie auf nicht schuldig. Das Gericht verurteilte sie im August 2018 zu Gefängnis. Daraufhin legte Guo Berufung beim Mittleren Gerichtshof Nr. 3 der Stadt Peking ein.

Wang Yi, ein Richter am Mittleren Gericht, teilte Guos Tochter, Li Runnan, die sie im September 2018 vertrat, mit, dass es keine Anhörung geben werde. Li beantragte ein Wiederaufnahmeverfahren, weil das nach dem ersten Verfahren verkündete Urteil auf unklaren Fakten und unzureichenden Beweisen beruhte.

Am 19. Oktober 2018 rief Wang Frau Li erneut an und sagte ihr, dass das Urteil ihrer Mutter am 23. Oktober ohne Anhörung verkündet werden würde.

Guos Berufung wurde zurückgewiesen und das ursprüngliche Urteil bestätigt. Guo wird weiterhin Berufung einlegen.


[1] Das sind umgerechnet ca. 375 Euro. Zum Vergleich: Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300,- Euro