Verteidiger einer Übersetzerin: „ Menschen, die keine Verbrechen begangen haben, sind unschuldig“
(Minghui.org) Das Gericht des Bezirks für wirtschaftliche und technologische Entwicklung Dalian hat am 20. April 2018 die Falun-Gong-Praktizierende Jia Xiuchun verurteilt. Jia wurde beschuldigt, „eine Sektenorganisation benutzt zu haben, um den Gesetzesvollzug zu untergraben“; diese Anklage nach § 300 des chinesischen Strafgesetzes benutzt das kommunistische Regime in China standardmäßig, um Praktizierende anzuklagen und zu verurteilen.
Jia ist als Übersetzerin bei einer ausländischen Firma in der Stadt Dalian tätig. Sie und ihr Anwalt widerlegten die Vorwürfe des Staatsanwalts. In seinem Schlussplädoyer betonte Jias Anwalt, dass sie unschuldig sei und bedingungslos freigelassen werden solle.
Der Vorsitzende Richter Wang Qiang verkündete kein Urteil. Stattdessen kündigte er an, dass das Urteil nach einer kollegialen Besprechung des Falles gefällt würde.
Jia stellte klar, dass sie zwischen 2006 und 2007 angefangen hatte, Falun Gong zu praktizieren, und nicht 1998, wie der Staatsanwalt behauptet hatte.
Sie sagte, sie sei nur eine Angestellte in einem ausländischen Unternehmen und habe nicht die Möglichkeit, „den Gesetzesvollzug zu untergraben“.
Als der Staatsanwalt behauptete, dass Falun-Gong-Bücher in ihrem Haus gefunden worden seien, wies Jia darauf hin, dass es keine rechtliche Grundlage gebe, sie als Beweismittel zur Strafverfolgung zu verwenden. Die Bücher seien ihr persönliches Eigentum, und ihr Besitz verstoße nicht gegen das Strafrecht.
Jia betonte, dass die staatliche Verwaltungsbehörde für Presse und Publikationen das Verbot der Veröffentlichung von Falun-Gong-Büchern im Jahr 2011 aufgehoben habe. [1] Daher seien die Bücher legal und könnten nicht als Beweis für ein Verbrechen verwendet werden.
Der Staatsanwalt wollte ihr eine Schuld unterstellen, indem er ihre Zwangsarbeitslager-Akte zitierte. Frau Jia wies darauf hin, dass die Entsendung zur Zwangsarbeit im Jahr 2012 rechtswidrig gewesen sei und daher nicht gegen sie verwendet werden könne.
„Menschen, die keine Verbrechen begangen haben, sind unschuldig“
Am Ende der ersten Verhandlungsrunde betonte der Verteidiger: „Ich möchte den Staatsanwalt daran erinnern, dass Juristen auf der Grundlage des Gesetzes handeln sollen und zu einer logischen Schlussfolgerung auf der Grundlage des Gesetzes kommen müssen. Fakten sind Fakten. Menschen, die keine Verbrechen begangen haben, sind unschuldig.“
In ihrer Schlusserklärung betonte Jia: „Ich hoffe, dass jeder der Anwesenden eine Gelegenheit bekommt, das Buch Zhuan Falun zu lesen. Dieses Buch lehrt die Menschen, gut zu sein und sich an hohe moralische Maßstäbe zu halten. Ich hoffe, dass Sie alle eine richtige Entscheidung aus der Sicht der Gerechtigkeit und Ihres eigenen Gewissens treffen können.“
[1] siehe dazu: http://de.minghui.org/html/articles/2017/9/19/128697.html
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