Praktizierender zu vier Jahren Gefängnis verurteilt – Familie wird nicht darüber informiert
(Minghui.org) Ein 64-jähriger Mann aus dem Bezirk Jiaoling (Provinz Guangdong) wurde am 19. April 2018 zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil ertging vom Bezirksgericht Huichang in der Provinz Jiangxi. Seine Familie wurde bisher nicht darüber informiert, in welchem Gefängnis er eingesperrt ist.
Zhang Jinhuai, ein pensionierter Postbeamter, war am 23. April 2017 zu Hause festgenommen worden, als er sich weigerte, das Praktizieren von Falun Gong aufzugeben. Die Polizei der Bezirke Huichang und Jiaoling sowie Agenten des Büros 610 in Jiaoling waren für die Verhaftung von Zhang verantwortlich. Sie durchsuchten seine Wohnung und beschlagnahmten alle seine Falun-Gong-Bücher und Informationsmaterialien.
Unklar ist noch, warum die Polizei aus Huichang, Provinz Jiangxi in den Fall verwickelt wurde, da Zhangs Wohnung nicht zu ihrer Gerichtsbarkeit gehört.
Man brauchte Zhang nach Jiangxi, wo er bis zu seinem Prozess am 18. Januar 2018 im Untersuchungsgefängnis des Bezirks Huichang gefangen gehalten wurde. Sein aktueller Aufenthaltsort nach seiner Verurteilung am 19. April ist nicht bekannt.
Es war nicht das erste Mal, dass Zhang wegen seines Glaubens zur Zielscheibe der Behörde wurde. 2001 war er für insgesamt rund 100 Tage und im Jahre 2005 für drei Monate festgehalten geworden.
Für die Inhaftierung verantwortlich:
Polizeibehörde des Bezirks Huichang: +86-797-5635152, +86-797-5626169Bezirksgericht Huichang: +86-797-5632740Büro 610 des Bezirks Jiaoling: +86-753-7871610Stellvertretender Leiter Xinqiang: +86-753-7888369, +86-13750501368
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