70-Jährige aus Harbin verurteilt – mit von der Polizei fabrizierten Beweisen
(Minghui.org) Am 6. Juli 2018, fast zehn Monate nach ihrer Verhaftung, ist Zhao Xiuzhi, wegen ihres Glaubens an Falun Dafa verurteilt worden. Der Prozess fand im Untersuchungsgefängnis Harbin Nr. 2 statt. Nur zwei Familienmitglieder durften dabei anwesend sein.
Die Polizei kam nachts zur Mietwohnung der älteren Frau und verhaftete sie. Das war am 24. September 2017. Zhao wurde dann ins Untersuchungsgefängnis Harbin Nr. 2 verschleppt.
Polizei verstößt gegen das Gesetz
Eigentlich war die Polizei gar nicht hinter Zhao her, sondern auf der Suche nach dem ursprünglichen Besitzer ihrer Wohnung. Als sie aber die Tür öffnete, lasen die Beamten auf einem Bild an der Wand „Falun Dafa ist gut“ und starteten daraufhin spontan die Durchsuchung.
Sie fanden Bücher über Falun Gong und Materialien zu diesem Thema. Alles wurde beschlagnahmt, Zhao verhaftet und für 15 Tage eingesperrt. Anschließend wurde die Administrativhaft in eine Strafhaft umgewandelt.
Beweise erfinden
Es gab Verhöre. Und es begann das Übliche: Die Polizei versuchte, Beweise zu sammeln. Da es jedoch keinen Tatbestand gab, war das schwierig. In solchen Fällen ist die übliche Vorgehensweise, dass der Besitz von Büchern und Materialien zu Falun Gong herhalten muss, auch wenn deren Besitz selbst in China seit 2011 erlaubt ist. Die Polizei konnte also nichts mit den Büchern anfangen. Sie nutze aber die Schriften, um Zhao psychisch zu foltern. Zhang Xumin vom Büro für öffentliche Sicherheit drohte ihr, man würde das Material zerreißen, um die Zahl der Beweise zu erhöhen.
Ein anderer Trick, Beweise zu fabrizieren, sind Nachweise früherer Haftstrafen, auch wenn diese unrechtmäßig waren. Zhang ging noch einen Schritt weiter und besorgte ein Dokument, eine Genehmigung aus dem Jahr 2000, um Zhao ins Arbeitslager verschleppen zu können. Dieses Dokument legte er dann während des Prozesses vor, ohne Zhao vorher darüber Bescheid gegeben zu haben. Sein Ziel war, damit eine Verurteilung mit einer längeren Haftstrafe zu erreichen. Dabei war Zhao im Jahr 2000 gar nicht ins Arbeitslager überführt worden.
Richter stützt mehrfach unlauteres Vorgehen der Staatsanwaltschaft
Als Zhaos Tochter zum Prozess kam, wurde ihr mitgeteilt, dass sie in der Anklageschrift als Zeugin aufgeführt sei. Sie war nicht gefragt und hatte auch nie ihre Zustimmung dazu erteilt gehabt, als Zeugin aufzutreten. Der einzige Behördenkontakt war ein Brief von ihr, in dem sie um die Freilassung ihrer Mutter gebeten hatte.
Eine andere Schikane war die Übermacht an Staatsanwälten während des Prozesses. Nach geltendem Recht darf nur ein einziger Staatsanwalt den Fall vorbringen. Bei diesem Prozess waren jedoch zwei Staatsanwälte anwesend. Zhaos Anwalt verlangte ein Redeverbot oder den Ausschluss eines Staatsanwalts aus dem Fall. Der Richter stimmte dem Antrag des Anwalts nicht zu und drohte, die Verhandlung zu vertagen.
Genauso regierte der Richter auch auf den Protest des Anwalts, der wegen der fabrizierten Beweise protestierte. Außerdem wurde dem Anwalt untersagt, während des Prozesses zu erwähnen, dass die 70-jährige Zhao der Gesellschaft keinen Schaden zufüge, wenn sie sich an die Falun-Gong-Prinzipien „Wahrhaftigkeit, Güte, Nachsicht“ halte.
Zudem unterbrach der Richter Zhao oft, als sie sich verteidigte. Aber Zhao betonte weiterhin, dass sie nur den Prinzipien „Wahrhaftigkeit, Güte, Nachsicht“ folgen und ein guter Mensch sein wolle.
Beteiligt an Zhaos Verfolgung:
Zhao Yazhen, Staatsanwalt: +86-451-84353057Miao Shiyun, Richter: +86-185-03601102Zhang Xumin, Verantwortlicher für den Fall: +86-133-04641100.
***
Copyright © 2024 Minghui.org. Alle Rechte vorbehalten.