Fabrikarbeiter zu sieben Jahren Gefängnishaft verurteilt – und das ohne einen Anklagegrund!
(Minghui.org) Chen Shuang kommt aus der Stadt Xianning in der chinesischen Provinz Hubei. Weil er Plakate über die Verfolgung von Falun Gong an seinem Arbeitsort in der Stadt Shenzhen aufhängte, verhaftete und verurteilte man ihn zu sieben Jahren Gefängnis.
Chen hatte in Shenzhen neue Arbeit gefunden. Am 4. Juni 2017, dem Tag seiner Verhaftung, arbeitete er den dritten Monat dort. Die Polizei fand ihn im Wohngebäude der Fabrik.
Der Besitzer der Fabrik, also sein neuer Arbeitgeber, erkundigte sich bei der Polizeistation nach Chens Aufenthaltsort, doch die Polizei verriet ihm nichts. Später erfuhr man aber, dass Chen in die Bezirkshaftanstalt Longgang gebracht worden war.
Chens Familie engagierte einen Anwalt. Doch aus Angst davor, selbst verfolgt zu werden, bat dieser das Gericht, Chens Familienmitglieder während der Verhandlung die Verteidigung übernehmen zu lassen. Der Anwalt schickte die notwendigen Dokumente an die örtliche Staatsanwaltschaft und das Gericht am Wohnort der Familie. Das Gericht lehnte jedoch seinen Antrag mit der Begründung ab, Chens Familienmitglieder seien dafür nicht qualifiziert, da sie früher in Arbeitslagern eingesperrt gewesen waren, weil sie Falun Gong praktizieren.
Staatsanwaltschaft benennt keinerlei Anklagegrund
Schließlich fand Chens erste Anhörung am 26. Januar 2018 im Gericht Longgang in Shenzhen statt. Da Chen ohne gesetzliche Grundlage festgehalten wurde, war eine Pseudoanklage wahrscheinlich. Doch in diesem Fall gab man sich beim Gericht nicht einmal die Mühe, einen Anklagegrund zu erfinden. Die Staatsanwaltschaft machte einfach keine Angabe, gegen welches Gesetz Chen verstoßen haben soll.
In der Vergangenheit zitierten Staatsanwälte gerne den Artikel 300 des Strafgesetzbuches (Verwendung einer Sekte zur Unterminierung der Staatsgewalt), wenn es sich um Verhandlungen gegen Falun-Gong-Praktizierende handelte. Da diesem Artikel 300 des Strafgesetzbuches aber jegliche gesetzliche Grundlage fehlt, wurden die Staatsanwälte dann vor Gericht von der Verteidigung, den Angeklagten und Zeugen nur zu oft bloßgestellt. Wollte man sich in diesem Prozess etwa diese Blamage ersparen?
Trotzdem verurteilt
Als der Richter Chen, den Anwalt und den Staatsanwalt um ihr Schlussplädoyer bat, plädierten sowohl Chen als auch sein Anwalt auf unschuldig. Der Staatsanwalt erklärte nur, er habe nichts zu sagen. Daraufhin wurde die Verhandlung ohne Urteilsverkündung beendet.
Trotzdem stellte man Chen am 11. Juni 2018 erneut vor Gericht. Vor kurzem wurde sein Anwalt darüber informiert, dass Chen zu sieben Jahren Gefängnishaft verurteilt worden ist.
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