Provinz Liaoning: Zwei Praktizierende aus Fengcheng zu Gefängnis verurteilt
(Minghui.org) Am 27. Dezember 2018 hat das Gericht Fengcheng die Falun-Gong-Praktizierenden Wu Juan und Wang Li aus der Stadt Fengcheng, Provinz Liaoning zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die beiden Frauen befanden sich seit bereits fast einem Jahr in Untersuchungshaft.
Der Dorf-Bürgermeister Bu Jingkui hatte Wu und Wang am 1. Februar 2018 gemeldet, als sie zum chinesischen Neujahr Gemälde und Broschüren mit Informationen und Botschaften über Falun Gong verteilten. Daraufhin nahmen Polizisten der Polizeiwache Fengshan die beiden Frauen fest.
Später durchwühlte die Polizei die Wohnungen der beiden und brachte sie am nächsten Tag in die Haftanstalt Dandong.
Ihre Familienangehörigen finden es völlig in Ordnung, dass die beiden Falun Gong praktizieren, eine spirituelle Praktik basierend auf den Grundsätzen Wahrhaftigkeit, Gutherzigkeit, Nachsicht.
Daher verlangten sie die Freilassung ihrer Angehörigen und reichten Strafanzeige gegen die Polizisten ein. Doch stattdessen drohte die Polizei Fengshan ihnen.
Die Staatsanwaltschaft der Stadt Fengcheng und das Polizeiamt Fengshan reichten den Fall am 21. Mai beim örtlichen Stadtgericht ein. Am 16. August stellte man die beiden Praktizierenden vor Gericht, wo ihre Rechtsanwälte ihre Unschuld verteidigten.
Gerichtsverhandlung
Rechtsanwalt Li betonte, dass die Glaubensfreiheit ein Recht ist, dass den Bürgern von der Verfassung gewährt wird. Laut Artikel 251 des Strafgesetzes sei es unrechtmäßig, den Bürgern ihre Glaubensfreiheit zu entziehen.
Rechtsanwalt Zhao fügte hinzu, dass es in China kein Gesetz gebe, das Falun Gong als kriminell einstufe. Das Praktizieren von Falun Gong stelle ebenfalls kein Verbrechen dar. Er sagte, es schade der Rechtsstaatlichkeit sehr, wenn Glaubenseinstellungen verleumdet würden, die nicht zur Staatsideologie passen.
Der Vorsitzende Richter Ji Longbin unterbrach wiederholt die Verteidigung des Rechtsanwaltes. Die Verhandlung dauerte mehr als drei Stunden, bevor er sie vertagte.
Am 27. Dezember 2018 verurteilte das Gericht Fengcheng Wu Juan und Wang Li unrechtmäßig zu dreieinhalb Jahren Gefängnis und verhängte obendrein ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Yuan [1]. Die beiden Falun-Gong-Praktizierenden und ihre Familien reichten beim Mittleren Volksgericht Dandong Berufung ein.
Damit in Zusammenhang stehender Bericht:
Zwei Praktizierende inhaftiert – Angehörige verfassen Beschwerdebrief wegen Verbrechen der Polizei (Provinz Liaoning)
An der Verfolgung beteiligt:
Stadtgericht Fengcheng, Provinz LiaoningJi Longbin, Vize-Präsident und Vorsitzender Richter: +86-415-2277710, +86-18241582166Guo Gang, stellvertretender Leiter des Polizeiamtes Fengshan: +86-13704952777Bu Jingkui, Dorf-Bürgermeister, der Wu Juan und Wang Li der Polizei meldete: +86-186415141111
[1] Das sind etwa 1.430 €. Zum Vergleich: Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300,- €.
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