Zwei Praktizierende aus der Inneren Mongolei zu Gefängnisstrafen verurteilt

(Minghui.org) Die beiden Falun-Dafa-Praktizierenden aus der Inneren Mongolei, Wang Ying und Wang Hongling, standen am 26. Dezember 2018 vor dem Bezirksgericht Qingshan der Stadt Baotou. 

Das Urteil wurde erst am 24. Januar 2019 gefällt. Wang Ying erhielt eine zweijährige Haftstrafe und eine Geldstrafe von 5.000 Yuan [1] und Wang Hongling eine 18-monatige Haftstrafe und eine Geldstrafe von 3.000 Yuan (ca. 390 Euro).

Die Einzelheiten der Urteile wurden am 29. Januar 2019 bekannt gegeben, jedoch erst nach wiederholten Anfragen ihrer Anwälte. Wegen dieser Verzögerung hatten die Anwälte nur fünf Tage Zeit, um Berufung einzulegen, da die gesetzliche Beschwerdefrist zehn Tage beträgt.

Beide Praktizierende legten am 2. Februar beim Mittleren Gericht der Stadt Baotou Berufung ein.

Hintergrund

Die beiden Praktizierenden waren am 6. März 2018 von Beamten der Staatssicherheit im Bezirk Qingshan verhaftet worden. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft des Bezirks reichten ihre Fälle beim Gericht ein, ohne die Anwälte oder die Familien der Praktizierenden darüber zu benachrichtigen. Die beiden standen am Morgen des 26. Dezember 2018 vor Gericht. Ihre Anwälte plädierten auf nicht schuldig.

Die Anwälte stellten klar, dass die Ausübung von Falun Gong nicht nur legal ist, sondern auch dazu beiträgt, die Moral der Gesellschaft wiederherzustellen. Beide Praktizierende sagten auch selbst zu ihrer Verteidigung aus.

An der Verfolgung beteiligte Personen vom Bezirksgericht Qingshan:
Guo Jianmeng, Vorsitzender Richter in beiden Fällen, Präsident des Strafgerichts: +86-0472-3611050Wang Zhiqiang und Guo Yating: +86-472-3611036Liu Xiaoying und Gao Bin: +86-472-3611090Sun Jinmin und Wang Ye: +86-472-3611035Yuan Jing und Yu Na: +86-472-3611031Ji Zhao, Gerichtsdiener: +86-472-3611036


[1] Das sind umgerechnet ca. 650 Euro. Zum Vergleich: Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300 Euro.