Provinz Shandong: Vier Falun-Dafa-Praktizierende zu Gefängnisstrafen und zwei zu Geldstrafen verurteilt

(Minghui.org) Ein Gericht in der Stadt Rizhao hat am 15. Januar 2019 vier Bürger zu Haftstrafen und zwei weitere zu Geldstrafen verurteilt, weil sie Falun Dafa [1] praktizieren bzw. es unterstützt haben.

Gong Hua und Qu Zhengrong wurden beide zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, Sun Ping zu zwei Jahren und Wang Yanzhou zu einem Jahr Gefängnis mit einjähriger Bewährung. Gong und Sun haben beim Mittleren Gericht der Stadt Rizhao Berufung gegen ihre Urteile eingelegt.

Qus Schwester, Qu Zhenghua, ist ebenfalls eine Falun-Dafa-Praktizierende. Sie und ihr Mann, Yao Yonglun, der nicht praktiziert, Falun Dafa aber unterstützt, wurden zu keiner Haftstrafe, stattdessen aber zu jeweils 3.000 Yuan [ca. 390 Euro] und 2.000 Yuan (ca. 260 Euro) Geldstrafe verurteilt [2]. Nach der Urteilsverkündung hat man das Paar entlassen.

Die sechs Bürger der Stadt Rizhao waren zwischen dem 2. und 3. Februar 2018 verhaftet und ins städtische Untersuchungsgefängnis gebracht worden. Dort verhörten Polizeibeamte sie, während sie auf sie einschlugen und sie beschimpften.

Die Bezirksstaatsanwaltschaft Donggang genehmigte die Verhaftungen von Gong, Sun und Qu Zhengrong am 9. März. Sie blieben im Untersuchungsgefängnis eingesperrt.

Die anderen drei Personen wurden gezwungen, 3.000 Yuan (ca. 390 Euro) Kaution zu zahlen, bevor sie freigelassen wurden.

Die Polizei unterbreitete die sechs Fälle zunächst der Bezirksstaatsanwaltschaft Donggang, die sie dann am 6. August an die Bezirksstaatsanwaltschaft Wulian übergab. Dies geschah entsprechend der Regelung des Obersten Gerichtshof der Provinz Shandong, dass Falun-Dafa-Fälle in regionalen Staatsanwaltschaften und Gerichten zusammengefasst behandelt werden sollen.

Die Staatsanwaltschaft des Kreises Wulian erhob Anklage gegen die sechs Personen und übergab die Fälle am 18. Oktober an das Bezirksgericht Wulian.

Dieses hielt am 29. November 2018 und am 8. Januar 2019 Anhörungen ab. Zwei Anwälte plädierten für Gong und Sun auf nicht schuldig. Die Praktizierenden verteidigten sich auch selbst und argumentierten, dass es ihr verfassungsmäßiges Recht auf Glaubens- und Meinungsfreiheit sei, Falun Dafa zu praktizieren und Informationen an andere weiterzugeben.

Der Richter verkündete die Urteile eine Woche später am 15. Januar.

Früherer Bericht:Falun Gong Case Rejected by Procuratorate for the Second Time


[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und verbreitete sich rasant. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit 1999 in China verfolgt.

[2] Zum Vergleich: Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300 Euro.