Aufgrund fragwürdiger Beweise wegen „Untergrabung der Staatsgewalt“ vor Gericht gestellt
(Minghui.org) Luan Ning, ein Falun-Dafa-Praktizierender aus der Stadt Yinchuan, Autonome Region Ningxia, stand am 14. Februar 2019 vor Gericht. Er war nach Paragraph 300 des chinesischen Strafgesetzbuches („Untergrabung der Staatsgewalt“) angeklagt. Diesen Paragraphen benutzt das kommunistische Justizsystem standardmäßig gegen Falun-Dafa-Praktizierende, Menschenrechtsaktivisten und Dissidenten.
Luan war schon früher zweimal für insgesamt sieben Jahre inhaftiert worden, weil er sich geweigert hatte, auf Falun Dafa [1] zu verzichten. Sein Arbeitgeber entließ ihn und seine Rente wurde gesperrt.
Die Anklage gegen Luan basierte auf Behauptungen, dass er Briefe und SMS über Falun Dafa verschickt habe. Außerdem soll er Tinte auf ein Anschlagbrett gegossen haben, auf dem Propaganda gegen Falun Dafa gestanden habe.
Zwei Anwälte verteidigten Luan. Sie widerlegten die scheinbar gefälschten Beweise gegen ihren Mandanten und argumentierten, dass es keine Rechtsgrundlage gebe, die die Anklage gegen seinen Glauben unterstützen könne. Der Vorsitzende Richter unterbrach die Anwälte häufig. Während der Verhandlung wurde ein Anwalt sogar aus dem Gerichtssaal entfernt.
Der Richter vertagte die Verhandlung, ohne ein Urteil zu fällen. Der Staatsanwalt empfahl drei bis sieben Jahre Gefängnis und sagte, dass Luan ein „Wiederholungstäter“ sei, wenn man seine letzten beiden Haftstrafen bedenke.
Von der Versendung von Briefen bis zur Inhaftierung und Gerichtsverhandlung – die wirkliche Geschichte
Luan, 60, ist ehemaliger Direktor des Zentrums für Arbeit und Personalwesen in Ningxia. Am 22. Februar 2017 war er zum Bezirkspostamt Xingqing gegangen, um Briefe zu versenden, in denen er die Auszahlung seiner Rente forderte. Nachdem er gegangen war, öffneten Postbeamte seine Briefe und fanden heraus, dass sie auch Informationen über Falun Gong enthielten. Sie meldeten ihn der Polizei, die bald danach Luan heimlich überwachte und ihm folgte.
Luan wurde am 27. August 2017 gegen 8 Uhr morgens verhaftet, als er auf dem Weg zur Arbeit war. Seitdem wird er im Untersuchungsgefängnis der Stadt Yinchuan festgehalten.
Auf Befehl des Komitees für Politik und Recht in Ningxia und des Büros 610 [1] reichte die Polizei den Fall von Luan bei der Staatsanwaltschaft Xingqing ein. Diese erhob unverzüglich Anklage gegen ihn nach § 300.
Am 20. März 2018 leitete die Staatsanwaltschaft den Fall an das Amtsgericht in Xingqing weiter. Luans Anwalt erwähnte, dass das untere Justizsystem keine rechtlichen Befugnisse habe, einen Fall im Zusammenhang mit staatlichen Fragen zu verhandeln. Daraufhin wurde der Fall der übergeordneten Staatsanwaltschaft der Stadt Yinchuan übergeben. Diese leitete ihn am 5. September 2018 an das Mittlere Gericht der Stadt Yinchuan weiter.
Im Oktober 2018 wies das Mittlere Gericht den Fall mangels Beweisen zurück und gab ihn der Staatsanwaltschaft in Yinchuan zurück. Nach dem zweiten Anlauf des Staatsanwaltes, nahm der Richter des Mittleren Gerichts den Fall später an. Er hielt am 10. Januar 2019 eine Vorverhandlung und dann am 14. Februar eine Anhörung ab.
Gerichtsverhandlung: fragwürdige Beweise
Während der sechstündigen Anhörung widerlegten die beiden Anwälte Luans die fragwürdigen Beweise, die für seine Anklage verwendet wurden. Von Zeugenaussagen über die DNA-Proben, die von den Briefen gesammelt worden waren, bis zu einer Mobilfunk-Basisstation. Die Behörden behaupteten, dass Luan diese Basisstation verwendet hätte, um Textnachrichten über Falun Gong zu verschicken.
Zeugenaussagen und Verhörprotokolle
Der Staatsanwalt rief drei Zeugen herein, die gegen Luan aussagten.
Der erste Zeuge war ein Postbeamter von der Post, wo Luan seine Briefe verschickt hatte. Als Luans Anwälte ihn befragten, gab dieser Beamte zu, dass er Luan nie in der Post gesehen hätte. Er war von der Polizei dazu gedrängt worden das Verhörprotokoll zu unterschreiben und zu behaupten, dass er Zeuge gewesen war, wie Luan Briefe verschickte.
Der zweite Zeuge war ein Polizist, der den Fall bearbeitet hatte. Die Anwälte wiesen darauf hin, dass der Beamte am 22. Februar, 3. März, 16. März und 26. März 2017 vier Aufzeichnungen über die Beschlagnahmung der Briefe von Luan vorgelegt hatte. Der Beamte behauptete, dass sie jedes Mal drei Kopien von jeder Aufzeichnung gemacht und Luan eine davon gegeben hätten. Darüber hinaus war ein Verhörprotokoll mit dem 3. März 2017 datiert. Als Luan fünf Monate später im August verhaftet wurde, war es offensichtlich, dass diese Aufzeichnungen gefälscht waren und nie hätten verwendet werden dürfen, um ihn anzuklagen.
Der Beamte gab zu, dass er nach der Verhaftung Luans dem Verhörprotokoll den 3. März hinzugefügt hatte und dass es ein Schreibfehler sei.
Der dritte Zeuge war eine Kollegin von Luan. Sie sagte aus, dass sie nicht im Büro war, als jemand sie anrief und sie bat, so schnell wie möglich zurückzukehren. Als sie zurückkam, hatte die Polizei bereits das Büro von Luan durchsucht und begonnen, beschlagnahmte Gegenstände einzupacken. Sie sei gezwungen worden, die Liste der Gegenstände zu unterschreiben, ohne sehen zu dürfen, was weggenommen wurde, sagte sie.
Die Anwälte argumentierten, dass die drei Zeugen unterschiedliche Aussagen über die betroffenen Briefe gemacht hätten und dass es keine Überprüfung der genauen Anzahl der Briefe gäbe. Die Briefe wurden nur auf Fotos dargestellt und während der Anhörung wurden keine Originalkopien geprüft. Deshalb meinten die Anwälte, dass sie die Möglichkeit einer Doppelzählung oder Fälschung der Briefe nicht ausschließen könnten. Sie sagten daher, dass es auch fraglich sei, ob diese Briefe als gültige Beweise in dem Fall verwendet werden könnten.
DNA Proben
Zu den Beweisen der Anklage gehörte auch eine Flasche. Die Polizei behauptete, diese habe Tinte enthalten und Luan hätte damit ein Anschlagbrett übergossen, auf dem verleumderische Propaganda gegen Falun Gong stand. Sie sagten, ein Mann hätte das mit Tinte beschmierte Schwarze Brett bemerkt und ihnen am 1. Juni 2017 einen Hinweis gegeben.
Der Staatsanwalt behauptete, dass die DNA auf der Flasche mit der von Luan übereinstimmte, die sie auf der Hälfte der besagten Briefe gefunden hätten.
Die Anwälte sagten, dass die Polizei den Schmiervorfall erst 18 Tage später untersucht hätte. Wobei die Flasche während dieser Zeit in einem offenen öffentlichen Bereich im Freien gelassen worden war. Es war außerdem nicht klar, wie der Zeuge feststellen konnte, dass die Flasche Luan gehörte.
Die Anwälte erwähnten, dass nach Wetterberichten dieser 18 Tage, es mehrmals geregnet und auch drei Gewitter gegeben habe. Da die Flasche ausgiebig vom Regen gewaschen oder starkem Sonnenlicht ausgesetzt gewesen war, fragten die Anwälte, wie die Polizei noch DNA von der Flasche hatte entnehmen können.
Nach den Fotos der vom Staatsanwalt vorgelegten Briefe hatte andererseits die Polizei keine Maßnahmen ergriffen, die Briefe vor den Beamten zu schützen, die sie bearbeiteten. Deshalb sei es möglich, dass die Briefe mit den biometrischen Daten der Beamten versehen seien. Auch war es nicht klar, ob die Polizei jemals DNA-Proben von Luan selbst entnommen hatte, um einen Vergleich zu haben.
Von den 25 Briefen, die von der Polizei eingereicht worden waren, wurde angegeben, dass nur 12 davon die biometrischen Daten von Luan enthielten. Die Anwälte erörterten, dass dies nur die Tatsache unterstützen würde, dass die Briefe nicht von Luan stammen.
Die Anwälte fragten auch den Staatsanwalt, warum in diesem Fall ein DNA-Test benutzt wurde anstatt eines zuverlässigeren Fingerabdrucks. Der Staatsanwalt gab darauf keine Antwort.
Pseudo-Basisstation
Zusätzlich zu den Briefen und der DNA-Probe hat die Staatsanwaltschaft Luan auch angeklagt, mit einer Pseudo-Basisstation Textnachrichten über Falun Gong verschickt zu haben.
Die Anwälte erwähnten, dass keine Beweise darauf hindeuteten, dass Luan das Gerät zuvor benutzt hätte. Die Anklageschrift besagte, dass die letzte von dem Gerät gesendete Nachricht am 29. Oktober 2016 war. Die meisten anderen Nachrichten waren zwischen Januar und Februar 2010 geschickt worden. Da Luan 2010 noch wegen seines Glaubens inhaftiert war, wäre es ihm damals nicht möglich gewesen, mit dem Gerät Nachrichten zu versenden.
Die Anwälte erklärten auch, dass nach einem Foto das Gerät von jemandem auseinandergenommen worden sei, bevor es der Staatsanwaltschaft am 20. September 2017 vorgelegt wurde. Somit sei es möglich, dass jemand versucht habe, es zu manipulieren, um Luan zu verleumden.
Keine Rechtsgrundlage
Die Anwälte sagten abschließend, dass keiner der vermeintlichen Beweise die Anklage „Untergrabung der Staatsgewalt“ gegen ihren Mandanten unterstütze.
Luan verteidigte sich auch selbst. Er beschrieb, wie er gesünder und friedlicher geworden sei, seitdem er Falun Gong praktiziere. Nur weil er seinen Glauben nicht aufgegeben habe, werde er verfolgt und habe seinen Arbeitsplatz verloren. Unter dem System der Sippenhaft der chinesischen Regierung sei auch sein Sohn ins Visier genommen und diskriminiert worden.
Frühere Artikel:
Fall eines Falun-Dafa-Praktizierenden wegen unzureichender Beweise abgewiesen
„Untergrabung der Staatsgewalt”– Anklage, weil er Informationen über Falun Dafa verschickte
[1] Falun Gong, auch Falun Dafa genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und verbreitete sich rasant. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit 1999 in China verfolgt.
[2] Das Komitee für Politik und Recht sowie das Büro 610 sind außergerichtliche JustizbBehörden, die mit der Verfolgung von Falun Gong beauftragt sind.
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