Zwei Schwestern in der Provinz Jilin wegen ihres Glaubens verhaftet, eine zu Gefängnisstrafe verurteilt

(Minghui.org) Zwei Schwestern aus Baishan in der Provinz Jilin sind im April 2019 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa [1] verhaftet worden. Eine von ihnen wurde vor kurzem zu einer 45-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt.

Zhang Xiaoqin und Zhang Xiaolian wurden am 16. April 2019 in der Wohnung von Zhang Xiaolian verhaftet. Die Polizei durchsuchte ihre Räumlichkeiten und beschlagnahmte ihre Computer, Drucker, Telefone, Bargeld, Falun-Dafa-Bücher und damit in Verbindung stehende Materialien.

Zhang Xiaolian wurde 15 Tage lang inhaftiert, während ihre Schwester Zhang Xiaoqin zu einer 45-monatigen Haftstrafe verurteilt und im Januar 2020 in das Frauengefängnis von Changchun gebracht wurde.

Frühere Verhaftungen von Zhang Xiaolian

Dies war nicht das erste Mal, dass Zhang Xiaolian verhaftet wurde, weil sie an ihrem Glauben an Falun Dafa festhält.

Am 30. Januar 2003 stürmten Beamte der städtischen Polizeiwache von Wangou in Zhangs Wohnung. Sie sagten, jemand habe sie angezeigt, weil sie Falun Dafa praktiziere.

Die Polizei beschlagnahmte ihre Falun-Dafa-Bücher und damit in Verbindung stehende Materialien und brachte sie auf die Polizeiwache. Sie wurde eine Nacht lang an einen Metallstuhl gefesselt, bevor sie in das Untersuchungsgefängnis Jiangyuan gebracht und dort über einen Monat lang festgehalten wurde.

Die Polizei versuchte, von ihrer Familie 5.000 Yuan (ca. 650 Euro) für ihre Freilassung zu erpressen. Ihr Mann ging auf die Erpressung nicht ein. Sie wurde dann ins Zwangsarbeitslager Heizuizi gebracht und dort ein Jahr lang festgehalten.

Bei dem Versuch, Zhang zur Aufgabe ihres Glaubens zu zwingen, ließen sie ihre Mitinsassen zwölf Tage lang nicht schlafen. Am 13. Tag schockten Wärter sie mit Elektrostöcken, wodurch sie ins Delirium fiel und heftige Prellungen erlitt.

Nachdem sie eine Garantieerklärung unterschrieben hatte, in der sie bestätigte, Falun Dafa aufzuzgeben, musste sie 14 Stunden am Tag unbezahlte Arbeit leisten. Manchmal musste sie Überstunden bis Mitternacht machen. Einen Monat später schrieb sie eine feierliche Erklärung, in der sie die Garantieerklärung für null und nichtig erklärte. Die Wärter reagierten darauf mit einer Verlängerung ihrer Haftzeit um zehn Tage.

Nach Zhangs Freilassung behielt die Polizei ihren Ausweis und das Hukou [2] (Haushaltsregister) ein. Das verursachte ihr in ihrem täglichen Leben große Schwierigkeiten.

Am 11. Januar 2006 stürmten zwei Polizeibeamte der Polizeiwache von Wangou in ihre Wohnung. Sie nahmen ihr Tonbandgerät mit und verhafteten sie. Später wurde sie im Untersuchungsgefängnis Jiangyuan festgehalten. Sie trat für mehr als zehn Tage in den Hungerstreik. Sie wurde ohnmächtig. Der Gefängnisarzt wurde angewiesen, ihr eine Spritze zu geben. Danach wurde ihre Familie aufgefordert, sie nach Hause zu holen.

Zhang wurde am 30. Juli 2015 ein weiteres Mal verhaftet, weil sie Strafanzeige gegen Jiang Zemin [siehe 1] erstattet hatte.

Sie weigerte sich, mit der Polizei mitzugehen. ZDaraufhin brachten sie sie unter Gewaltanwendung auf die Wache. Am Nachmittag ließ ihr die Polizei im Bezirkskrankenhaus Jiangyuan Blut abnehmen und brachte sie anschließend in das städtische Untersuchungsgefängnis von Baishan. Nachdem sie erneut in den Hungerstreik getreten war, wurde sie sieben Tage später entlassen.


[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und verbreitete sich rasant. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.

[2] Das Hukou-System hat die Funktion eines Instrumentes zur Regulierung des Zugangs zu öffentlichen Gütern, Berechtigungen, Zuschüssen und anderen Sonderrechten.