Elf Pekinger Praktizierende wegen ihres Glaubens vor Gericht

(Minghui.org) Am 15. November 2021 standen elf Praktizierende aus Peking vor Gericht. Der Prozess fand mehr als ein Jahr nach ihrer Verhaftung statt. Ihnen wurde vorgeworfen, dass sie Falun Dafa praktizieren und während der Pandemie Fotos von leeren Straßen in Peking an ausländische Medien geschickt hatten.

Bei den elf Praktizierenden handelt es sich um Xu Na (eine Künstlerin, deren Mann durch die Verfolgung ums Leben kam), Li Zongze (m), Li Lixin (m), Jiao Mengjiao (w), Liu Qiang (m), Meng Qingxia (48, Malerin und Lehrerin), Zheng Yanmei (w), Deng Jing (w), Zheng Yujie (w), Zhang Renfei (m) und Li Jaixuan (w). Sie waren um den 20. Juli 2020, dem 21. Jahrestag des Beginns der Verfolgung von Falun Dafa, verhaftet worden.

Strenge Sicherheitsbestimmungen zur Anhörung

Am frühen Morgen des 15. November wurde der Verkehr rund um das Gerichtsgebäude von den Behörden in Peking eingeschränkt. Zahlreiche Zivilpolizisten überwachten Passanten und kontrollierten ihre Ausweise. Einige Busse wurden umgeleitet und durften nicht am Gerichtsgebäude vorbeifahren.

Die Angehörigen der Praktizierenden wurden von der Teilnahme ausgeschlossen, ihre Wohnungen von Polizisten überwacht. Der Vater von Li Zongze, der in der Stadt Dezhou, Provinz Shandong, lebt, wurde am 15. November ab 2:00 Uhr morgens überwacht. Ein Verwandter eines anderen Praktizierenden blieb vor dem Gerichtsgebäude, um seine Unterstützung zu bekunden. Schließlich wurde ein Zivilbeamter auf ihn aufmerksam. Man brachte den Verwandten auf die Polizeiwache, wo er stundenlang festgehalten wurde.

Xie Yanyi, der Anwalt von Xu Na, sagte, dass er am Nachmittag vor der Anhörung zur Polizei gebeten wurde. Er solle die Praktizierende nicht verteidigen, hieß es. Später kamen Polizisten zu ihm nach Hause und überwachten die gesamte Familie seit Mitternacht.

Alle fünf Anwälte, die für ihre Mandanten Freispruch beantragten, wurden sehr strengen Sicherheitskontrollen unterzogen, die für Verteidiger normalerweise nicht gelten. Ein Anwalt meinte, es sei schlimmer gewesen als am Flughafen. Er durfte weder sein leeres Glas noch seinen Computer mit in den Gerichtssaal nehmen. Ein anderer Anwalt, der über 70 Jahre alt war, wurde erstmalig in seinem Leben aufgefordert, den Gürtel abzunehmen, um die Sicherheitskontrolle zu passieren.

Der Gerichtssaal war gefüllt mit Beamten des Pekinger Justizministeriums und des örtlichen Komitees für Politik und Recht, einer außergerichtlichen Behörde zur Verfolgung von Praktizierenden.

Verteidigung unterbrochen

Während eines Kreuzverhörs am Nachmittag wiesen die Anwälte darauf hin, dass die Epoch Times, an die die Praktizierenden die Fotos geschickt hatten, ein legitimes, in den USA registriertes Medienunternehmen ist. Dieses berichte unzensiert über Nachrichten innerhalb und außerhalb Chinas, darunter auch über die Verfolgung von Falun-Dafa-Praktizierenden sowie anderen Minderheiten und religiösen Gruppen.

Der Staatsanwalt warf den Praktizierenden vor, illegale Versammlungen abgehalten und Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt zu haben. Er stützte sich dabei auf die in den Wohnungen der Praktizierenden gefundenen Materialien. Die Verteidiger argumentierten, dass die beschlagnahmten Falun-Dafa-Bücher und -Materialien nicht für die Verbreitung, sondern zum persönlichen Gebrauch bestimmt waren.

Weiter führten sie an, dass es unter die von der Verfassung garantierte freie Meinungsäußerung falle, wenn die Praktizierenden Nachrichten an die Medien weitergeben. Wenn sie über ihre Erfahrungen beim Praktizierenden von Falun Dafa sprächen, beträfe dies die Glaubensfreiheit. Einige der Praktizierenden seien Künstler, die darüber diskutierten, wie sie ihre Kunstwerke verbessern könnten. Daher seien die Anklagepunkte ungerechtfertigt.

Der Staatsanwaltschaft sagte zu der Praktizierenden Meng: „Sie sind schon einmal verurteilt worden. Daher verhaften wir Sie, wenn Sie sich mit anderen Praktizierenden treffen und an ihren Aktionen teilnehmen.“

Während die Verteidiger ihre Argumente vortrugen, fiel ihnen der Richter immer wieder ins Wort. Als die Praktizierenden zu ihrer Verteidigung aussagen wollten, befahl der Richter den Gerichtsdienern, die Mikrofone weit weg zu stellen.

Die Praktizierende Zheng schilderte, wie sie 28 Tage lang in Isolationshaft gehalten worden war. Die Wärter hätten sie an den Haaren gepackt und geschlagen. Bevor sie mit ihren Ausführungen fertig war, unterbrach sie der Vorsitzende Richter, Bai Chongwei, und fragte: „Was wollen Sie sagen? Sagen Sie mir nur, ob Sie sich schuldig bekennen oder nicht!“

Li Zongze hatte zwar seine Verteidigungsschrift vorbereitet, durfte sie aber nicht vorlesen.

Der Anwalt der Praktizierenden Jiao war als Pflichtverteidiger vom Gericht bestellt worden. Er plädierte auf schuldig und verleumdete Falun Dafa während der Anhörung. Die Praktizierende verlangte von ihm daraufhin, dass er schweigt.

Der Richter wies darauf hin, dass der Praktizierende Liu ausweislich des Vernehmungsprotokolls einmal gesagt haben soll: „Falun Gong ist eine Sekte.“ Sofort stellte Liu richtig, dass er so etwas nie gesagt habe. Der Richter sagte dazu nichts weiter.

Andere Anwälte zeigten auf, dass der Staatsanwalt bei der Aktenbearbeitung gegen verfahrensrechtliche Grundsätze verstoßen habe. Sie warfen ihm vor, die Anklage willkürlich dahingehend geändert zu haben. War anfänglich die Rede davon, dass die Praktizierenden „Streit schüren und Ärger provozieren“, wurde dies ohne ordnungsgemäße polizeiliche Ermittlungen in „Untergrabung der Strafverfolgung“ geändert. Als die Anwälte Akteneinsicht forderten, habe der Staatsanwalt dies blockiert.

Ein Verteidiger fügte hinzu, dass das Gericht es versäumt habe, die Praktizierenden fristgerecht über die Anhörung zu informieren.

Die Staatsanwältin Zhang Li forderte harte Strafen für die Praktizierenden. Dabei konnte sie nicht einmal angeben, gegen welches Gesetz sie verstoßen und wie sie „die Strafverfolgung untergraben“ hätten. Als die Staatsanwältin Falun Dafa weiter verleumdete, stellten die Praktizierenden sie zur Rede und klärten sie über die Fakten auf. Daraufhin sagte sie: „Wie können Sie es wagen, vor Gericht für Falun Gong zu werben?“

Toilettenbenutzung verweigert während der Anhörung

Die Praktizierenden wurden einer nach dem anderen in den Gerichtssaal gebracht. Alle trugen Schutzbekleidung, inklusive Schutzbrille und Maske, sodass ihre Anwälte sie nur an ihren Stimmen erkennen konnten. Eine Praktizierende äußerte, dass man ihr in der Zelle vor Verlassen der Haftanstalt gesagt hätte, dass Angeklagte, die keine Falun-Dafa-Praktizierende seien, keine Schutzkleidung tragen müssten. Als sie den Richter fragte, warum dies nur für Praktizierende vorgesehen sei, erhielt sie keine Antwort.

Da die Schutzbekleidung nur für den einmaligen Gebrauch bestimmt war, benutzte das Gericht dies als Vorwand, dass die Praktizierenden die Toilette nicht besuchen dürfen. Sie sollten es „einhalten“, sagte der Richter. Mit derselben Begründung wurde ihnen auch kein Wasser zum Trinken gegeben.

Als die Anwälte wiederholt protestierten, erklärte der Richter, er müsse seinen Vorgesetzten um weitere Anweisungen bitten. Wenige Augenblicke später unterbrach er die Anhörung für eine halbe Stunde, damit die Praktizierenden zur Toilette gehen konnten. Nachdem sie ihre Schutzkleidung gewechselt hatten, erlaubte der Richter nach weiterem Protest der Anwälte schließlich auch, dass sie einen Schluck Wasser trinken.

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