An Krebs erkrankte Frau erhält Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung
(Minghui.org) Yan Ying aus der Stadt Lingwu in der Autonomen Region Ningxia muss wegen Praktizierens von Falun Dafa zwei Jahre im Gefängnis absitzen. Kürzlich stellte sich bei einer ärztlichen Untersuchung heraus, dass sie an Brustkrebs, Leberzysten und Gallensteine erkrankt ist.
Das Untersuchungsgefängnis der Stadt Wuzhong stellte Wärter ab, um Yan Ying, die im Krankenhaus der Stadt Wuzhong behandelt wurde, streng zu überwachen. Nur ein Familienangehöriger durfte sie begleiten. Wuzhong ist etwa 20 km von der Stadt Lingwu entfernt.
Nach heftigen Protesten von Yans Familie und dem Anwalt willigte das Untersuchungsgefängnis schließlich ein, ihre Haft zur medizinischen Behandlung auszusetzen, und die Wärter verließen das Krankenhaus. Yan Ying wurde einer Brustamputation unterzogen und befindet sich noch immer im Krankenhaus. Ihre Familie ist jetzt bei ihr.
Die Vorgeschichte
Yan, 58, erkrankte nach der Geburt ihres Kindes im Jahr 1989 an einer nicht diagnostizierbaren Krankheit. Ihre Hände wurden taub, sobald sie kaltes Wasser berührte. Sie hatte danach Krämpfe oder sogar krampfartige Anfälle. Später zeigten sich viele weitere Gesundheitsprobleme, darunter eine rheumatische Herzerkrankung, Gastritis, Adnexitis (Entzündung der Eileiter und der Eierstöcke), Entzündungen der Bauchhöhle, allergische Rhinitis und Trigeminusneuralgie (Schmerzen des Trigeminusnervs im Gesicht). Drei Monate, nachdem sie begonnen hatte, Falun Dafa zu praktizieren, verschwanden jedoch alle Symptome.
Obwohl sie als junger Mensch an Kinderlähmung erkrankt war und die Symptome immer noch bestanden, konnte Yan ein normales Leben ohne andere medizinische Probleme führen. Nach Beginn der Verfolgung von Falun Dafa wurde sie jedoch zur Zielscheibe der Polizei, weil sie an ihrem Glauben festhielt.
Yan lebt in einem mehrstöckigen Haus. Das untere Stockwerk wird von ihrer Schwiegertochter genutzt, die dort ein Geschäft für Fotografie und Fotokopien betreibt. Am 10. Februar 2021 brachen mehr als ein Dutzend Beamte aus der Stadt Lingwu in das Ladengeschäft ein und fanden Yan dort vor. Sie verhörten sie zu der Frage, wie viele Falun-Dafa-Materialien sie zuvor an andere Praktizierende in der Umgebung weitergegeben habe. Später durchsuchten sie vier Stunden lang die Geschäfts- und Wohnräume im Obergeschoss. Dabei beschlagnahmten sie den Computer und die Druckergeräte der Schwiegertochter, so dass das Geschäft vorübergehend geschlossen werden musste.
Am nächsten Tag führte Li Haitao, der Leiter der Polizeiwache Gaozha in der Stadt Wuzhong, eine Gruppe von Beamten an, die Yan und ihre Schwiegertochter schikanierten und einschüchterten. Sie verhafteten Yang und brachten sie zur Polizeiwache Gaozha.
Am 22. Februar wurde Yan zur Untersuchung in das Krankenhaus der Stadt Wuzhong gebracht. Der Arzt wies die Polizei darauf hin, dass sie Symptome einer Krankheit aufwies und nicht inhaftiert werden sollte, aber sie brachten sie trotzdem am frühen Morgen des 23. Februar in das Untersuchungsgefängnis von Wuzhong. Dort packten Wärter ihre Hand und zwangen sie, mehrere Formulare für körperliche Untersuchungen auszufüllen. Später teilten ihr die Wärter mit, dass sie über ihren Gesundheitszustand Bescheid wüssten und dass sie für die Behandlungskosten selbst aufkommen müsse.
In den drei Tagen vom 21. bis 23. Februar, an denen Yan auf der Polizeiwache verhört wurde, erhielt sie von der Polizei kein Essen. Als sie darum bat, mit ihrem eigenen Geld Essen zu kaufen, sagte ein Beamter: „Es ist ganz okay, wenn Falun-Dafa-Praktizierende hungern müssen.“
Die Polizei reichte später die Akten von Yan und drei weiteren Praktizierenden aus der Stadt Wuzhong bei der Staatsanwaltschaft des Bezirks Litong in Wuzhong ein. Die vier Praktizierenden wurden am 27. März angeklagt und standen am 5. August vor dem Bezirksgericht Litong vor Gericht.
Yan wurde am 14. September zu zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 5.000 Yuan (ca. 700 Euro) verurteilt. Von den anderen drei Praktizierenden wurden Ma Xiongde und seine Frau Zheng Fengying zu jeweils 1,5 Jahren Haft und einer Geldstrafe von 5.000 Yuan verurteilt. Zheng Yarong (w) erhielt ein Jahr und sechs Monate Haft mit zwei Jahren Bewährung und ebenfalls eine Geldstrafe von 5.000 Yuan.
Yan, Ma und Zheng Fengying legten gegen die Urteile Berufung ein, aber zum Zeitpunkt dieser Berichterstattung hatten sie noch keine Antwort vom Obergericht erhalten.
Yan erkrankte nach neun Monaten Haft im Untersuchungsgefängnis von Wuzhong an Brustkrebs, Leberzysten und Gallensteinen.
Früherer Bericht:
Four Ningxia Residents Sentenced for Their Faith
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