Nach 14 Jahren Haft und Folter – Praktizierender erneut inhaftiert
(Minghui.org) Am 8. Januar 2021 wurde ein Falun-Dafa-Praktizierender wegen seines Glaubens zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Er legte Berufung ein, aber das Mittlere Volksgericht wies diese zurück.
Zhu Zuoxin aus der Stadt Jinhua in der Provinz Zhejiang war 2018 von Polizisten verhaftet worden. Er hatte Passanten erklärt, warum die Verfolgung von Falun Dafa [1] durch die Kommunistische Partei China falsch ist. Nun ist er im Gefängnis der Provinz Zhejiang Nr. 4 inhaftiert, wo er gefoltert wird.
Als Falun-Dafa-Praktizierender verhält sich Zhu nach den Prinzipen Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht. Seitdem er mit seiner Kultivierung begonnen hatte, verschwanden alle Krankheiten. Zhu bemüht sich, ein rücksichtsvoller und gütiger Mensch zu sein.
Weil Zhu seinen Glauben nicht aufgeben wollte, war er insgesamt 14 Jahre in Haft gewesen – dreimal im Zwangsarbeitslager, zweimal im Gefängnis, dreimal in Haftanstalten und dreimal in einer Gehirnwäsche-Einrichtung. Viermal wurde seine Wohnung durchsucht. Einen Durchsuchungsbefehl legten die Polizisten nicht vor. Auch eine Liste über die beschlagnahmten Gegenstände erhielt der Praktizierende nicht. Er versuchte, die Polizei wegen illegaler Durchsuchung zu verklagen, aber kein Anwalt wollte ihn vertreten. Die Bezirksstaatsanwaltschaft Wucheng hinderte Zhu sogar daran, das Gebäude zu betreten.
Im Laufe der Jahre erlitt der inhaftierte Praktizierende unendliches Leid. Durch die Folter ist seine Gesundheit dauerhaft geschädigt. Er kann nicht mehr so gut sehen und ist fast taub. Zudem hat sein Gedächtnis nachgelassen. Durch die Hausdurchsuchungen entstand ihm ein finanzieller Schaden von Zehntausenden Yuan (mehreren Tausend Euro).
Im Rahmen der Verfolgung verlor Zhu seine Arbeit. Oft kamen Beamte und schikanierten den Praktizierenden zu Hause. Sie überwachten ihn und hörten sein Telefon ab. Sogar seinen Namen hatten die Behörden aus dem offiziellen Melderegister für die letzten 17 Jahre entfernen lassen. So bekam Zhu keinen Ausweis und konnte nicht arbeiten.
1999 – Folter im Zwangsarbeitslager
Im Oktober 1999 verhaften Beamte der Polizeidirektion Jinhua den Praktizierenden in der Stadt Jinhua, weil er seinen Glauben bewahrte. Willkürlich verhängten die Behörden ein Jahr Zwangsarbeitslager gegen ihn. Zhu wurde im Dezember 1999 ins Zwangsarbeitslager Shiliping verlegt. Dort musste er Feuerzeuge herstellen, wobei er jeden Tag 2.000 Dochte an den Düsen befestigen und 8.000 Verschlüsse anbringen musste. Da Zhu kein Werkzeug bekam, musste er die Verschlüsse mit den Fingern auf die Plastikhüllen drücken. Nach kurzer Zeit riss die Haut an den Fingerspitzen und das Fleisch löste sich. Trotz unerträglicher Schmerzen wurde der Praktizierende gezwungen weiterzuarbeiten, damit die Produktion nicht ins Stocken kam. Etwa fünf Monate lang arbeitete er 13 Stunden pro Tag.
Die Wärter beauftragten vier bis zehn Gefangene, um jeden Falun-Dafa-Praktizierenden rund um die Uhr zu überwachen. Anders als andere Häftlinge waren die Praktizierenden gezwungen, sich jedes Mal bei einem Gefangenen zu melden und die Zustimmung einzuholen, bevor sie etwas tun wollten. Dieses Prozedere wurde vom Tag der Ankunft bis zur Freilassung beibehalten.
Folterillustration: Tigerbank – Die Wärter fixieren die Beine des Opfers mit Gürteln an eine Bank und legen dann Ziegelsteine oder harte Gegenstände unter seine Füße. Es werden immer weitere Schichten gestapelt, bis die Gurte reißen. Wegen der unerträglichen Schmerzen werden die Opfer oft ohnmächtig.
Auch Zhu wurde auf der Tigerbank gefoltert, und zwar mehrere Tage lang – bis man ihn im April 2000 in Isolationshaft sperrte. Im Juli zwangen die Wärter ihn, sich auf einen Stuhl zu setzen, wobei seine Arme an die Stuhllehnen und die Beine an die Stuhlbeine gefesselt wurden. Über einen Lautsprecher beschallten die Wärter den Praktizierenden mit Propaganda der Regierung und Aussagen der Polizei, die Falun Dafa diffamierten. Wenn Zhu erschöpft einschlief, weckten Gefangene ihn auf oder bliesen ihm Zigarettenrauch ins Gesicht. Während dieser Zeit durfte Zhu nicht zur Toilette, solange er nicht die Erklärung zur Aufgabe seines Glaubens unterschrieben hatte. Er zog es vor, sich in seine Hose zu erleichtern.
Folterillustration: am Stuhl gefesselt
2001 – im Zwangslager fast zu Tode gefoltert
Im November 2000 wurde Zhu aus dem Arbeitslager entlassen. Er reichte eine schriftliche Erklärung bei der Regierung der Stadt Jinhua ein, mit denen er die Verbrechen aufdeckte, die er und andere Praktizierende im Zwangsarbeitslager Shiliping erlebt hatten.
Aus Rache verhafteten Beamte der Polizeiwache Wucheng den Praktizierenden am 7. Februar 2001. Seine Wohnung wurde durchsucht. Ohne ordentliches Verfahren brachten die Polizisten Zhu für weitere drei Jahre in dasselbe Arbeitslager
Ein Wärter der vierten Einheit gab ihm zu verstehen, dass die Verantwortlichen seinen Willen brechen wollten, damit er Falun Dafa aufgab. Seit der letzten Freilassung kamen alle Praktizierenden im Arbeitslager in Isolationshaft. Die Praktizierenden wurden mit Handschellen an Fenstergitter gefesselt und mussten bei offenem Fenster im Winter frieren.
Um die Folter zu verschärfen, hatte das Arbeitslager fünf spezielle Metallstühle anfertigen lassen, die extremen Druck auf das Steißbein ausübten. Bei dieser Folter wurden Unterschenkel und Brustkorb des Opfers zwischen zwei am Stuhl befestigten Metallplatten eingeklemmt. Die Arme waren mit Gurten an den Stuhllehnen fixiert. Es gab keine Sitzfläche, die das Körpergewicht stützte. Lediglich zwei Metallstangen waren so positioniert, dass die eine unter den Kniegelenken, die andere direkt unter dem Steißbein lag. Dadurch drückte das Körpergewicht des Opfers komplett auf die Metallstange, was zu unerträglichen Schmerzen führte. Es war dem Opfer auch nicht möglich, die Position zu verändern.
Folter-Illustration: Metallstuhl
Am 21. März 2001 brachten die Wärter Zhu in Isolationshaft. Dort musste er den ganzen Tag regungslos stehen. Täglich bekam er nur 250 Gramm Reis zum Essen. Während er mit unterschiedlichen Methoden gefoltert wurde, stand er viermal kurz vor dem Tod. Nachdem Zhu am 20. Mai zwei Monate lang nur wenig geschlafen und sonst nur gestanden hatte, brach er bewusstlos zusammen. Die Wärter übergossen ihn mit kaltem Wasser, sodass er wieder zu sich kam. Als die Wärter den Praktizierenden fragten, ob er seinen Glauben aufgeben würde, sagte er „Nein!“ und wurde erneut ohnmächtig. Im Kreiskrankenhaus Longyou führte ein Arzt Wiederbelebungsmaßnahmen durch und verabreichte ihm drei Spritzen mit herzstärkenden Mitteln.
Kurz nach Zhus Rückkehr im Arbeitslager folterten die Wärter ihn erneut auf der Tigerbank. Da er stark untergewichtig war, drückte die Bank heftig auf die Knochen.
Als ein Arzt kam, um den Blutdruck zu messen, konnte er keine Werte ablesen. Mit großer Mühe gelang es dem Mediziner, genügend Blut abzunehmen. Als die Ergebnisse der Blutprobe vorlagen, ließ der Arzt Zhu gleich ins Krankenhaus einliefern. Nachdem sich der Praktizierende erholt hatte, erklärte ihm der Arzt, dass er laut Blutbild bereits im Sterben gelegen hatte.
Im Jahr 2001 verbrachte Zhu über 200 Tage in Isolationshaft. Als die Wärter sahen, dass er die Falun-Dafa-Übungen praktizierte, um gesund zu bleiben, fesselten sie ihn mit Handschellen an die Tür. Zwei Monate lang durfte er nicht zur Toilette. Er durfte sich auch nicht waschen und bekam nur wenig Essen.
Kurz nach seiner Entlassung (aus der Isolationshaft) musste Zhu über eine lange Zeit feine Näharbeiten verrichten, für die er kein Geld bekam. Mit der Zeit ließ sein Sehvermögen nach. Als er eines Nachts Überstunden machte, sah er nur noch verschwommen. Der Zustand verschlechterte sich. Auch jetzt ermüden seine Augen leicht und er kann sich nicht auf Dinge konzentrieren. Im Mai 2002 zwangen die Wärter den Praktizierenden, im Fernsehen Propagandasendungen über Falun Dafa anzusehen. Als er sich widersetzte und erklärte, dass dies erlogen sei, sperrten die Wärter ihn in eine Spezialeinheit. Dort wurden Falun-Dafa-Praktizierende das ganze Jahr rund um die Uhr gefoltert.
Weil Zhu seinem Glauben treu blieb, verlängerten die Behörden seine Haft willkürlich. Mehrmals versuchte seine Mutter, ihn im Arbeitslager zu besuchen. Erfolglos. Ohne Angabe von Gründen wurde sie abgewiesen.
2005 – verprügelt und mit Elektroschocks gefoltert
Beamte der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Jindong und Agenten des Büros 610 [2] verhafteten Zhu am 4. Juni 2005. Kurz darauf brachten sie ihn ins Zwangsarbeitslager, wo er bis Juli 2006 fast 13 Stunden täglich mit dem Gesicht zur Wand stillstehen musste. Durch die Folter waren seine Füße geschwollen und verformt. Er hatte starke Schmerzen, wenn er versuchte zu gehen oder zu stehen.
Der Leiter des Büros 610 der Stadt Jinhua, Zhang Kunming, drohte dem Praktizierenden mit Gefängnis, wenn er seinen Glauben nicht aufgeben würde. Zhus Schweigen deutete Zhang als Zustimmung, sodass er einen Gefangenen eine entsprechende vorformulierte Erklärung abschreiben ließ. Der Gefangene sagte zu Zhu: „Alles, was du tun musst, ist, sie dem Wärter zu geben.“ Der Praktizierende ging zu dem Wärter und gab ihm die Erklärung mit den Worten: „Das habe ich nicht geschrieben.“ In den folgenden zwei Monaten wurde er deshalb noch schlimmer gefoltert als bisher – mit Ohrfeigen, Schlägen und Tritten, während er mit Handschellen gefesselt war.
Der Gefangene Jin Yang sagte, dass er Zhu während der Haft mindestens 2.000 Mal geohrfeigt habe. Einmal schlug Jin den Praktizierenden in die Nierengegend, als er sein Bett machte. Lange Zeit konnte Zhu sich nicht gerade aufrichten. Ein anderes Mal meditierte er auf dem Boden. Jin packte ihn an den Handschellen und zerrte ihn hoch. Dann setzte sich Zhu wieder – bis Jin zurückkam und ihn weiter auf diese Weise quälte. Dabei schnitten ihm die Handschellen in die Haut und hinterließen Abdrücke an den Handgelenken.
Ein anderer Gefangener trat Zhu fortwährend, und zwar immer von hinten, sodass er ihn nicht sah. Er prahlte sogar damit, dass er nicht mit voller Kraft zugetreten habe.
Ein Wärter traktierte Zhu mehrmals mit einem Bambusstab, den er ihm in die Ohren stach, um das Gehör zu schädigen.
Einmal klebte der Wärter Zhus Unterschenkel mit Klebeband zusammen, während seine Hände gefesselt waren. Er konnte nicht aufstehen. So setzte man ihn auf einen Plastikhocker. Wenn der Praktizierende zur Toilette wollte, musste er warten, bis jemand ihn dorthin trug.
Zudem schrieben Gefangene Sätze auf Zettel, die Falun Dafa verleumdeten. Diese klebten sie an Zhus Bett. „Du musst darauf schlafen, sonst darfst du nicht schlafen“, sagten sie zu ihm. Das war der einzige Weg, ihn vom Schlafen abzuhalten. Manchmal sagte ihm ein Wärter direkt: „Ich habe heute Nachtdienst – schlaf nicht.“
Ein Wärter behauptete einmal, dass Zhu zu häufig zur Toilette gehen würde. Daher gab er ihm kein Wasser mehr zum Trinken. Kurz darauf war der Urin des Praktizierenden erst gelb, dann rot. Im Krankenhaus stellte der Arzt fest, dass Zhu ausgetrocknet war, und gab ihm Wasser. Schnell trank er eine Kanne leer und bat um noch mehr.
Ein anderes Mal setzte der Wärter Zhao Yifeng einen elektrischen Schlagstock an den Hals des Praktizierenden. Er schockte ihn, bis die Batterie leer war. Zhu erlitt schwere Verbrennungen und trug eine tiefe Narbe davon.
2012 – viereinhalb Jahre Gefängnis für die Aufklärung über die wahren Umstände
Ende 2011 verhafteten Polizisten Zhu an einem Bahnhof, weil er Passanten über die wahren Umstände von Falun Dafa aufgeklärt hatte. Sie brachten ihn zum Verhör auf die Polizeiwache Zhanqian. Als die Beamten seine Wohnung durchsuchten, war niemand anwesend. Für sieben Tage wurde der Praktizierende im Untersuchungsgefängnis Jinhua eingesperrt. Die meiste Zeit über fesselten die Wärter ihn mit Handschellen. Sie schlugen ihn oft und gaben ihm nichts zu essen.
Am Morgen des 26. Mai 2012 wurde Zhu erneut von Beamten der Sicherheitsabteilung Jindong verhaftet. Am 28. September fand die Anhörung vor dem Bezirksgericht Jindong statt, bei dem auch der weitere Praktizierende Cao Baoxian angeklagt war. Ihre Familien waren jedoch nicht benachrichtigt worden. Das Gericht verurteilte Cao zu eineinhalb Jahren Haft. Zhu wurde zu viereinhalb Jahren verurteilt, legte aber Berufung ein. Das Mittlere Volksgericht wies diese zurück. Am 31. Januar 2013 verlegten die Behörden den Praktizierenden in das vierte Gefängnis der Provinz Zhejang.
Die Gefängnisleitung teilte Zhus Familie mit, dass sie ihn jeden ersten Samstag im Monat besuchen könne. Am 2. März kam sein jüngerer Bruder über 180 Kilometer von Jinhua nach Hangzhou angereist, um den Praktizierenden zu besuchen. Man teilte ihm jedoch mit, dass Zhu „unter strenger Überwachung“ stehe und keinen Besuch empfangen dürfe.
Aus Protest gegen die Verfolgung trat der Praktizierende in Hungerstreik. Der Wärter der strengen Überwachungsabteilung, Xie Xiaojun, beauftragte acht Gefangene, Zhu mit dem sogenannten „Waterboarding“ zu foltern: Sie hoben den Praktizierenden an Armen und Beinen hoch und drückten seinen Kopf unter Wasser. Jedes Mal, wenn die Häftlinge Zhu zu Atem kommen ließen, fragten sie ihn, ob er essen würde. Diese Prozedur wurde so lange wiederholt, bis er schließlich zustimmte.
Einmal durfte Zhu 15 Tage und Nächte nicht schlafen. Ein anderes Mal durfte er elf Tage lang nicht zur Toilette, weil er die Gefängnisregeln nicht auswendig lernen wollte. Beim ersten Mal ließ man ihn seine schmutzige Hose waschen, beim zweiten Mal wurde er stattdessen nachts ins Bettzeug eingewickelt. Weil Zhu am nächsten Tag arbeiten sollte, durfte er sich dann waschen. Bevor der Praktizierende wieder die Toilette benutzen durfte, demütigten ihn die Gefangenen und ließen ihn auf dem Boden im Kreis kriechen.
2018 – drei Jahre und drei Monate Haft, weil er Menschen zum Parteiaustritt ermutigte
Als Zhu am 27. August 2018 mit Menschen über die Verfolgung von Falun Dafa sprach, zeigte ihn jemand bei der Polizei an. Beamte der Polizeiwache Wuliting verhafteten ihn und sperrten ihn 15 Tage in Administrativhaft [3]. Beharrlich hielt er an seinem Glauben fest. Sieben Tage später verlegte die Polizei ihn zum Strafarrest ins Untersuchungsgefängnis Jinhua.
Zhu stand am 22. August 2019 vor dem Bezirksgericht Wucheng. Der Staatsanwalt beschuldigte ihn, gegen das Gesetz verstoßen zu haben. Ihm wurde vorgeworfen, dass er für Falun Dafa geworben und über den Austritt aus der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) gesprochen habe. Zhus Verteidiger argumentierte, dass die Glaubensfreiheit verfassungsmäßiges Recht eines jeden sei. Daher könne die Förderung des eigenen Glaubens nicht als Verbrechen angesehen werden. Weil die Statuten der KPCh es ihren Mitglieder erlaube, aus der Partei auszutreten, verletze es auch kein Gesetz, die Menschen zum Austritt zu ermutigen.
Es sei absurd, so der Anwalt weiter, dass man wegen eines kurzen Gesprächs angeklagt werde. Außerdem sei sein Mandant bereits 15 Tage in Haft gewesen; nun aber wollte der Staatsanwalt ihn erneut bestrafen. Der Richter verhängte drei Jahre und drei Monate Gefängnis gegen Zhu.
Am 8. Januar 2020 legte Zhu Berufung gegen das Urteil ein. Der Fall wurde an das Mittlere Volksgericht Jinhua abgegeben. Mehrere Male bat ein Angehöriger darum, Zhus Unschuld beweisen zu dürfen. Der Richter lehnte ab, weil „das Gericht ihm einen Rechtsbeistand bestellt hatte“. Im August bestätigte das Gericht das Urteil erster Instanz. Von der Berufungsverhandlung erfuhr Zhus Familie nichts. Im September verlegten die Behörden den Praktizierenden in das vierte Gefängnis Zhejiang.
Frühere Berichte:
Herr Zhu Zuoxin und Herr Cao Baoxian eingesperrt und des Besuchsrechts beraubt (Fotos)
Selbst im Gefängniskrankenhaus lässt man seine Familie nicht zu ihm (Provinz Zhejiang)
Vor Gericht gestellt, weil er mit Studenten über seinen Glauben sprach (Provinz Zhejiang)
Berufung abgelehnt: Mann aus Zhejiang wegen seines Glaubens interniert
[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.
[2] Das Büro 610 ist eine außergesetzliche Behörde, die die Verfolgung von Falun-Dafa-Praktizierenden durchführt. Sie ist befugt, gesetzliche Anordnungen zu übergehen und ohne den Rechtsweg einzuhalten, Falun-Dafa-Praktizierende zu verhaften.
[3] Diese Strafe wird von einer Polizeidienststelle verhängt. Die maximale Haftdauer beträgt drei Jahre. Die Polizeibehörde kann einen Beschuldigten nach einem nur vage festgelegten Verfahren verurteilen, die Bestimmungen der Strafprozessordnung finden keine Anwendung.
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