Todesmeldung: Ehemalige Apothekerin verstirbt nach zwei Jahrzehnten Verhaftungen, Schikanen und Internierung

(Minghui.org) Eine ehemalige Apothekerin für chinesische Medizin wurde wegen ihres Glaubens an Falun Dafa [1] wiederholt verhaftet und schikaniert. Xu Xiaoying wurde ein Jahr in einem Arbeitslager und zwei Mal im Gefängnis eingesperrt, insgesamt vier Jahre. Ihre Gesundheit wurde aufgrund von Folter in der Haft unwiderruflich beschädigt. Sie verstarb am 20. Juni 2021 im Alter von 54 Jahren.

Der Anfang: Falun Dafa praktizieren

Xu stammte aus der Provinz Sichuan. Sie zog nach ihrer Heirat in die Stadt Baiyin, Provinz Gansu. Da sie sich nicht an das Wetter und die örtliche Ernährung gewöhnt hatte, und auch auf der Arbeit Konflikte erlebte, fühlte sie sich oft schwindlig und litt unter Rückenschmerzen.

Xu lernte 1998 Falun Dafa kennen und begann, es zu praktizieren. Kurz, nachdem sie mit dem Üben begonnen hatte, verbesserte sich ihr Gesundheitszustand. Die Lehre von Falun Dafa verhalf ihr auch zu besserer Laune und außerdem wurde sie rücksichtsvoller gegenüber anderen.

Beginn der Verfolgung

Als das kommunistische Regime Chinas im Juli 1999 die Verfolgung von Falun Dafa anordnete, begann der Parteisekretär des Krankenhauses, in dem sie arbeitete, Jing Ruiyuan, sie zu schikanieren. Er verlangte von ihr, Falun Dafa aufzugeben, doch kam sie dem nicht nach.

Xu wurde im August 2000 verhaftet. Jemand hatte sie angezeigt, als sie Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilte. Der Polizeibeamte Sun Jie verhörte sie und schlug ihr auf den Kopf. Fünfzehn Tage später wurde sie freigelassen. Parteisekretär Jing verbot ihr, zur Arbeit zu kommen, mit der Begründung, sie habe keine Erklärung über den Verzicht auf Falun Dafa abgegeben.

Im Oktober 2000 versuchten Polizisten erneut, Xu zu verhaften. Die Polizisten hatten herausgefunden, dass sie nach Peking gereist war, um für das Recht auf die Ausübung von Falun Dafa zu appellieren. Xu musste auf die Möglichkeit verzichten, am nächsten Tag die Prüfung für die Qualifikation als Apothekerin abzulegen. Sie ging von zu Hause weg, um der Verfolgung zu entgehen.

Im März 2001, nach dem Amtsantritt des neuen Sekretärs Wei Kongming, durfte Xu nach Zahlung einer Geldstrafe von 200 Yuan (ca. 25 Euro) wieder arbeiten gehen.

Ein Jahr Zwangsarbeit

Am Abend des 22. Februar 2002 duschte Xu zu Hause, als der Polizeibeamte Zhang Tao das Fenster einschlug und ins Badezimmer eindrang, um sie zu verhaften.

Xu hatte Angst vor der Polizei und zog sich schnell eine Jacke an. Danach wurde sie sofort zum Polizeiauto gezerrt. Ihr Mann, Zhao Zhong, versuchte, die Polizisten aufzuhalten, wurde aber von ihnen festgehalten.

Zhao war später gezwungen, von zu Hause wegzuziehen, da die Polizei auch ihn verhaften wollte. Sein 12-jähriger Sohn war verzweifelt, als er allein zu Hause zurückgelassen wurde.

Xu wurde einen Monat lang im Untersuchungsgefängnis des Bezirks Pingchuan inhaftiert. Danach wurde sie zu einem Jahr Haft im Zwangsarbeitslager Nr. 1 in der Stadt Lanzhou verurteilt.

Sie zog eine frühere Erklärung über den Verzicht auf Falun Dafa zurück, zu der sie gegen ihren Willen gezwungen worden war. Auch weigerte sie sich, die von den Wärtern des Arbeitslagers geforderten Gedankenberichte zu schreiben. Daraufhin befahlen die Wärter zwei Häftlingen, sie am Türrahmen aufzuhängen, wobei sie an den Armen auf dem Rücken hochgezogen wurde. Außerdem wurde sie zu intensiver, unbezahlter Arbeit gezwungen.

Folternachstellung: Aufgehängt

Die körperliche Misshandlung verursachte einen Schlaganfall. Xu wurde taub und konnte ihre linke Körperhälfte nicht mehr bewegen. Die Wärter erlaubten ihr nur drei Tage lang, Infusionen zu erhalten, danach wurde sie wieder zur Arbeit gezwungen.

Als sie im Februar 2003 entlassen wurde, war sie am Boden zerstört, als sie sah, dass das Fenster in ihrem Haus immer noch zerbrochen war. Sie sagte, sie könne sich nicht vorstellen, was ihr Mann und ihr Sohn in dieser Zeit durchgemacht haben müssen.

In die Gehirnwäsche-Einrichtung gebracht

Nur einen Monat nach ihrer Entlassung versuchte ihr Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit der Polizei, sie erneut in eine Gehirnwäsche-Einrichtung zu bringen. Ein Beamter bewachte ihre Tür und Xu versuchte, durch das Fenster im zweiten Stock zu fliehen. Sie stürzte und schlug mit dem Kopf auf einen Ziegelstein. Ihr Gesicht war blutverschmiert. Ihre Augen waren geschwollen. Auch ihre Beine waren verletzt.

Ihre Familie brachte sie ins Krankenhaus. Bald darauf kamen Polizisten und brachten sie gewaltsam in die Gehirnwäsche-Einrichtung in Wuchuan. Zu diesem Zeitpunkt war ihr Gesicht bereits so geschwollen, dass sie ihre Augen nicht mehr öffnen konnte. Der Leiter der Gehirnwäsche-Einrichtung lehnte ihren Antrag auf medizinische Behandlung ab, sodass ihre Sehkraft durch die Verletzung dauerhaft beeinträchtigt wurde.

Xu wurde zwei Monate lang in der Gehirnwäsche-Einrichtung festgehalten, und ihr Arbeitgeber zahlte für sie mehrere Tausend Yuan an „Studiengebührenen“, so nannten sie es.

Zu drei Jahren Haft verurteilt

Am 22. April 2008 folgte der Beamte Zhang Tao nach der Arbeit Xu nach Hause und brach dort ein. Dies geschah einen Monat, bevor ihr Sohn die Aufnahmeprüfung für die Hochschule ablegen sollte. Zeng Guanghui, der Leiter des Polizeireviers Xinpinglu rückte mit sieben weiteren Beamte an, die Xu vor den Augen ihres Sohnes verhafteten.

Die Polizisten durchsuchten Xus Wohnung und beschlagnahmten zwei Computer, einen Drucker, ein Mobiltelefon, eine Satellitenschüssel, ihre Falun-Dafa-Bücher, einen Koffer und eine Perlenkette. Ihr Sohn war durch die Polizeigewalt so verängstigt, dass er zwei Monate später bei der Aufnahmeprüfung für die Hochschule schlecht abschnitt.

Xu wurde zunächst im Untersuchungsgefängnis Baiyin festgehalten und danach in die Haftanstalt Jingyuan verlegt. Da sie sich weigerte, die Häftlingsuniform zu tragen oder sich zum Appell zu melden, schlugen die Wärter ihr ins Gesicht. Sie wurde auch gezwungen Fesseln zu tragen, die sie daran hindern sollten, die Falun-Dafa-Übungen zu machen.

Das Bezirksgericht Pingchuan verurteilte Xu später zu drei Jahren Haft. Sie legte beim Mittleren Gericht der Stadt Baiyin Berufung ein, das jedoch das ursprüngliche Urteil bestätigte. Am 15. Juni 2009 wurde Xu in das Frauengefängnis der Provinz Gansu verlegt.

Die Gefängniswärter zwangen Xu Propagandavideos anzusehen, in denen Falun Dafa verleumdet wurde. Auch sollte sie Gedankenberichte und Erklärungen schreiben, dass sie Falun Dafa aufgibt. Als sie sich weigerte, durfte sie weder zur Toilette gehen noch sich waschen. Die Häftlinge, die sie überwachten, schlugen und beschimpften sie nach Belieben.

Durch den enormen Druck verschlechterte sich Xus Gesundheitszustand schnell. Sie verlor einen Großteil ihrer Haare und die verbliebenen Haare wurden grau.

Xu Mutter, die schon über 70 war, vermisste sie sehr. Ihr älterer Bruder reiste Hunderte von Kilometern, um sie zu sehen, doch die Gefängniswärter lehnten seine Bitte ab, mit ihr zu essen. Er konnte nur im Besucherraum mit ihr sprechen. Sie sahen sich an und brachen in Tränen aus.

Xu wurde am 27. Dezember 2010 freigelassen, doch wurde sie weiterhin von den Behörden schikaniert. Ihr wurde befohlen Erklärungen abzugeben, in denen sie sich von Falun Dafa lossagt. Auch ihr Arbeitgeber stufte sie zurück und kürzte ihr Gehalt.

Zweite ein Jahr lange Freiheitsstrafe

Xu wurde am 13. Oktober 2015 von der Polizei vorgeladen, weil sie eine Strafanzeige gegen Jiang Zemin eingereicht hatte. Jiang Zemin ist der ehemalige Chef des kommunistischen Regimes, der die Verfolgung angeordnet hatte. Die Polizei hatte geplant, sie zu inhaftieren, lenkte aber auf den heftigen Protest ihres Mannes hin ein.

Im Januar 2016 zog Xu von zu Hause fort, um weiterer Verfolgung zu entgehen. Im August 2016 kehrte sie zur Arbeit zurück. Wochen später, am 12. September, wurde sie von der Arbeit aus zur Staatsanwaltschaft des Bezirks Pingchuan gebracht, wo sie einige Fragen beantworten sollte.

Das Bezirksgericht Pingchuan teilte ihr am 27. Februar 2017 mit, dass sie zwischen dem 1. und 3. März vor Gericht erscheinen sollte. Deshalb beschloss sie, wieder von zu Hause wegzuziehen. Die Polizei setzte sie daraufhin im April 2017 auf die Fahndungsliste.

Am 19. April 2018 wurde Xu in ihrer Heimatstadt Xichang in der Provinz Sichuan verhaftet und zurück in die Stadt Baiyin gebracht. Sie stand am 17. Juli 2018 vor Gericht und wurde zu einem Jahr Haft verurteilt.

Am 18. April 2019 kam sie frei. Das Gericht zwang sie am 7. Mai 2019 zur Zahlung einer Geldstrafe von 2.000 Yuan (ca. 254 Euro). Zwei Monate später, am 10. Juli 2019, wurde ihr Arbeitgeber gezwungen, sie zu entlassen.

Xu erlag schließlich den Folgen der langjährigen Verfolgung und starb am 20. Juni 2021.


[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.