Vor den Olympischen Winterspielen: Elf Falun-Dafa-Praktizierende in Peking zu Haftstrafen verurteilt

(Minghui.org) Elf Falun-Dafa-Praktizierende wurden am 14. Januar 2022 vom Bezirksgericht Dongcheng in Peking verurteilt. Sie waren verhaftet worden, weil sie während der Pandemie Fotos von der leeren Stadt an Medien im Ausland geschickt hatten. Die Verurteilung erfolgte Wochen vor den Olympischen Winterspielen 2022, die vom 4. bis 20. Februar in China stattfinden werden.

Xu Na (w) wurde zu acht Jahren und einer Geldstrafe von 20.000 Yuan (ca. 2.800 Euro) verurteilt.Li Zongze (m), Li Lixin (m), Zheng Yujie (w) und Zheng Yanmei (w) wurden zu jeweils fünf Jahren und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (ca. 1.400 Euro) verurteilt.Deng Jingjing (w), Zhang Renfei (m), Liu Qiang (m) und Meng Qingxia (w) wurden jeweils zu vier Jahren und einer Geldstrafe von 8.000 Yuan (ca. 1.120 Euro) verurteilt.Li Jiaxuan (w) und Jiao Mengjiao (w) wurden zu jeweils zwei Jahren und einer Geldstrafe von 4.000 Yuan (ca. 560 Euro) verurteilt.

Festnahmen

Die elf Praktizierenden wurden am 19. Juli 2020 von über 100 Polizeibeamten verhaftet, die von der Staatssicherheitsabteilung in Peking und der Polizeibehörde des Bezirks Dongcheng entsandt worden waren. Etwa zehn Beamte wurden für die Festnahme jedes Praktizierenden eingesetzt. Xu war gerade dabei, zu Hause zu malen, als Beamte der Pekinger Staatssicherheitsabteilung sowie des Bezirks Shunyi und der Polizeiwache Konggang eindrangen und sie festnahmen. Die Polizisten kehrten am nächsten Tag zurück und beschlagnahmten ihren Computer, ihr Mobiltelefon und ihre Videokamera.

Beamte des Ministeriums für Staatssicherheit hatten auf der Website der Epoch Times Fotos von Peking entdeckt, – veröffentlicht im Juni 2020. Bei der Überprüfung von Überwachungsvideos sahen die Beamten Xu und andere Praktizierende vorbeigehen und begannen, sie zu überwachen.

Einen Monat nach ihrer Verhaftung, am 28. August, genehmigten die Behörden die Festnahme der elf Praktizierenden. Die Polizei ließ die Familien der meisten Praktizierenden über ihre Situation im Unklaren, und es wurden nie offizielle Festnahmebescheide verschickt.

Anfang November 2020 erfuhren die Anwälte der Praktizierenden, dass ihre Fälle bei der Staatsanwaltschaft des Bezirks Dongcheng eingereicht worden waren. Staatsanwalt Zhang Li stellte nicht wie versprochen Kopien ihrer Falldokumente zur Verfügung, sondern erlaubte den Anwälten nur, Fotos zu machen und Abschnitte aus den Akten bei der Staatsanwaltschaft von Hand abzuschreiben. Jedem Anwalt standen nur vier Stunden zur Verfügung, um die Unterlagen durchzugehen. Die meisten Beweismittel der Staatsanwaltschaft bestanden aus Fotos aus dem täglichen Leben der Praktizierenden, die ohne deren Wissen aufgenommen worden waren.

Ende November gab die Staatsanwaltschaft die Fälle wegen unzureichender Beweise an die Polizeibehörde des Bezirks Dongcheng zurück. Die Polizei reichte die Fälle zwischen Dezember 2020 und Januar 2021 erneut ein. Doch die Staatsanwaltschaft gab sie Ende Januar 2021 wieder zurück mit der Begründung, die Beweise seien unzureichend.

Am 2. April 2021 erhob der Staatsanwalt Anklage gegen die Praktizierenden und übergab ihre Fälle dem Bezirksgericht Dongcheng. Ähnlich wie der Staatsanwalt schränkte auch der Richter die Anwälte der Praktizierenden bei der Einsichtnahme in ihre Unterlagen ein. Er ordnete an, dass er ihnen nur dann Einsicht gewähren würde, wenn alle Anwälte der elf Praktizierenden gleichzeitig zum Gericht kämen. Außerdem durften die Anwälte keine Kopien oder Fotos von den Akten anfertigen, und das Gericht stellte auch keine Papier- oder elektronischen Kopien der Akten zur Verfügung.

Einige der Anwälte legten Beschwerde gegen die Entscheidung des Richters ein, da sie gegen einschlägige chinesische Gesetze verstößt. Diese Gesetze sehen vor, dass die Staatsanwaltschaft und die Gerichte den Anwälten die Möglichkeit geben müssen, die Akten nach Belieben einzusehen und zu kopieren. Das Gesetz verbietet es der Staatsanwaltschaft und den Gerichten auch, Obergrenzen dafür festzulegen, wie oft oder wie lange Anwälte Akteneinsicht nehmen können. Die Entscheidung des Richters schränkte die Möglichkeiten der Anwälte der Betroffenen, die Akten nach eigenem Gutdünken einzusehen, stark ein. Dies beeinträchtigte wiederum die Anwälte, die Betroffenen nach bestem Wissen und Gewissen zu verteidigen und das rechtliche Ergebnis des Falles zu beeinflussen. Die Beschwerden der Anwälte wurden jedoch von den zuständigen Stellen nicht bearbeitet.

Verteidigung durch die Anwälte

Nach einem Jahr Haft wurde den Praktizierenden am 15. Oktober 2021 vor dem Bezirksgericht Dongcheng der Prozess gemacht. Fünf der Verteidiger plädierten für ihre jeweiligen Mandanten auf nicht schuldig.

Während des Kreuzverhörs am Nachmittag wiesen die Anwälte darauf hin, dass die Epoch Times, an welche die Praktizierenden die Fotos geschickt hatten, ein in den USA registriertes, rechtmäßiges Medienunternehmen ist. Dieses Medienunternehmen veröffentlicht unzensierte Nachrichten innerhalb und außerhalb Chinas, unter anderem berichtet es auch über die Verfolgung von Falun Dafa und von Minderheiten und religiösen Gruppen.

Neben den Fotos beschuldigte der Staatsanwalt die Praktizierenden auch, illegale Versammlungen abgehalten und Falun-Dafa-Materialien verteilt zu haben. Er stützte sich dabei auf die in den Wohnungen der Praktizierenden gefundenen Falun-Dafa-Materialien. Die Anwälte argumentierten, dass die beschlagnahmten Falun-Dafa-Bücher und Materialien für den persönlichen Gebrauch und nicht für die Verbreitung bestimmt waren.

Die Anwälte erklärten, es falle unter die in der Verfassung garantierte „freie Meinungsäußerung“, wenn die Praktizierenden Nachrichten an die Medien weiterleiten. Und unter die „Glaubensfreiheit“, wenn sie über ihre Erfahrungen mit Falun Dafa sprechen. Einige der Praktizierenden seien Künstler und diskutierten darüber, wie sie ihre Kunstwerke verbessern könnten. Nichts von dem Genannten rechtfertige die Anschuldigungen gegen sie.

Der Staatsanwalt sagte zu Meng: „Sie sind schon einmal verurteilt worden, also haben wir Sie verhaftet, als Sie sich mit anderen Praktizierenden versammelten und an deren Aktivitäten teilnahmen.“

Der Vorsitzende Richter, Bai Chongwei, unterbrach die Anwälte ständig. Als die Praktizierenden an der Reihe waren, zu ihrer eigenen Verteidigung auszusagen, wies der Richter die Gerichtsdiener an, die Mikrofone weit wegzustellen.

Zheng sagte, sie sei 28 Tage lang in Einzelhaft gehalten worden und die Wärter hätten sie an den Haaren gepackt und geschlagen. Bevor sie zu Ende sprechen konnte, unterbrach der Richter sie und fragte: „Was wollen Sie sagen? Sagen Sie mir nur, ob Sie auf schuldig plädieren oder nicht.“

Li Zongze (m) hatte eine Verteidigungsrede vorbereitet, doch der Richter erlaubte ihm nicht, sie vorzulesen.

Jiaos Anwalt war vom Richter bestimmt worden. Er plädierte für sie auf schuldig und begann während der Anhörung, Falun Dafa zu verleumden, woraufhin sie ihn aufforderte, damit aufzuhören.

Der Richter wies darauf hin, dass in Lius Vernehmungsprotokoll steht, dass er einmal gesagt habe: „Falun Gong ist eine Sekte.“ Liu meldete sich sofort zu Wort und sagte, er habe so etwas nie gesagt. Der Richter antwortete nicht darauf.

Andere Anwälte wiesen darauf hin, dass der Staatsanwalt bei der Bearbeitung des Falles gegen rechtliche Verfahren verstoßen habe. Unter anderem der willkürlichen Änderung der Anklage gegen die Praktizierenden von „Streit anfangen und Ärger provozieren“ zu „Untergrabung der Strafverfolgung“, ohne dass eine ordnungsgemäße polizeiliche Untersuchung durchgeführt worden sei. Als die Anwälte die Prozessunterlagen der Praktizierenden hätten einsehen wollen, habe der Staatsanwalt dafür gesorgt, dass sie dies nicht tun konnten.

Ein anderer Anwalt fügte hinzu, dass der Richter es versäumt habe, die Praktizierenden vor der Anhörung zu informieren, wie es das Gesetz vorschreibt.

Die Staatsanwältin Zhang Li empfahl harte Strafen für die Praktizierenden, obwohl sie nicht sagen konnte, gegen welches Gesetz die Praktizierenden verstoßen oder wie sie „die Strafverfolgung untergraben“ hatten. Als sie Falun Dafa weiter verleumdete, stellten die Praktizierenden sie zur Rede und erklärten ihr die Fakten. Daraufhin sagte sie: „Wie können Sie es wagen, vor Gericht für Falun Gong zu werben?“

Als der Richter am 14. Januar 2022 die Urteile gegen die Praktizierenden verkündete, ordnete er auch die Einziehung aller von der Polizei bei den Praktizierenden beschlagnahmten Gegenstände an. Unter den Gegenständen waren ihre Falun-Dafa-Bücher, 14 Laptops, 40 Mobiltelefone, 17 Festplatten und 29 Flash-Drives, Kameras und Audiorekorder. Das Urteil beschuldigte auch die Epoch Times, ein „ausländisches feindliches Medium“ zu sein.

Frühere Verfolgung von Xu Na und ihrem Mann

Xu Na (w), geboren 1968 ist eine preisgekrönte Künstlerin. Ihr Mann, Yu Zhou, ein Absolvent der renommierten Peking-Universität, war Musiker und beherrschte mehrere Sprachen.

Als das kommunistische Regime die Verfolgung von Falun Dafa begann, wurde Xu im Juli 2001 verhaftet. Sie hatte auswärtigen Praktizierenden Unterschlupf gewährt, die nach Peking gekommen waren, um für ihren Glauben zu appellieren. Im November 2001 wurde sie zu fünf Jahren Haft verurteilt und ins Pekinger Frauengefängnis gebracht, wo sie in Einzelhaft gesperrt wurde, nicht schlafen, nicht duschen und keine Familienbesuche empfangen durfte.

Xu und Yu wurden am 26. Januar 2008 verhaftet, als sie nach einer Aufführung auf dem Heimweg waren. Yu starb elf Tage später, am 6. Februar, im Alter von 42 Jahren in der Untersuchungshaft. Xu wurde am 25. November 2008 zu drei Jahren Haft verurteilt.

Kontaktinformationen zu den Tätern:

Bai Chongwei, Richter am Bezirksgericht Dongcheng: +86-10-84190716Wang Xin, stellvertretender Richter: +86-10-84190722Zhang Li, Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft des Bezirks Dongcheng: +86-18911018593Cong Jian, Leiter der Haftanstalt des Bezirks Dongcheng: +86-10-84081716Liu Lanbo, Beamter des Polizeireviers Beixinqiao: +86-18668756929

(Weitere Kontaktinformationen zu den Tätern sind im chinesischen Originalartikel zu finden)

Frühere Berichte:

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